Angriff auf die Pressefreiheit: Queer-Beauftragter zeigt kritische Journalisten an
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Wenn es eines Beleges bedurft hätte, dass Aktivismus – für welche Sache auch immer – in der Polizei und öffentlichen Verwaltungen grundsätzlich nichts zu suchen hat, dann hat der Berliner Queer-Beauftragte ihn mit seiner Anzeige gegen das Medien-Startup VIUS (das die Seite NIUS betreibt) und gegen Julian Reichelt erbracht.
Was war geschehen? Zu einem Foto, das Polizisten im Schatten wehender Regenbogenfahnen vor dem Berliner Polizeipräsidium zeigt, hatte Reichelt – dessen Format „Achtung, Reichelt!“ bei NIUS erscheint – auf Twitter geschrieben: „Jeder vernünftige Mensch in diesem Land würde sich wünschen, dass vor der Polizei und den düsteren Fassaden unserer Geschichte nie wieder die Flaggen einer politischen Bewegung gehisst würden. Jede totalitäre Ideologie hat schon immer die ,Solidarität‘ beschworen.“
Und: NIUS veröffentlichte die Dokumentation „Trans ist Trend“, die sich kritisch mit dem Zeitgeist-Phänomen „Transsexualität“ auseinandersetzt.
Anzeige wegen Volksverhetzung
Der jüngst ernannte Queerbeauftragte des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, erklärte daraufhin, er habe Strafanzeige beim Landeskriminalamt wegen des Tatbestands der „Volksverhetzung“ erstattet. „Wenn wir uns gegen Hass und Gewalt gegen queere Menschen aussprechen, dann ist es unsere Aufgabe, solche Vorfälle zu ahnden“, schrieb er auf Facebook. Er vertraue auf die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, die sich nun mit diesen „Straftatbeständen“ auseinandersetzen werden.
Der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen scheint der Beauftragte im Amt zu Impulshandlungen zu neigen. Anders ist nicht zu erklären, wo er in Paragraph 130 des Strafgesetzbuches („Volksverhetzung“) etwas gefunden haben will, was auf den inkriminierten Tweet anwendbar wäre. „Volksverhetzung“ läge vor, wenn jemand den „öffentlichen Frieden“ stören würde, indem er Menschengruppen herabwürdigt, zu Hass gegen andere aufstachelt, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fordert oder „Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Regenbogenfahne vor Polizeipräsidium – das darf natürlich hinterfragt werden
Fakt ist, dass es etwa in dem Reichelt-Tweet gar nicht um Menschengruppen oder Menschen überhaupt geht, sondern um das Hissen einer Flagge vor Verwaltungsgebäuden. Mit anderen Worten: Es gibt gar keinen Betroffenen. Die Frage, ob man die Regenbogenfahne oder irgendeine andere vor Polizeidienststellen oder öffentlichen Gebäuden überhaupt hissen sollte und darf, ist nicht nur zulässig, sondern völlig legitim und wird genau deshalb im Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt. Das Hissen der Regenbogenflagge wurde übrigens erst im Mai 2022 durch die Bundesinnenministerin per Sondergenehmigung dreimal im Jahr vor Bundesministerien erlaubt.
Um es klar zu sagen: Es gibt in diesem Tweet keine wie auch immer geartete „Hetze“, es sei denn, der Berliner Queerbeauftragte hält legitimen Widerspruch gegen die Beflaggung bereits für unzulässig und hetzerisch.
Erschreckend, dass abweichende Meinungen geahndet werden
Es ist zudem bemerkenswert, dass Pantisano sein öffentliches Amt so versteht, dass von der seinen abweichende Meinungen „geahndet“ werden müssten. Der Staat fordert seine Vollzugsorgane auf, unabhängige Medien und Journalisten zu verfolgen. Eine klärende Aussprache mit dem Regierenden Bürgermeister, Kai Wegner (CDU), über das Verfassungsverständnis des Beauftragten, Grundwerte wie Meinungs- und Pressefreiheit, wäre da sicher angemessen.
Hier die Doku „Trans ist Trend“ ansehen:
Pantisano mahnt Behörden, „das Richtige“ zu tun
Und als wäre das noch nicht genug, fügt Pantisano seinem Facebook-Post auch einen ganz dezenten Wink mit dem amtlichen Zaunpfahl hinzu: „Ich vertraue sehr auf unsere Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, die sich nun mit diesen Straftatbeständen auseinandersetzen werden.“ Wer sich bis hierher gefragt haben sollte, was gegen Aktivisten-Beflaggung vor Polizeigebäuden (und öffentlichen überhaupt) einzuwenden wäre, erfährt es hier in aller Deutlichkeit: Der Queerbeauftragte ermahnt eine Behörde, die zuvor die Regenbogenflagge gehisst hat, gegen Kritiker dieser Beflaggung vorzugehen.
Wer will, kann glauben, dass dennoch neutrale und unabhängige Ermittlungen nach Recht und Gesetz von jenen angestellt werden, die zuvor mit Pantisano unter der Regenbogenflagge posiert haben. Zwingend ist dieser gute Glaube allerdings nicht. Wie man Misstrauen in die Institutionen des Rechtsstaats sät, hat der Queerbeauftragte dagegen schon einmal bedrückend vorgeführt.
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