Amtlich: Parteien gönnen sich Millionen-Bonus fürs neue Jahr
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Kurz vor Weihnachten gönnen sich auch die Parteien eine wohltätige Spende. Der Bundestag hat am Freitag der Erhöhung der Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung zugestimmt. Nur eine Fraktion stimmte dagegen.
Künftig soll die Obergrenze pro Jahr rund 184,8 Millionen Euro betragen. Die Entscheidung gilt rückwirkend bis zum Jahr 2018. In einer normalen vierjährigen Wahlperiode summiert sich der Betrag damit auf etwa 740 Millionen Euro.
Alle Fraktionen im Bundestag stimmten dem gemeinsamen Entwurf von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP zu – nur die AfD war dagegen. Insgesamt votierten 541 Abgeordnete mit Ja, 69 mit Nein und zwei Parlamentarier enthielten sich. „Die staatliche Teilfinanzierung, die den Parteien für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben zusteht“, werde aufgrund einer „geänderten Wirklichkeit nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf gerecht“, hieß es im Antrag zur Begründung.
Der „finanzielle Mehrbedarf“ ergebe sich insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, den Kampf gegen Fake News und Hackerangriffe, für Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, Social Media und andere neue Kommunikationskanäle.

Karlsruhe sah nicht genügend Gründe vorliegen.
Karlsruhe schob der ursprünglichen Regelung einen Riegel vor
Ursprünglich sollte die Summe noch höher liegen. Doch im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht die von der Großen Koalition 2018 beschlossene Anhebung der Parteienfinanzierung kassiert. Die Erhöhung der Obergrenze um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro verstoße „gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien“.
Die Koalition aus Union und SPD habe „nicht ausreichend dargelegt“, warum eine Anhebung der Obergrenze erforderlich sei. Damit gaben die Karlsruher Richter einer Klage der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und der Linkspartei statt.
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