Anschwärz-Agentur der JuLi-Chefin heftig abgemahnt: „Beworbenes Geschäftsmodell ist rechtswidrig“
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Die Chefin der FDP-Nachwuchsorganisation Junge Liberale, Franziska Brandmann, hat aus der juristischen Verfolgung von Internet-Kommentaren ein Geschäftsmodell machen wollen – ihr Konzept: Eine künstliche Intelligenz spürt möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare und Beiträge im Netz auf und löst so Hunderte Anzeigen aus.
Das Vorgehen von „So Done“ könnte jedoch illegal sein, sagt der Rechtsanwalt Imanuel Schulz, der die Anschwärz-Agentur heftig abgemahnt hat. Brandmann hat am gestrigen Donnerstag eine Unterlassungserklärung (liegt NIUS vor) persönlich unterschrieben.
Der Vorwurf des Anwalts: Brandmanns Agentur behauptet gegenüber ihren Kunden, sie würde mithilfe ihrer KI die strafrechtliche Relevanz von Kommentaren bewerten und als Agentur „die Rechte unserer Mandanten durchsetzen“, also sogenannte Rechtsdienstleistungen erbringen, was in Deutschland jedoch nur Anwälte tun dürfen.
Habeck und Wüst warben für „rechtswidriges“ Geschäftsmodell
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Schulz ist das beworbene Geschäftsmodell der Juli-Chefin, für das unter anderem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mit Gesicht und politischem Amt warben, „rechtswidrig“, wie Schulz gegenüber NIUS erklärt.
Schulz weiter: „,So Done‘ vermischt seine eigene Leistung – die Prozessfinanzierung – mit den Dienstleistungen, die nur ein Rechtsanwalt erbringen darf, um für mögliche Kunden juristische Kompetenz vorzugeben.“

All diese Passagen darf „So Done“ nicht mehr verwenden.
Zwar argumentiert der Rechtsbeistand von Brandmanns Agentur, die KI bewerte keine Sachverhalte, gebe keinen Rechtsrat und sei nur ein „Monitoring-Instrument“, dennoch gab die Juli-Chefin die ausführliche Unterlassungserklärung ab.
Sätze wie „Unsere KI überprüft den Screenshot und leitet diesen bei einem Anfangsverdacht auf strafrechtliche Relevanz an unsere Partner-Kanzlei SO DONE legal weiter“ oder „Wenn Sie andere im Internet beleidigt oder bedroht haben, ist ein Brief von uns die Konsequenz. Sie haben Post von uns erhalten, weil wir die Rechte unserer Mandanten durchsetzen“ darf „So Done“ nicht mehr behaupten.
Insgesamt sieben solcher Textpassagen und eine Grafik, in der sich die Anschwärz-Agentur feiert, dass 95 Prozent der „von uns durchgeführten Gerichtsverfahren“ erfolgreich gewesen seien, dürfen nicht mehr verwendet werden. Sie wurden bereits von der Webseite entfernt.
Eine kurzfristige NIUS-Anfrage, wie Brandmann zu den Vorwürfen der Rechtswidrigkeit des beworbenen Geschäftsmodells von „So Done“ steht und warum sie die Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, blieb bisher unbeantwortet.
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