Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann über den Freispruch des Polizisten-Killers: „Dieses Urteil empfinde ich persönlich als unerträglich“
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Ein Polizistenmörder ist in Saarbrücken wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Bei NIUS Live ist sich die Runde einig, dass es sich um ein erschütterndes Urteil handelt. Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann zeigt sich sehr angefasst.
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Dem Täter, einem Deutsch-Türken, wurde von der Richterin attestiert, nur sein schizophrener Teil habe geschossen, er habe gewissermaßen getötet, ohne es zu wollen, weil er sich bedroht gefühlt habe. NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt sieht darin eine „Erschütterung dieses Restgrundvertrauens in den Rechtsstaat“. Die Richterin sei vielleicht als Sozialtherapeutin für Schwerststraftäter geeignet, habe mit diesem Urteil aber praktisch das Gewaltmonopol des Staates beendet.
Der zugeschaltete stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, zeigt sich „angefasst“: „Dieses Urteil, insbesondere in seiner Begründung, finde ich persönlich unerträglich“, ebenso wie das Signal, das durch das Urteil gesendet wurde.
Die Polizei habe jeden Tag mit Gewaltkonfrontation zu tun. Unter Bedrohung ihres eigenen Lebens versuchten Polizisten, Deutschland etwas sicherer zu machen. Angesichts des Urteils „fehlen mir da die Worte, man ist sprachlos, voller Trauer.“ Ostermann: „Der Täter hat so bestialisch gehandelt, dass man dieser Urteilsbegründung eigentlich nicht folgen kann.“
Der zugeschaltete stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, zeigt sich „angefasst“: „Dieses Urteil, insbesondere in seiner Begründung, finde ich persönlich unerträglich“, ebenso wie das Signal, das durch das Urteil gesendet wurde.
Die Polizei habe jeden Tag mit Gewaltkonfrontation zu tun. Unter Bedrohung ihres eigenen Lebens versuchten Polizisten, Deutschland etwas sicherer zu machen. Angesichts des Urteils „fehlen mir da die Worte, man ist sprachlos, voller Trauer.“ Ostermann: „Der Täter hat so bestialisch gehandelt, dass man dieser Urteilsbegründung eigentlich nicht folgen kann.“
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