Das soll die Bürgergeld-„Reform“ sein: So verhöhnt SPD-Arbeitsministerin Bas CDU und CSU
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Nach heftigem Streit um die Hausbesuche ist die sogenannte Bürgergeld-„Reform“ von Schwarz-Rot im Kabinett beschlossen worden. Sie soll nun „Neue Grundsicherung“ heißen. Die CDU jubelt im Netz: „Wir sorgen jetzt für mehr Gerechtigkeit und stärken den Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘.“
Zeitgleich veröffentlicht das SPD-geführte Arbeitsministerium von Ministerin Bärbel Bas ein Schaubild, welches zeigt, wie hoch die Hürden und vielfältig die Extra-Schleifen sind, die das Jobcenter durchlaufen muss, ehe ein Bürgergeld-Empfänger, der Termine und Beratungen im Jobcenter verweigert, tatsächlich mit harten Sanktionen zu rechnen hat.

Das ist der Weg der Versäumnisse und Kontaktpunkte, die ein Bürgergeld-Empfänger durchlaufen muss, ehe tatsächlich eine vollständige Sanktion beim Bürgergeld erfolgt.
Einsparungen im „zweistelligen Milliardenbereich“ hatte Kanzler Friedrich Merz im Wahlkampf in Aussicht gestellt – schon während der Regierungsbildung hatte Merz dieses Ziel dann auf 5 Milliarden Euro mehr als halbiert. Von diesen Ankündigungen ist so gut wie nichts mehr übrig, nur ein Schaubild von Arbeitsministerin Bärbel Bas, welches belegt, dass sich die SPD auf ganzer Linie durchgesetzt hat.
Es wirkt wie eine Verhöhnung der Union, die weiterhin laut zu vermitteln versucht, man habe das Bürgergeld (wie versprochen) „abgeschafft“.
Die „Neue Grundsicherung“: ein Drama in 9 Akten
Lädt das Jobcenter einen Bürgergeld-Empfänger zu einem Beratungstermin ein, den dieser versäumt, wird das Jobcenter zunächst eine Anhörung starten, ob es für das Schwänzen des Termins einen dringlichen Grund gab. Ist dies nicht der Fall, liegt (nach zwei Behördenkontakten) das erste Versäumnis vor, dem jedoch keine Sanktionen folgen.
Wird eine zweite Einladung durch das Jobcenter ignoriert und kann in der folgenden Anhörung weiterhin kein wichtiger Grund vorgetragen werden, dürfen die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden – jedoch nur für einen Monat.
Bleibt auch ein dritter Kontaktversuch in Folge erfolglos, muss das Jobcenter nun eine persönliche Anhörung über die Gründe für das dritte Versäumnis in Folge starten. Erst wenn sich der Bürgergeld-Empfänger auf den dann inzwischen neunten Kontaktversuch der Behörde nicht meldet UND wenn keinerlei Anzeichen für eine psychische Belastung vorliegen, welche einen weiteren Vor-Ort-Versuch des Jobcenters notwendig machen würde, kann das Bürgergeld gänzlich gestrichen werden.
Noch ist das Gesetz nicht im Bundestag beschlossen worden, noch ist es also nicht in Kraft getreten und noch kann seine Wirkung und das Einsparungs-Potenzial nicht beurteilt werden – die Komplexität des Verfahrens allein deutet aber darauf hin, dass die prominent verlautbarten Hoffnungen der Union schwerlich zu erfüllen sein werden.
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