Ab sofort wird jeder Flüchtling vom Anwalt vor seiner Abschiebung gewarnt und der Steuerzahler zahlt dafür
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Die Ampel feiert das am Donnerstag beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz als Durchbruch, doch wird es tatsächlich Verbesserungen bringen? In einem Punkt könnte es sogar zu noch mehr Hindernissen bei Abschiebungen kommen.
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedete der Ausschuss für Inneres einen Tag vor der Abstimmung über das Gesetz im Parlament einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen, wonach Ausreisepflichtige in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden soll.
In der Beschlussempfehlung (Drucksache 20/10090) des Innenausschusses heißt es: „Verpflichtende Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft, Ausreisegewahrsam und der Überstellungshaft nach der Dublin-Verordnung“.

Wird das Untertauchen für abgelehnte Asylbewerber leichter?
Innenministerium weicht aus
Bekommen abgelehnte Asylbewerber damit also nicht nur einen Rechtsanwalt auf Steuerzahlerkosten zur Seite gestellt, sondern erfahren womöglich vor der richterlichen Entscheidung von ihrer bevorstehenden Abschiebung? Auf eine Anfrage von NIUS antwortet das Bundesministerium ausweichend.
Auf die konkrete Fragen geht ein Sprecher der Innenbehörde nicht ein: „Mit dem neuen Rückführungsverbesserungsgesetz werden Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in ihre Heimatländer erheblich erleichtert“, heißt es. „Hierfür sieht das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen vor. Es ist nicht davon auszugehen, dass die von Ihnen aufgeführte Regelung zu einer nennenswerten Verzögerung der Verfahren führen wird.“
Die Union warnt vor drastischen Folgen

Joachim Herrmann (CSU) warnt vor den Folgen des Gesetzes von Nancy Faeser.
In der Union aber zeigt man sich alarmiert. Die Regelung werde „das Gelingen von Rückführungen künftig wesentlich erschwerden“, schrieb der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) an die Bundesinnenministerin. Der Grund: Es werde nicht zwischen einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren unterschieden. Aufgrund der fehlenden Differenzierung müsste im Verfahren einer einstweiligen Anordnung – noch bevor der Aufgriff des betroffenen Ausländers stattgefunden hat – vom Gericht ein anwaltlicher Vertreter zu bestellen sein.
„Durch die Bestellung eines Pflichtbevollmächtigten im Rahmen der einstweiligen Anordnung erlangen die Ausreisepflichtigen im Vorfeld von einer freiheitsentziehenden Maßnahme Kenntnis und werden dies regelmäßig als Fingerzeig deuten, sich durch Untertauchen der Rückführung zu entziehen“, warnt auch die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Gentges in einem weiteren Brief an Nancy Faeser (SPD).
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