Brosius-Gersdorf über ihre Nichtwahl zur Verfassungsrichterin: „Das war schon ein Angriff auf die liberale Demokratie!“
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Woran lag es, dass Frauke Brosius-Gersdorf nicht zur Verfassungsrichterin gewählt wurde? Als Markus Lanz der Juristin am Mittwochabend in seiner Sendung diese Frage stellt, hat die Juristin eine klare Antwort.
„Das war halt ein wirkmächtiges Zusammenwirken verschiedener Kampagnen, verschiedener Kreise“, behauptet die Doch-nicht-Verfassungsrichterin. Zu diesem Schluss seien Journalisten und Thinktanks gekommen, die die Richterwahl im Nachhinein aufgearbeitet hätten. So habe der Thinktank Polisphere rausgearbeitet, „dass man schon versucht hat, von verschiedener Seite eine Wahl zu verhindern, noch bevor die Namen überhaupt publik waren“.
Sehen Sie hier, Brosius-Gersdorfs Antwort auf die Frage von Lanz:
„Da geht es nicht um Gewissensentscheidungen“
Die Juristin kritisiert: „Da hat man meine wissenschaftlichen Themen getestet, hat geschaut, welches Thema verfängt am besten. Erst hat man es mit dem AfD-Parteiverbot versucht, dann mit dem Schwangerschaftsabbruch. Man muss einfach sagen, dass es Unionsabgeordneten oder dass es der Unionsfraktion nicht gelungen ist. Und es gab Bemühungen darum, sowohl von der Fraktionsführung als auch aus dem Bundeskanzleramt, aber sie haben es nicht geschafft, ihre Reihen geschlossen zu bekommen.“
Wie angefasst Brosius-Gersdorf noch immer von ihrer Nichtwahl ist, wird klar, als sie mit fester Stimme kritisiert: „In so einer Situation, bei so einer Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben. Da geht es nicht um Gewissensentscheidungen. Und das war schon irgendwo auch ein Angriff auf unsere liberale Demokratie, zu der es keine Alternative gibt und der wir nicht genug, dem wir nicht genug entgegenzusetzen hatten.“
Die Kandidatur von Brosius-Gersdorf war umstritten, weil sie sich in früheren Gutachten und öffentlichen Äußerungen unter anderem für ein AfD-Verbot ausgesprochen hatte und Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der Schwangerschaft positiv bewertet und ungeborenem Leben die Menschenwürde abgesprochen hatte. Am Ende fand sich parteiübergreifend keine ausreichende Mehrheit, sodass ihre Wahl scheiterte.
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