„Anschlag auf die Meinungsfreiheit“: Ein Bürgerrat der Bundesregierung will mit brachialen Methoden „Desinformation“ bekämpfen
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Das Innenministerium fördert mit bislang 49.000 Euro ein Projekt zur Bekämpfung von Desinformation.
Es trägt den Namen „Forum gegen Fakes“. Die Bundesregierung spricht auf ihrer Website von einem „Beteiligungsprojekt“: In sozialen Netzwerken würden sich Desinformationen sehr schnell verbreiten. „Das verunsichert, führt zu einem Vertrauensverlust und stellt eine Gefahr für die Demokratie dar“, schreibt die Regierung. „Sie fragen sich in diesem Zusammenhang vielleicht auch: Wie können wir unsere Meinungsfreiheit und uns vor Desinformation schützen?“
Das Innenministerium ist einer von mehreren Kooperationspartnern des Projekts, das von der Bertelsmann-Stiftung durchgeführt wird. Es teilt sich in drei Phasen: Dabei werden in jeder Phase zunächst über Online-Befragungen Vorschläge gesammelt und bewertet. Dann sortiert und konkretisiert ein Bürgerrat aus 120 Personen die Ergebnisse dieser Befragungen. Schließlich wird der Rat im September ein abschließendes „Bürgergutachten“ an das Innenministerium und die Bertelsmann-Stiftung übergeben.
Derzeit befindet sich das Projekt in der dritten Phase. Bis zum 2. Juli sind die Bürger aufgerufen, abzustimmen über vierzehn konkrete Vorschläge zur Bekämpfung von Desinformation. Die Debatte über den individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit Desinformation sei „in vollem Gange“, schreibt die Stiftung stolz und gibt an, dass sich nach knapp zwei Wochen bereits über 195.000 Menschen beteiligt hätten.

Auf dieser Website kann man sich an der Abstimmung beteiligen.
14 Vorschläge gegen Desinformation
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation, die in den ersten beiden Phasen entwickelt wurden und über die nun online abgestimmt werden kann, lauten wie folgt:
- Man sollte über eine zentrale Stelle mindestens einmal jährlich einen Forschungsbericht mit Analysen zu Desinformation veröffentlichen
- Man sollte jährlich eine bundesweite Aktionswoche zur Aktivierung der Bevölkerung gegen Desinformation veranstalten
- Man sollte User über eine Bedenkzeit vor die Wahl stellen, ob sie Posts mit vermeintlicher Desinformation veröffentlichen wollen
- Man sollte bei von Medien veröffentlichten Inhalten einen standardisierten, freiwillig befüllbaren Bereich für Quelleninformationen einfügen
- Man sollte die Algorithmen auf Social Media Plattformen veröffentlichen und so programmieren, dass sie Desinformationen nicht verbreiten
- Man sollte über eine zentrale Stelle Präventionsarbeit und proaktive Kampagnen gegen Desinformation fördern
- Man sollte prüfen, ob die Verbreitung von Desinformation unter Wahrung der Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden kann
- Man sollte Plattformen verpflichten, eine Wartezeit vor der Veröffentlichung von Posts einzuführen, in der eine KI auf Desinformation prüft
- Man sollte Plattformen verpflichten, jährlich 1 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes in die Bekämpfung von Desinformation zu investieren
- Man sollte im EU-Gesetz Plattformen verpflichten eine jährliche, unabhängige Prüfung von Desinformationen durchzuführen
- Man sollte die Arbeit staatlicher Behörden und weiterer Initiativen im Kampf gegen Desinformation durch eine zentrale Stelle koordinieren
- Man sollte eine zentrale Anlaufstelle zur Beratung von Bürgern und Journalisten und zur Überprüfung und Meldung von Desinformation schaffen
- Man sollte die Bevölkerung über ein Fake News Quiz einfach und spielerisch für das Thema Desinformation sensibilisieren
- Man sollte während des Wahlkampfes ein Desinformationsranking zu Aussagen von Politikerinnen und Politikern erstellen
„Anschlag auf die Demokratie“
Juristen bezeichnen die vorgeschlagenen Maßnahmen im Gespräch mit NIUS als Anschlag auf die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Der Rechtsanwalt Udo Vetter zeigt sich erschüttert über das Niveau der Befragung, die ihn an eine „billig gemachte Internetumfrage“ erinnert. Die Idee, die Verbreitung von Desinformation „unter Wahrung der Meinungsfreiheit“ strafrechtlich zu verfolgen, bezeichnet Vetter als „unauflöslichen Widerspruch“: „Wo die Meinungsfreiheit gewahrt ist, hat das Strafrecht nichts zu suchen.“

Demokratie schützen, indem man Desinformation strafrechtlich verfolgt? Darüber sollen die Bürger abstimmen.
Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisiert das Projekt in scharfen Worten: „Es widerspricht dem Geist der freiheitlichen Demokratie und der Verfassung völlig. Mir ist schleierhaft, wie eine Innenministerin, die auch für den Schutz der Verfassung zuständig ist, so etwas ernsthaft machen kann.“
Den Vorschlag, Nutzer in sozialen Medien vor eine „Bedenkzeit“ zu stellen, bevor sie vermeintliche Desinformation posten, hält er für eine „Einschüchterung der Bürger“, die sie in ihrer Meinungsfreiheit beschränken würde. Gleiches gelte für die Idee, Plattformbetreiber zur Bekämpfung von Desinformation zu verpflichten. Das schränke zudem die Unternehmerfreiheit der Plattformbetreiber ein. „Und eine KI sollte über Grundrechtseingriffe entscheiden? Das wäre verfassungswidrig“, sagt Boehme-Neßler.

Plattformen sind in der Regel marktwirtschaftlich orientierte Unternehmen. Der Bürgerrat schlägt vor, sie zum Kampf gegen Desinformation zu verpflichten.
Vorschläge sind umstritten – angeblich
Laut der Bertelsmann-Stiftung sind einige der vorgeschlagenen Maßnahmen bei den Bürgern beliebt, andere umstritten. Als „umstritten“ gilt ein Vorschlag allerdings bereits, wenn weniger als 60 Prozent der Umfrage-Teilnehmer dafür stimmten oder mehr als 15 dagegen. Das bedeutet: Selbst Vorschläge, für die sich fast eine Zweidrittelmehrheit findet, definiert die Stiftung als kontrovers. Unter den Teilnehmern herrscht ein solch überwältigender Konsens für die vorgeschlagenen Maßnahmen, dass die Stiftung eine Kontroverse herbeireden muss, um den Anschein einer demokratischen Debatte zu erzeugen.
Das zeigt auch ein Blick auf die bisherigen Abstimmungsergebnisse, die nach jeder Antwort als kleine Balken angezeigt werden: Bei jeder Maßnahme ist der grüne Balken deutlich höher als der rote.

Der grüne Balken zeigt, wie viel Zustimmung die Maßnahme erhält.
Mangelnde Wissenschaftlichkeit
Auch sonst ist das methodische Vorgehen kaum mit hohen wissenschaftlichen Standards vereinbar. So kann offenbar beliebig oft an der Online-Befragung teilgenommen werden, es gibt keine persönliche Verifikation der Teilnehmer. Der Bürgerrat ist laut Bertelsmann-Stiftung „zufällig“ zusammengesetzt, bildet also mutmaßlich nicht repräsentativ die Bevölkerung ab. Eine Anfrage bei der Stiftung zum methodischen Vorgehen blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Jurist Vetter kritisiert diese mangelnde Differenzierung: „Die Regierung will offenbar eine Tatsachengrundlage schaffen, die den Anschein von Wissenschaftlichkeit erweckt. So soll eine pseudodemokratische Legitimation geschaffen werden, um gegen Desinformation vorgehen zu können.“
Tatsächlich lautet eine der sieben „Top-Erkenntnisse“ aus der Befragung laut Bertelsmann-Stiftung: „Maßnahmen erforderlich: Es gibt einen breiten Konsens darüber, dass politische und rechtliche Maßnahmen gegen Desinformationen etabliert werden müssen.“

Die 7 „Top-Erkenntnisse“ der Bertelsmann-Stiftung.
Ministerium arbeitet an Maßnahmen
Das Bundesinnenministerium schreibt, es werde „die finalen Empfehlungen des Bürgerrats auswerten und prüfen, inwieweit sie in die weitere Arbeit des BMI in diesem Themenfeld einfließen können. Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit Desinformation werden fortlaufend entwickelt und durchgeführt.“ Bereits im Februar hatte Innenministerin Nancy Faeser angekündigt, im Kampf gegen Rechtsextremismus eine „Früherkennungseinheit“ einrichten zu wollen.
Im Mai kündigte das Ministerium im Zuge einer Strategie gegen Extremismus einen Aktionsplan an, der „öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Umgang mit Desinformation“ sowie „Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Desinformation“ beinhalten soll.

Ende Mai beschloss das Bundeskabinett die Strategie gegen Extremismus.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, wie die Bundesregierung Desinformation definiert und wen sie als Quelle dieser Desinformation im Blick hat. Auf ihrer Website widmet die Regierung dem Thema einen Schwerpunkt. Dort werden Desinformationskampagnen aus dem Ausland erwähnt, aber auch „Verschwörungsmythen“, die während der Corona-Pandemie von „rechtsextremen Gruppen“ verbreitet worden seien: „Von diesen Desinformationen geht eine Gefahr aus. Weil sie uns als Gesellschaft spalten soll.“
Es stehen also nicht nur ausländische Akteure, sondern auch deutsche Bürger im Fokus des staatlichen Kampfs gegen Desinformation. Diese Einschätzung teilt auch Udo Vetter, der auf den dritten Vorschlag aus der Liste verweist: Dieser thematisiert explizit „User“, die beim Posten in Netzwerken vor eine Bedenkzeit gestellt werden sollen – also deutsche Bürger und keine ausländischen Nachrichtendienste.
Als Beispiele für Desinformation führt die Bundesregierung Deep Fakes und gefälschte Fotos, verkürzte Zitate und fehlerhafte Statistiken an. Als weitere Beispiele nennt sie Lügen, Gerüchte und tendenziöse Behauptungen.
Lügen sind legal
Verfassungsrechtler Böhme-Neßler sagt dazu: „Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes reicht ganz weit. Sie umfasst auch dumme und blödsinnige Meinungen. Sie umfasst auch Desinformation. Ob etwas Desinformation ist oder nicht, ist der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes egal. Das ist in einer freiheitlichen Demokratie so. Ein Beispiel: Selbstverständlich darf ich in einer freiheitlichen Demokratie die Meinung vertreten, dass die Erde eine Scheibe sei. Ich darf diese Meinung auch verbreiten.“
Es stellt sich zudem die Frage, wer definiert, was korrekte Information und was Desinformation ist. Böhme-Neßler findet, es sei meistens nicht eindeutig, was Desinformation ist und was nicht: „Die Welt ist sehr kompliziert. Einfache Wahrheiten gibt es oft nicht. Wer soll denn entscheiden, ob etwas Desinformation ist und nicht geäussert werden darf? Der Staat? Dann entscheidet ja der Staat, wie weit die Meinungsfreiheit reicht. Das will das Grundgesetz nicht. Es schützt ja die Meinungsfreiheit gerade gegen einen übergriffigen Staat.“
Auch Vetter warnt davor, dass die Regierung die Definitionsmacht darüber erlangt, was „Desinformation“ ist. „Freiheit – also auch Meinungsfreiheit – zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie frei von äußeren Eingriffen bleibt. Wer also in Debatten eingreift, um die Meinungsfreiheit zu ‚schützen‘, der beschädigt diese eher.“
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Pauline Voss
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