Bundestag beschließt neue Grundsicherung
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Auf rund 5,5 Millionen Menschen, die derzeit Bürgergeld erhalten, kommen deutlich strengere Vorgaben zu. Der Bundestag hat nach langen Beratungen die Umgestaltung der Leistung zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 321 Abgeordnete dafür, 268 dagegen, zwei enthielten sich. Union und SPD trugen die Reform, die Opposition stimmte geschlossen dagegen.
Das Gesetz soll stufenweise ab dem 1. Juli 2026 greifen. Auch die Bezeichnung „Bürgergeld“ soll verschwinden. Künftig sollen Leistungsberechtigte, die nicht mitwirken, mit spürbaren Kürzungen rechnen müssen. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss zwar noch der Bundesrat befasst werden – zustimmungspflichtig ist das Vorhaben aber nicht. Die Union hatte das Bürgergeld im Wahlkampf als zu teuer und ungerecht kritisiert und auf eine grundlegende Neuordnung gedrängt.
Sozialstaat „an einigen Stellen“ nicht mehr gerecht
Kern der Reform ist ein klarer Vorrang für die Vermittlung in Arbeit. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begründete das im Bundestag damit, dass der Sozialstaat „an einigen Stellen“ nicht mehr gerecht sei. Ziel müsse sein, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, statt Arbeitslosigkeit zu organisieren. Für Erwerbsfähige soll künftig gelten, dass sie ihre Arbeitskraft im „maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen müssen. Fortbildungen sollen weiterhin möglich sein – wenn sie die Chancen auf einen Job deutlich erhöhen, sollen sie Vorrang haben, besonders bei Unter-30-Jährigen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann
Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet.
Gleichzeitig werden die Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet. Bei Pflichtverletzungen – etwa wenn keine Bewerbungen geschrieben oder Fördermaßnahmen abgelehnt werden – soll die Leistung für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Wer Termine beim Jobcenter wiederholt versäumt, muss ebenfalls schneller mit Abzügen rechnen: Nach dem zweiten Terminversäumnis soll für einen Monat die 30-Prozent-Kürzung greifen. Im Anschluss kann eine vollständige Streichung drohen. Die Koalition will damit nach eigener Darstellung den verfassungsrechtlich möglichen Rahmen ausschöpfen. Bislang betreffen Sanktionen nur einen kleineren Teil der Leistungsberechtigten – zuletzt waren es im Monatsdurchschnitt weniger als 30.000 Fälle.
Neu sind sogenannte Totalsanktionen in bestimmten Konstellationen. Wer nicht erreichbar ist, soll seine Grundsicherung verlieren können. Nach drei versäumten Terminen sollen Jobcenter Zahlungen einstellen dürfen; auch die Übernahme der Wohnkosten kann dann entfallen. Vorgesehen ist allerdings, dass Betroffene vorher angehört werden – etwa telefonisch oder bei einem Hausbesuch. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen von den schärfsten Maßnahmen ausgenommen werden.
Im parlamentarischen Verfahren wurden am Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch Änderungen vorgenommen. So sollen Betroffene mit psychischen Problemen ihre Situation erläutern können. Außerdem sollen Jobcenter Erwerbsfähige bei Verdacht auf eine Erkrankung zu ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen verpflichten dürfen.
Auch bei Vermögen und Unterkunftskosten sind Verschärfungen geplant. Die bisherige Karenzzeit, in der Vermögen stärker geschont wird, soll entfallen. Grundsätzlich sollen Einkommen und Vermögen vorrangig eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen fließen. Wie viel Vermögen geschützt bleibt, soll künftig stärker vom Alter abhängen. Bei den Wohnkosten ist eine Begrenzung vorgesehen: Sie sollen nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen werden. Zudem kündigt die Koalition an, Schwarzarbeit konsequenter bekämpfen zu wollen.
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