Das Auswärtige Amt verteilte in den ersten fünf Monaten fast 54.000 Visa für den Familiennachzug
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NIUS exklusiv: Bis Ende Mai stellte das Auswärtige Amt rund 54.000 Visa für den Familiennachzug aus. Damit dürfte bis Jahresende eine ähnliche Zahl erreicht werden wie 2023, als das Auswärtige Amt rund 131.000 Personen aus Nicht-EU-Ländern die Einreise nach Deutschland ermöglichte.
In den ersten fünf Monaten des Jahres haben fast 54.000 Personen aus Nicht-EU-Ländern einen Aufenthaltstitel über den Familiennachzug erhalten. Dies geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. „Im Jahr 2024 wurden bis einschließlich 31. Mai 2024 weltweit insgesamt 53.767 Visa zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen erteilt“, teilte das Ministerium von Annalena Baerbock (Grüne) mit.
Zudem schlüsselte das Auswärtige Amt die Top-5-Herkunftsländer der Familiennachzügler auf. Die meisten Visa gingen demnach an syrische Staatsangehörige (8793). Dahinter folgen die Länder Türkei (6524), Indien (5623), Kosovo (3753), und Iran (2277). Diese fünf Staaten machen somit knapp die Hälfte aller Familiennachzügler aus. Größtenteils geht es um das Nachholen von Ehefrauen oder Kindern nach Deutschland.

Über 176.000 Migranten aus Nicht-EU-Ländern
Somit lässt sich auch ein Überblick über die Gesamtzahl der Migranten erlangen, die aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern oder bereits eingewandert sind. Zusätzlich zu den rund 54.000 Personen, die einen Aufenthaltstitel über den Familiennachzug erlangten, stellten bis Ende Mai 103.467 Personen einen Asylantrag. Dazu kamen von Januar bis März weitere 1.453 Personen aus verschiedenen Aufnahmeverfahren für Afghanistan und von Januar bis April 305 Personen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, wie aus einer Anfang Mai veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht. Aus der Ukraine flüchteten in diesem Zeitraum zudem knapp 17.500 Personen nach Deutschland.
Damit summiert sich die Summe der Migranten aus Nicht-EU-Ländern, die bis Ende Mai ins Land kamen oder einen Aufenthaltstitel erhielten, auf rund 176.000 Personen. Die tatsächliche Zahl bis Ende Mai 2024 dürfte sogar noch höher liegen.
AfD-Politiker Hess fordert Kehrtwende in der Migrationspolitik
Für den AfD-Abgeordneten Hess steht fest, dass damit „die Massenmigration weiterhin auch auf indirektem Wege ungebremst stattfindet, vor allem aus muslimischen Ländern wie Syrien und der Türkei“, wie er im Gespräch mit NIUS erklärt. „Ein Großteil dieser Familienangehörigen wird vermutlich direkt in unsere Sozialsysteme einwandern.“ Das sei völlig inakzeptabel. „Die Ampelregierung setzt ihren katastrophalen Migrationskurs unbeirrt fort und riskiert dadurch neben unserem Wohlstand vor allem den inneren Frieden und unsere Sicherheit“, so der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Es brauche „schnellstmöglich eine Kehrtwende in der Migrationspolitik“.

AfD-Politiker Hess erfragte die Zahlen zum Familiennachzug beim Auswärtigen Amt.
Wer anerkannter Asylbewerber, „Resettlement-Flüchtling“ oder „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, kann durch das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich seine Familie nach Deutschland holen. Für den Familiennachzug muss der aus dem Ausland zuziehende Angehörige ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also einer Botschaft oder einem Konsulat. Dieser Antrag wird von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners oder Elternteils geprüft.
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