Bundestagsjuristen zweifeln an Verfassungsmäßigkeit des Demokratiefördergesetzes der Ampel-Koalition
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Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Demokratiefördergesetzes geäußert, das von der Ampel-Koalition vorgeschlagen wurde, berichtet die Welt.
Dieses Gesetz soll die langfristige Finanzierung von Projekten zur „Stärkung der Demokratie“ durch die Zivilgesellschaft ermöglichen.
Laut einem Bericht, der der Welt vorliegt, wird besonders die gesetzgebende Zuständigkeit des Bundes infrage gestellt.
Die Analyse der Parlamentsjuristen identifiziert drei potenzielle Grundlagen für die gesetzgeberische Zuständigkeit, findet jedoch in allen drei Fällen Gründe für Zweifel. Sie argumentieren, dass die Bundesregierung nicht überzeugend darlegt, warum eine Koordination der Länder nicht möglich sei, was eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen würde. Darüber hinaus kritisieren sie die Berufung auf eine ungeschriebene Zuständigkeit „kraft Natur der Sache“ für bestimmte Regulierungen und lehnen eine Zuständigkeit aus Gründen der öffentlichen Fürsorge ab, da sich das Gesetz auf die Bildung Erwachsener konzentriert, ein Bereich, den die bisherige Rechtsprechung nicht abdeckt.

Wolfgang Kubicki (FDP), Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Das Gesetz „zerschellt an der föderalen Wirklichkeit“
Wolfgang Kubicki (FDP) prophezeit ein Scheitern des Gesetzes: „Mit diesem Gutachten wird klar, dass diese Gesetzesvorlage auf einer unzulässigen Kompetenzanmaßung des Bundes beruht“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vize-Präsident des Bundestags der Welt. „Damit zerschellt das Demokratiefördergesetz nach den Vorstellungen von SPD und Grünen an der föderalen Wirklichkeit“, fügte er hinzu.
Kubicki richtet auch Worte an Ministerinnen Lisa Paus (Grüne) und Nancy Faeser (SPD): „In ihrem vermeintlich heldenhaften Kampf gegen rechts haben Lisa Paus und Nancy Faeser das Recht offensichtlich beiseiteschieben wollen“.
Das Gesetz, vollständig als „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ bezeichnet, wurde bereits im Dezember 2022 vom Kabinett verabschiedet und im März 2023 im Bundestag diskutiert, scheiterte jedoch am Widerstand der FDP.
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