„Krass verfassungswidriges Denken“: Bundesregierung will mit NGOs „spezifische Akteure“ aufspüren, die politisch nicht genehm sind
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Das Familienministerium will mit seinem Förderprogramm „Demokratie leben!“ die „politischen Einstellungsmuster“ und das „Wahlverhalten“ ausschnüffeln und manipulieren. Dies geht aus einem Schreiben des von CDU-Frau Karin Prien geführten Ministeriums an die Fördergeld-Empfänger hervor, das NIUS vorliegt.
Das Schreiben richtet sich an die sogenannten „Partnerschaften für Demokratie“ (PfDs), also lokale Bündnisse im ganzen Land, die Demonstrationen und Veranstaltungen durchführen – meist „gegen Rechts“. Rund 45 Millionen Euro fließen in diesem Jahr in 333 PfDs im ganzen Land. An diese Bündnisse wendet sich das Ministerium nun in einem Schreiben mit dem Titel „Erläuterungen und Hinweise zur Situations- und Ressourcenanalyse“.

Familienministerin Karin Prien im Bundestag
„Vielfaltsablehnende Vorfälle“
Die PfDs sollen in der ersten Jahreshälfte 2025 die lokale Bevölkerungsstruktur analysieren und daran orientiert ein Handlungskonzept entwickeln. Für die Analyse gibt das Ministerium mehrere Punkte vor. Vier davon lassen besonders aufhorchen. Sie belegen, dass das Programm, das vermeintlich die Demokratie schützen soll, vielmehr gezielt antidemokratische Bestrebungen fördert:
- Im Schreiben heißt es: „Welche Faktoren prägen maßgeblich den Raumkontext (z.B. Einwohnerzahl, demografische Entwicklung, wirtschaftliche Situation, politische Einstellungsmuster, Wahlverhalten, politisch motivierte Kriminalität)?“ Das Ministerium möchte also über die PfDs das Wahlverhalten und „politische Einstellungsmuster“ ermitteln und die NGO-Arbeit daran anpassen. Das Ministerium gibt damit indirekt zu, dass über das Förderprogramm Einfluss auf die politischen Einstellungen und das Wahlverhalten der Bevölkerung genommen werden soll – ein Vorgehen, das der von der Verfassung garantierten freien Wahl eindeutig widerspricht.
- Laut dem Ministerium sollen die PfDs auch ermitteln: „Gibt bzw. gab es konkrete demokratiefeindliche, vielfaltsablehnende und/oder (rechts-)extremistische Vorfälle bzw. Angriffe?“ Das Ministerium nennt ausschließlich „rechtsextremistische Vorfälle“. Islamistische und linksextremistische Angriffe hingegen lässt es unter den Tisch fallen – obwohl es aus dem linksextremen Milieu deutlich mehr Angriffe auf rechte Politiker gibt als andersherum. Zudem wird nicht definiert, was „vielfaltsablehnende“ Vorfälle sein sollen. Darunter könnten auch kritische Äußerungen zur Migration fallen, die schon heute von Meldestellen im ganzen Land gesammelt werden.
- Des Weiteren will das Ministerium wissen: „Wie kann die sektorübergreifende Kooperation zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und ggf. auch Sicherheitsbehörden vor Ort gestärkt werden?“ Die Polizei soll demnach vor Ort mit NGOs und Behörden zusammenarbeiten, um die Bevölkerung ideologisch auf Linie zu bringen.
- Darüber hinaus möchte die Regierung herausfinden: „Inwiefern erschweren spezifische Akteur*innen oder Netzwerke eine konstruktive Bearbeitung der identifizierten Problemlagen? Welche Akteur*innen tragen zu den identifizierten Problemen bei?“ Die PfDs sollen also eine Feind-Analyse erstellen und untersuchen, wer vor Ort den eigenen politischen Interessen entgegenwirkt – um dann die Fördergelder gegen sie einzusetzen.
Das Familienministerium antwortete auf konkrete Nachfrage zu den genannten Punkten allgemein: „Die Situations- und Ressourcenanalyse für die kommunalen Partnerschaften für Demokratie soll laut Förderrichtlinie Basis für kommunale Handlungskonzepte sein. Es handelt sich dabei um ein übliches Instrument, das dazu dient, die Situation vor Ort zu erfassen sowie die vorhandenen Ressourcen zu identifizieren.“
Das Ministerium gibt also zu, dass es sich bei der Analyse um ein „Instrument“ handelt, um „Handlungskonzepte“ zu entwickeln – und auf lokaler Ebene die politischen Einstellungen und die Wahlentscheidungen zu manipulieren.
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler sagt über das Schreiben zu NIUS: „Diese Informationen zu sammeln, ist – juristisch gesprochen – ein Eingriff in Grundrechte. Dafür braucht die Regierung eine Rechtsgrundlage, die ihr das ausnahmsweise und nur in engen Grenzen erlaubt. Für diese Aufgaben, die der Staat den PfDs übertragen will, gibt es aber eine solche Rechtsgrundlage nicht. Die Regierung darf natürlich nicht die ‚politischen Einstellungen‘ und das ‚Wahlverhalten‘ der Bürger erforschen. Das wäre in einer Demokratie auch undenkbar. Das tun typischerweise autoritäre Staaten. Schon gar nicht darf der Staat private Organisationen mit Steuergeld dafür bezahlen, dass sie diese Aufgaben übernehmen. Das ist völlig rechtsstaatswidrig und grundrechtsfeindlich und verletzt das Grundgesetz. Wenn der Staat etwas nicht darf, darf er natürlich keine Privaten damit beauftragen.“
Boehme-Neßler kritisiert auch das Vorhaben, eine „Freund-Feind-Analyse“ durchführen zu lassen: „Privatpersonen werden vom Staat bezahlt, damit sie politische Gegner identifizieren und melden? Das ist solch ein krass verfassungswidriges Denken, dass es einem die Sprache verschlägt. Zur Verfolgung von Extremismus gibt es staatliche Behörden, die auf einer wirksamen Rechtsgrundlage tätig werden und rechtsstaatlich begrenzt handeln. Das sind etwa Polizei, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutz.“

Die erste Seite des Schreibens

Die zweite Seite des Schreibens
Sehen Sie hier das NIUS-Original „Der NGO-Komplex – sie nehmen dein Geld. Sie wollen deinen Willen brechen“:
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