Brandmauer? „Daran müssen wir arbeiten!“ – Geheimdienstchef Haldenwang will AfD-Erfolg „verhindern“
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Er kann es nicht lassen. Schon wieder hat Geheimdienst-Chef Thomas Haldenwang das politische Neutralitätsgebot verletzt. NIUS hat den Beweis.
Was war passiert? Am 9. November fand im Berliner Ensemble eine Podiumsdiskussion zwischen dem jüdischen Publizisten Michel Friedman, dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein und Geheimdienst-Chef Thomas Haldenwang statt. Gegen Ende ging es um die sogenannte Brandmauer, die der ja eigentlich neutrale Verfassungsschutz-Chef aktiv mit Politik und Gesellschaft verteidigen will. Er sagte, „wir müssen jetzt tätig werden“, um eine künftige Regierungsbeteiligung der AfD zu verhindern. Damit verstößt er gegen das Neutralitätsgebot.
Die Tonspur der Diskussionsrunde liegt NIUS in voller Länge vor. Michel Friedman hatte Haldenwang gefragt, ob er sich die Standhaftigkeit der „Brandmauer“, also dem Grundsatz einer AfD-Blockade, vorstellen könne.
Haldenwangs vielsagende Antwort:
„Ich sehe Tendenzen und die gehen leider aktuell in eine Richtung und leider nicht in die andere Richtung. Daran müssen wir arbeiten, daran müssen wir Demokratinnen und Demokraten arbeiten, das gemeinsam zu verhindern. Alles andere, da muss man ja verzweifeln, wir müssen jetzt tätig werden, um so was in sieben Jahren vielleicht zu verhindern. Und das ist mein Optimismus, den ich eben habe, dass uns das noch gelingt.“

Atmet nicht den Geist des Grundgesetzes: Thomas Haldenwang
„Handelt gesetzwidrig“
Der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek kommentiert den Fall gegenüber NIUS wie folgt: Der Verfassungsschutz habe gesetzlich klar begrenzte Aufgaben. Die Behörde dürfe die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren, sogar über Verdachtsfälle. Letzteres halte Murswiek zwar für verfassungswidrig, aber die bisherige Rechtsprechung lasse es zu.
„Jedenfalls hat der Verfassungsschutz keine über die Information hinausgehenden administrativen Eingriffskompetenzen“, ist sich der emeritierte Professor der Universität Freiburg sicher. „Nur das Bundesverfassungsgericht darf über das Verbot einer politischen Partei oder über ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung entscheiden.“
Anderen Staatsorganen und Behörden seien – mit Ausnahme der erwähnten Information der Öffentlichkeit – Eingriffe in den Wettbewerb der politischen Parteien strikt untersagt. Für Staatsrechtler Murswiek sind die Äußerungen von Thomas Haldenwang klar rechtswidrig.
Murswiek zu NIUS: „Wenn der Verfassungsschutz seine Mittel einsetzt, um Einfluss auf die Regierungsbildung zu nehmen und die Regierungsbeteiligung einer nicht verbotenen Partei zu verhindern, handelt er gesetzwidrig und verstößt gegen das Demokratieprinzip.“

Die „Zeit“ nennt den Staatsrechtler Dietrich Murswiek eine Koryphäe.
Die Welt löschte Haldenwang-Aussage
Es ist nicht das erste Mal, dass Haldenwang das politische Neutralitätsgebot verletzt. Beim AfD-Europaparteitag im August betätigte er sich fast wie ein politischer Journalist – und zwar live während der Veranstaltung. Dafür wurde er von einem Gericht in die Schranken gewiesen, NIUS berichtete. Doch eine Lektion war ihm das offensichtlich nicht.
Brisant: Die Welt zitierte die Brandmauer-Stelle in einem Bericht über die Veranstaltung im Berliner Ensemble zunächst – und ließ das pikante Zitat dann nachträglich verschwinden!
In einer früheren Version des Welt-Artikels über Geheimdienst-Chef Haldenwang heißt es: „Klein sagte, er sei zuversichtlich, dass die Brandmauer halte, ‚auch zur CDU‘. Das Publikum lacht höhnisch, wie die AfD im Bundestag, wenn ihr Antworten nicht gefallen. Haldenwang sagte: Daran, dass es nicht so kommt, ‚müssen wir arbeiten.‘“
In der aktuellen Version fehlt der oben fett markierte Satz. Dabei wurde Haldenwang korrekt zitiert, wie sich im Audiomitschnitt (ab 1:33:53) nachhören lässt.
Warum wurde der Satz entfernt? Auf eine entsprechende Anfrage reagierte die Welt nicht.
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