Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Redeverbot für Höcke ist unzulässig
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitagabend ein Redeverbot für Björn Höcke als unzulässig verworfen. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth und verwarf eine Beschwerde der Stadt Lindenberg.
Hintergrund der Entscheidung sind zwei Wahlkampfveranstaltungen am Samstag und Sonntag in Bayern, bei denen Höcke als Redner auftreten soll. Am Samstag soll er in Seybothenreuth auftreten, einen Tag später in Lindenberg. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ein verhängtes Redeverbot der Stadt Seybothenreuth als rechtmäßig eingestuft. Das Verwaltungsgericht Augsburg hingegen stufte ein solches Redeverbot für Lindenberg als nicht hinreichend begründet ein.
Dem folgte nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. „Hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan“, heißt es in der Entscheidung.
Höcke sollte verhindert werden
Im oberfränkischen Seybothenreuth wollte die Stadtverwaltung AfD-Politiker Höcke als Redner von einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei ausschließen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte es am Donnerstag für hinreichend wahrscheinlich gehalten, dass er in seiner Rede die Nazi-Herrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen würde.
Die Kommune Seybothenreuth hatte die Auflage, dass Höcke an diesem Samstag nicht als Gastredner bei einer Kommunalwahlkampf-Veranstaltung des AfD-Kreisverbands Bayreuth sprechen darf, mit der neuen Fassung der bayerischen Gemeindeordnung begründet. Dort heißt es: „Ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung besteht nicht für Veranstaltungen, bei denen Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind.“
Das Verwaltungsgericht Bayreuth urteilte in seinem Beschluss: „Bei der Wahlveranstaltung sind – sofern der Gastredner Höcke teilnimmt – nach Überzeugung des Gerichts solche Inhalte zu erwarten.“ Das Gericht bezieht sich auf mehrere Zitate von Höcke, so etwa: „Der Finanzkapitalismus, der uns in seinen Klauen hält, ist völlig entartet.“ Zudem ist im Beschluss Höckes Bezeichnung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als „Soros-Kundin“ verzeichnet.
Die Veranstaltung in Seybothenreuth findet am Samstag statt und kann mit der Aufhebung des Redeverbots durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nun wie geplant über die Bühne gehen.

Die Stadt Lindenberg wollte Höcke ein Redeverbot erteilen.
Auch die Stadt Lindenberg wollte ein Redeverbot verhängen
Wenige Stunden zuvor hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden: Björn Höcke darf im Allgäu sprechen. Auch hier wollte die Stadt Lindenberg ein Redeverbot verhängen. Doch das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Maßnahme – anders als das Verwaltungsgericht Bayreuth – als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen.
Damit musste die Stadtverwaltung bereits die zweite Niederlage vor dem Verwaltungsgericht einstecken. Zuvor hatte die Stadt der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung verboten. Das Augsburger Verwaltungsgericht hielt dieses Verbot für unzulässig, wies jedoch darauf hin, dass es auch mildere Mittel wie ein Redeverbot für Björn Höcke geben könnte. Dies wollte die Kommune gerichtlich durchsetzen.
Beschwerde der AfD war erfolgreich
Begründet wurde die Entscheidung mit der „hohen Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass Höcke auf der Veranstaltung am Sonntag „strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen“ tätigen könnte. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab jedoch der Beschwerde des AfD-Kreisverbands dagegen recht. Höcke darf auftreten.
Die Veranstaltung mit dem Titel „Heimat retten“ soll am Sonntag um 18 Uhr stattfinden. Angekündigt sind neben Björn Höcke auch die AfD-Politiker Rainer Rothfuß und Christian Thomas. Zudem werden Hunderte Gegendemonstranten erwartet. Das Antifa-Bündnis „Solidarisches Allgäu“ trommelt schon seit Wochen für den 15. Februar. Auch die örtlichen Grünen und die SPD teilten auf ihren Social-Media-Plattformen Aufrufe des Antifa-Bündnisses. In den Tagen zuvor soll der Protest gegen Höcke und die AfD bereits mit „Aktionstagen“ eingeleitet werden.

Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt.
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