Bundestag beschließt das Heizungsgesetz!
Das Heizungsgesetz ist beschlossen!
Die Ampel-Koalition hat das Gebäudeenergiegesetz, das als „Habecks Heiz-Hammer“ bekannt wurde, mit ihrer Regierungsmehrheit im Bundestag beschlossen: 399 Abgeordnete stimmten dafür, 275 dagegen, 5 enthielten sich.
Das Gesetz hatte über Monate für heftigen Streit – auch innerhalb der Ampel-Regierung – geführt, nachdem ein erster, deutlich strengerer Entwurf im März diesen Jahres öffentlich geworden war. Die vielen Diskussionen sorgten für große Verunsicherung bei der Bevölkerung, was in diesem Jahr einen Run auf Öl- und Gas-Heizungen ausgelöst hatte. Bis heute ist die Mehrheit der Bevölkerung laut Umfragen gegen das Gesetz, viele fühlen sich uninformiert und haben Angst davor, finanziell überlastet zu werden.

Habeck stand über Monate im Fokus der Kritik.
Was das Heizungsgesetz bedeutet
Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Zunächst gilt das für Neubauten in Neubaugebieten.
Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen, dort gelten die Regeln je nach Größe der Kommunen: Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen eine verpflichtende Wärmeplanung bis Juli 2026 vorlegen, kleinere Städte bis Juli 2028. Solange die noch nicht vorliegt, gelten die Regeln des GEG auch noch nicht und es dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Je nach Einkommen lassen sich zwischen 30 und 70 Prozent der Kosten durch den Staat fördern.
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