Bundestagsverwaltung zensiert AfD-Antrag wegen „extremistischer“ Quellenangabe
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Die Bundestagsverwaltung beanstandet Teile eines AfD-Antrags. Der Grund: Als Quelle werden das Freilich-Magazin und die Sezession zitiert, die von der Bundestagsverwaltung als „extremistische Medien“ eingestuft werden. NIUS-Recherchen zeigen: Quellen wie die Junge Welt, die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wird, sind für die Bundestagsverwaltung kein Problem.
Im Herbst 2025 hatte das Büro des AfD-Politikers Matthias Helferich einen Antrag eingereicht, der eine grundlegende Reform des Deutschen Verlagspreis forderte. Hintergrund waren die Recherchen des Freilich-Magazins und von NIUS, die enthüllt hatten, wie linksradikale Verlage im Rahmen des Deutschen Verlagspreises hohe staatliche Fördersummen abgriffen.
Das Parlamentssekretariat meldet sich
Die Jury des Verlagspreises sei mehrheitlich „mit Personen besetzt, denen eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben werden kann“, hieß es dazu im Antrag der AfD. Zudem seien in den vergangenen Jahren Verlage prämiert worden, „die Bücher und andere Medien mit einem als solchen interpretierbaren positiven Bezug zum historischen Kommunismus oder zum kriminellen und gewalttätigen bis terroristischen, jedenfalls staats- und deutschfeindlichen Linksextremismus und vereinzelt mit der Darstellung sexueller Fetische anbieten“.
Deshalb solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die „Teilnahmebedingungen und Verfahrensregeln“ zu überarbeiten, sodass sich die Besetzung der Jury transparenter gestalte. Die AfD verlangte ebenso eine „stärkere weltanschauliche Heterogenität“ in der Besetzung des Gremiums. Zudem müsse die Bundesregierung prüfen, „inwieweit die verliehenen Preise und ausgezahlten Preisgelder von den betroffenen Verlagen zurückgefordert werden können“. Künftig sollten keine Verlage mehr einen Preis erhalten, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“.
Anträge werden bei der Bundestagsverwaltung eingereicht, dort redigiert und später im Bundestag behandelt. In der eingereichten Version der AfD werden als Quelle das österreichische Freilich-Magazin und die rechte Zeitschrift Sezession genannt – offenbar zum Unmut der Juristin aus dem Parlamentssekretariat (PD1), die das Papier bearbeitet. Sie strich die beiden Medien aus dem Dokument heraus. Im veröffentlichten Antrag, der später im Plenum des Bundestags verhandelt wurde, waren weder das Freilich-Magazin noch die Sezession zu finden.
Extremistisch eingestufte Medien
Die Streichungen begründete sie mit Hinweisen, die in der bearbeiteten Version nachvollzogen werden können. Über das Freilich-Magazin heißt es in den Anmerkungen der Juristin: „Bezugnahmen auf Berichterstattungen extremistisch eingestufter Medien in Bundestagsdrucksachen sind zu vermeiden. Maßgeblich für die entsprechende Behandlung von Medien sind die Äußerungen der für entsprechende Einstufungen zuständigen staatlichen Stellen, in Deutschland also originär das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz, darüber hinaus die entsprechende eindeutige Behandlung in anderen Dokumenten staatlicher Stellen.“
Für Österreich verweist man auf das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), eine Stiftung, die gemeinsam von der Republik Österreich, der Stadt Wien und dem Verein Dokumentationsarchiv getragen wird. Sie ist vergleichbar mit der Amadeu-Antonio-Stiftung in Deutschland. Diese habe in einer Studie das Freilich-Magazin dem Rechtsextremismus zugeordnet.
Der Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber, auch als „Plagiatsjäger“ bekannt, hatte kürzlich in einem Gutachten dem DÖW unwissenschaftliches Arbeiten vorgeworfen. Er warf der Stiftung „mehrfaches wissenschaftliches Fehlverhalten“ vor, insbesondere beim vom DÖW erstellten Rechtsextremismus-Barometer. Weber ortete eine „bewusste Manipulation“ zur Erhöhung der Fallzahl und sprach von „Fake Science“.
Linksextreme Quellen gehen durch
Doch nicht nur das Freilich-Magazin war dem Parlamentssekretariat (PD1) ein Dorn im Auge. Mit Bezug auf die Sezession heißt es in den Anmerkungen der Juristin: „Aufgrund der Benennung im Verfassungsschutzbericht 2024 unter der Kategorie ‚Rechtsextremismus, Rechtsextremistischer Terrorismus‘ ist diese Quellenangabe nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache geeignet.“
In der Vergangenheit sei dies auch „für andere Bundestagsdrucksachen so gehandhabt“ worden, heißt es an anderer Stelle. Ein Blick in den Bundestag zeigt jedoch: Linksextreme Quellen tauchen in Drucksachen problemlos auf. So gibt ein Abgeordneter der Linkspartei in einer schriftlichen Frage im Januar 2026 als Quelle die Junge Welt an (Drucksache 21/3520).
Die Tageszeitung wird in Verfassungsschutzberichten des Bundes seit Jahren im Bereich Linksextremismus aufgeführt. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mehrfach, zuletzt im Juli 2024, dass die Erwähnung rechtmäßig ist, da die Zeitung als kommunistisch ausgerichtet gilt und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Wird hier also von der Bundestagsverwaltung mit zweierlei Maß gemessen?
Auf eine Nachfrage von NIUS reagierte das Parlamentssekretariat am Dienstagmorgen mit einer ausführlichen Stellungnahme.
„Vor Veröffentlichung als Bundestagsdrucksachen werden alle im Parlamentssekretariat eingereichten Vorlagen überprüft. Gegenstand der Prüfung sind unter anderem die geschäftsordnungsrechtliche Zulässigkeit und die Wahrung der Rechte Dritter. Soweit die einbringende Fraktion Quellenangaben verwendet, werden diese daraufhin überprüft, ob sie Bezugnahmen auf Berichterstattungen als extremistisch eingestufter Medien enthalten. Denn durch die Veröffentlichung einer Bundestagsdrucksache tritt nicht die einbringende Fraktion, sondern der Deutsche Bundestag, vertreten durch die Präsidentin, als Herausgeber des Dokuments auf. Eine Bezugnahme auf Berichterstattungen als extremistisch eingestufter Medien soll auf offiziellen Dokumenten des Deutschen Bundestages nicht erfolgen. Maßgeblich für die entsprechende Behandlung von Medien sind die Äußerungen der für entsprechende Einstufungen zuständigen staatlichen Stellen. Eine eigene Bewertung nimmt das Parlamentssekretariat nicht vor. Dieser Maßstab gilt ungeachtet des Inhalts der einzelnen Meldung. Änderungen und Anpassungen an der eingebrachten Vorlage erfolgen sodann auf Vorschlag des Parlamentssekretariats ausschließlich in Abstimmung mit der einbringenden Fraktion. Auch im Fall des von Ihnen benannten Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2539 wurden die Streichungen der Quellenangaben nach Abstimmung mit der Fraktion vorgenommen.“
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