Die Bundesregierung zahlte seit 2015 fast 40 Millionen Euro für freiwillige Rückkehr von Migranten
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Deutsche Bundesregierungen haben seit 2015 insgesamt fast 40 Millionen Euro für die freiwillige Rückkehr von Migranten ausgegeben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Demnach haben die Regierungen in neun Jahren Zahlungen in Höhe von 38.129.147,19 Euro an 69.287 Rückkehrer ausgezahlt.
Die Zahl bezieht sich dabei auf die „GARP-Starthilfen“. Dabei handelt es sich um ein Bund-Länder-Programm, welches „mittellose Migrantinnen und Migranten finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat“ unterstützt. Die Zahlungen decken dabei mögliche Unterstützungsleistungen ab wie etwa Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten sowie eine einmalige finanzielle Starthilfe – abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit –, die sogenannte GARP-Starthilfe. Diese sieht 1.000 Euro pro Person, 500 Euro pro Person bei Minderjährigen und maximal 4.000 Euro pro Familie vor. Der Durchschnittswert der finanziellen Förderung bei den rund 70.000 Rückkehrern seit 2015 liegt damit bei rund 550 Euro pro Person.
Die Kosten beziffern sich allein in diesem Jahr auf 3.784.400 Euro
Im laufenden Jahr 2024 sind bis zum 3. September insgesamt 6.484 Rückkehrer über das Programm gefördert worden, von denen 3.636 Personen eine finanzielle Starthilfe erhielten. Die Kosten der diesjährigen Förderung beziffern sich auf 3.784.400 Euro, was einem Durchschnittswert von rund 1.040 Euro pro geförderter Person entspricht.
Stephan Brandner von der AfD teilte mit: „Es ist unfassbar, dass Personen, die illegal nach Deutschland kamen und das Land wieder verlassen müssen, auch noch ein Belohnungstaschengeld, genannt Handgeld, bekommen, das in ihren Herkunftsländern für viele Monate ein auskömmliches Leben ermöglicht. Wo sonst gibt es das, dass der Staat rechtliche Verpflichtungen durch finanzielle Anreize durchsetzt?“ Die Personen müssten sich fühlen „wie im Schlaraffenland, wo man auch noch belohnt wird, wenn man Straftaten begangen hat“. Einmal mehr mache sich Deutschland „international lächerlich“, die Bürger hätten „für so etwas kein Verständnis!“

Stephan Brandner (AfD), Mitglied des Deutschen Bundestages
Warum erhielten die abgeschobenen Afghanen so hohe Handgelder?
Zuletzt war eine Kontroverse über Handgeld-Zahlungen für abgeschobene Migranten entbrannt, nachdem publik geworden war, dass die Bundesregierung Handgelder in Höhe von jeweils 1.000 Euro an 28 (schwer)kriminelle Afghanen gezahlt hatte. Beobachter kritisierten die Höhe der Zahlungen, die mehreren Jahresgehältern in Afghanistan entsprechen, und die – Medienberichten zufolge – bei der Ankunft der Abgeschobenen in Afghanistan von der Taliban konfisziert worden sein sollen. Zahlreiche Bundesländer verwiesen auf Anfrage von NIUS darauf, dass die gezahlten Handgelder bei Abschiebungen in der Regel weitaus niedrigere zwei- oder dreistellige Beträge sind.
Auf Anfrage von Brandner schreibt die Bundesregierung nun: „Die Zahlung von Handgeld verfolgt in diesem Fall das Ziel, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen.“ Dazu müssten „die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten“. Hieraus folge die Höhe des Handgeldes.
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