Ampel feiert Asyl-Kompromiss, aber: Dieses Gesetz kann Abschiebungen ab 2024 (fast) unmöglich machen
Was die Bundesregierung als Asyl-Durchbruch und Abschiebe-Turbo verkaufen will, könnte sich in Wahrheit als Abschiebe-Verhinderungsgesetz entpuppen. Die Grünen haben sich an einer entscheidenden Stelle durchgesetzt, nämlich bei einer Rechtsbeistands-Pflicht für Menschen in Ausreisegewahrsam.
Das heißt: Asyl-Bewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren abgeschoben werden sollen und dafür in Abschiebe-Gewahrsam kommen, bekommen erneut mit einem Anwalt die Möglichkeit, die Abschiebung zu verhindern – und das im Zweifel sogar auf Kosten des Steuerzahlers.
Zwar sorgt das neue Gesetz auch dafür, dass Abschiebe-Hürden abgebaut werden, nämlich, dass Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen und auch in anderen Unterkünften als der eigenen Wohnung nach den Personen gesucht werden darf. Dennoch bietet die Rechtsbeistands-Klausel speziell darauf trainierten Anwälten die Möglichkeit, Abschiebungen im letzten Moment mit konstruierten Gründen oder ärztlichen Attesten zu verhindern.
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Union: Grüne „torpedieren mehr und schnellere Abschiebungen“
Die Union sieht diese Klausel als „Torpedierung“ schnellerer Abschiebungen, wie Migrations-Experte Christoph de Vries zu NIUS sagt: „Durch den Kniefall von SPD und FDP vor den Grünen beim Rückführungsverbesserungsgesetz mag sich vielleicht das Klima der Ampelparteien verbessern, aber nicht die künftige Rückführungsbilanz. Der Preis des sogenannten Asylkompromisses ist, dass die ohnehin schon lächerlich geringe Zahl zusätzlicher Abschiebungen noch geringer ausfallen wird.“

CDU-Migrations-Experte Christoph de Vries
Im laufenden Jahr wird die Zahl der Abschiebungen leicht steigen: Von Januar bis Ende Oktober wurden 13.512 Menschen aus Deutschland abgeschoben, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. 2022 waren es im gesamten Jahr 12.945 Abschiebungen. Von den Werten, die unter Innenminister Horst Seehofer (CSU) erreicht wurden (2016: 25.375), ist das aber noch meilenweit entfernt. Und auch das neue Gesetz wird laut Gesetzentwurf nur für 600 Abschiebungen zusätzlich sorgen – ohne das neue Hindernis des Rechtsbeistands in Abschiebehaft.
De Vries weiter: „Die Grünen haben damit das ursprüngliche Ziel, mehr und schneller abzuschieben, erfolgreich torpediert und SPD und FDP haben das geschluckt, um einen Erfolg vor Weihnachten verkünden zu können.“
Heiko Teggatz, Chef der Bundespolizeigewerkschaft, nennt das neue Gesetz ein „Stück aus dem Tollhaus“. Teggatz zu NIUS: „Menschen, die sich in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befinden, haben das rechtsstaatliche Verfahren durch alle Instanzen durchlaufen. Warum soll der Steuerzahler jetzt noch einen Rechtsbeistand bezahlen, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind? Es geht nur noch um den Vollzug einer Rechtsfolge. Ein verurteilter Straftäter bekommt doch auch keinen Pflichtverteidiger, wenn er in die Gefängniszelle einzieht, um seine Strafe zu verbüßen.“
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FDP: glücklich über Ampel-Kompromiss
FDP-Innenexperte Stephan Thomae hält den Rechtsbeistand in Abschiebehaft für angebracht. Thomae zu NIUS: „Gewahrsam ist natürlich ein Freiheitsentzug. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es nicht unangebracht, denen eine anwaltliche Vertretung zu geben, die nicht ohnehin schon einen Wahlanwalt haben, was bei den meisten ja eh der Fall ist.“

FDP-Innenexperte Stephan Thomae
In der FDP zeigt man sich zufrieden mit der Ampel-Einigung, andere Abschiebe-Hürden gegen den Willen der Grünen abgebaut zu haben. Tatsächlich ist der häufigste Grund für gescheiterte Abschiebungen, dass die Menschen schlicht nicht da sind, wenn Polizisten sie zur Abschiebung abholen wollen. Bisher werden Abschiebungen aber auch mit einer Woche Vorlauf angekündigt – diese Ankündigung fällt nun mit dem neuen Gesetz weg.
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