Anzeige von Habeck persönlich: 1000 Euro Strafbefehl wegen „Arschgesicht“
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Robert Habeck gehört zu den Spitzenpolitikern, die eigens Agenturen damit beauftragen, das Internet nach möglicherweise ehrabschneidenden oder beleidigenden Beiträgen und Kommentaren abzusuchen, um diese dann zur Anzeige zu bringen.
Neben Lappalien wie dem in ein Meme eingebetteten Wort „Schwachkopf“ oder der Verwendung eines lachenden Kackhaufens 💩, hat der noch amtierende Wirtschaftsminister, der sich anschickt, für die Grüne Partei Bundeskanzler werden zu wollen, auch das Wort „Arschgesicht“ persönlich angezeigt.
Die angedrohte Strafe für diese Schulhof-Beleidigung: 1000 Euro.

Der Strafbefehl des Amtsgerichts Euskirchen
So steht es im Strafbefehl des Amtsgerichts Euskirchen, der NIUS vorliegt. Einem Mann aus dem Kreis Euskirchen (Name der Redaktion bekannt) wird eine „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches vorgeworfen.
Unter einem Facebook-Beitrag hatte der Mann im Juli 2023 Robert Habeck in der Kommentarspalte als „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht ... halt ein Arschgesicht“ bezeichnet.
Vorausgegangen war eine hitzige Diskussion mit einem lokalen Grünen-Politiker, der immer wieder legitime politische Positionen in eine rechte bis rechtsextreme Ecke schieben würde, so der „Arschgesicht“-Kommentator zu NIUS: „Und im Eifer des Gefechts habe ich dann diesen Kommentar abgesetzt, als er plötzlich anfing, von Robert Habeck zu schwärmen. Leid tut mir das nicht, nur, dass ich so unvorsichtig war, das so unüberlegt auszudrücken. Sicher kann man diese Wortwahl als beleidigend empfinden. Aber ich wäre nie darauf gekommen, dass eine solche Bagatelle zur Anzeige gebracht wird, gerade von einem Spitzenpolitiker. Das war früher anders.“
Laut dem Amtsgericht Euskirchen handele es sich dabei um eine „Formalbeleidigung“ nach Paragraph 185 Strafgesetzbuche. Dennoch wurde der Fall auch nach Paragraph 188 „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ bewertet.
Weiter heißt es im Strafbefehl: „Die gesamte Äußerung ist nach dem Inhalt der aufgestellten Behauptung abstrakt dazu geeignet, negative Auswirkungen hervorzurufen und das öffentliche Wirken des Betroffen auf diese Weise erheblich zu erschweren.“
Die Strafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. In einem Schreiben des Gerichtes heißt es wörtlich: „Das Gericht hat in Sie das Vertrauen gesetzt, dass Sie in Zukunft ein gesetzmäßiges Leben führen werden. Es hat Ihnen deshalb die Gelegenheit gegeben, sich durch gute Führung während der Bewährungszeit den Erlass der festgelegten Strafe zu verdienen.“ Die Bewährungsfrist läuft bis Juni 2026.
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