Die geheimen Maaßen-Akten: Lesen Sie mal, warum der Verfassungsschutz seinen Ex-Chef für einen Rechtsextremisten hält
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Aufgrund seiner Einstufung als Rechtsextremist klagt Hans-Georg Maaßen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. NIUS liegen exklusive Schriftstücke vor, die zeigen, auf welch abenteuerliche Weise der Verfassungsschutz zu beweisen versucht, dass sein ehemaliger Chef die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen will. Welche Auswirkungen hat die Causa Maaßen?
Seit dem 30. November 2023 gilt Hans-Georg Maaßen den deutschen Sicherheitsbehörden als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“. Der Fall hat in der bundesrepublikanischen Geschichte einen einmaligen Charakter. Der ehemalige Leiter eines Nachrichtendienstes, der 2018 gehen musste, weil er der Hetzjagd-Erzählung von Chemnitz widersprach, wird innerhalb kurzer Zeit zum Beobachtungsfall seiner früheren Behörde.
Einmalig ist auch eine weitere Merkwürdigkeit: Eigentlich sammelt der Verfassungsschutz nach §3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Informationen über „Bestrebungen“, also Personengruppen, die „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“. In Maaßens Fall wird nun eine Einzelperson als „rechtsextremer Beobachtungsfall“ geführt. Die Details dazu wurden frühzeitig an die Presse durchgestochen. Von wem? Unklar. Der Chef der Werteunion vermutet ein bewusstes Leck beim Geheimdienst, der jedoch weist die Vorwürfe von sich.

Hans-Georg Maaßen gilt seiner ehemaligen Behörde plötzlich als Verfassungsfeind.
Die Beschuldigung „Rechtsextremist“ will Maaßen jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen. Aus diesem Grund hatte die Kanzlei Höcker, die den 61-Jährigen vertritt, am 29. März parallel zum Hauptverfahren gegen den Verfassungsschutz auch eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Behörde von Präsident Thomas Haldenwang (CDU) solle es unterlassen, den Kläger als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ einzustufen, ihn zu beobachten oder Daten über ihn zu sammeln. Die „tatbestandlichen Voraussetzungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ würden dafür „erkennbar nicht vorliegen“.
Die Datensammlung über Maaßen ist gigantisch
Am 6. und 7. Mai erhielt das Anwaltsteam von Maaßen zwei Schreiben, die erstmals das Ausmaß der Beobachtung durch den Geheimdienst offenbarten. Zum einen ging eine 85 Seiten lange Antragserwiderung durch die Juristen des Verfassungsschutzes ein, die NIUS vorliegt. Zudem erblickten Maaßens Anwälte das komplette Datenmaterial, was die Verfassungsschützer über den ehemaligen Chef ihrer Behörde angelegt haben.
Maaßens Akte umfasst satte 1766 Seiten plus zwei CDs, auf denen sich 26,5 Stunden Video- und Tonmaterial befinden. Eine riesige Datensammlung, die davon zeugt, dass bei seinen Veröffentlichungen, Interviews und Posts in den sozialen Netzwerken jeder Stein umgedreht wird, nur um irgendetwas zu finden. Ein Großteil dieser Daten dürfte rechtlich völlig nutzlos sein, womit sich auch die Frage stellt, wofür beim deutschen Geheimdienst Arbeitsmittel- und -stunden aufgewendet werden.
Das Gericht in Köln verlangte am 8. Mai eine Antwort auf die Antragserwiderung bis zum 22. Mai – ein kaum einzuhaltender Zeitrahmen bei dieser Menge an Daten. Dazwischen lagen Christi Himmelfahrt und Pfingsten, dem Team blieben also de facto acht Werktage, um die Argumente des Verfassungsschutzes näher zu überprüfen.
Maaßens Anwaltsteam änderte also die Strategie. Das Eilverfahren wurde mit einem Schreiben vom 21. Mai, das NIUS ebenfalls exklusiv vorliegt, zurückgenommen. Stattdessen setzt man nun auf das Hauptverfahren, um jeden einzelnen Argumentationsstrang des Verfassungsschutzes vor Gericht auszufechten. „Aufgrund der bisherigen, einseitigen Verfahrensweise des Gerichts im Eilverfahren und der erforderlichen Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Material hat sich der Antragsteller – trotz des offensichtlich bestehenden Anordnungsanspruchs und -grundes – dazu entschieden, die nunmehr erstmals erkennbare Masse an Absurditäten und Irrelevantem sorgsam erst im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren (13 K 1795/24) auszustreiten“, schreibt Maaßens Anwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker.
Maaßens Ansichten sollen sich gegen die Verfassung richten
In seiner 85 Seiten langen Antragserwiderung vom 7. Mai hatte der Verfassungsschutz erklärt, dass die Eilklage „unbegründet“ sei und erläutert, weshalb er Maaßen für einen Verfassungsfeind hält. „In der Person des Antragstellers liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung vor“, heißt es in dem Papier. Ist der gebürtige Mönchengladbacher also ein Demokratieverächter?

Thomas Haldenwangs Behörde ist dem Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) unterstellt.
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei den vom Verfassungsschutz beobachteten „Bestrebungen“ laut dem Gesetzgeber eigentlich um „Personenzusammenschlüsse“, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen oder die staatliche Einheit beseitigen wollen. Erst seit kurzem können im Ausnahmefall, für den es jedoch strenge Vorgaben gibt, auch Einzelpersonen als „Bestrebung“ gelten. Der Passus war im Juni 2021 von der Großen Koalition unter Angela Merkel (CDU) in das Bundesverfassungsschutzgesetz geschrieben worden, um nach den Anschlägen von Halle (2019) und Hanau (2020) besser sogenannte „Einsamer Wolf“-Terroristen in den Blick nehmen zu können.
Schon damals warnten zahlreiche Kritiker, dass mit dieser Begriffsausweitung dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werde. Die Koalitionsparteien von CDU/CSU und SPD stimmten dafür. Die restlichen Parteien – AfD, FDP, Linkspartei und die Grünen – stimmten dagegen.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes war 46 Jahre lang in der CDU
Die Änderung des Paragrafen zielte darauf ab, mögliche Gewalttäter frühzeitig zu beobachten. Nun trifft dieser Passus auch Hans-Georg Maaßen. Welche Anhaltspunkte aber hat nun der Verfassungsschutz, dass ein Mann, der 46 Jahre in der CDU verbrachte und viele Jahrzehnte dem Staat als Beamter diente, die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verfolgt?
Der Erfassung als Rechtsextremist seien „öffentliche Äußerungen des Antragstellers voraus“ gegangen, „die mehrfach Gegenstand öffentlicher Kontroversen waren, da sie von vielen Beobachtern aus Medien, Politik, Wissenschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen als verschwörungstheoretisch, rechtspopulistisch, den Nationalsozialismus relativierend und/oder antisemitisch oder auch als rechtsradikal bewertet wurden“, heißt es in der Antragserwiderung.
Nachdem also Personen des öffentlichen Lebens, ob Politiker oder Journalisten, Hans Georg Maaßen bestimmte Dinge vorwarfen, begann Anfang 2023 auch der Verfassungsschutz Material zu sammeln. Beobachtet werden sollen Personen, noch „bevor diese militant werden“, begründen die Verfassungsschützer in der Antragserwiderung. Auch wenn die Polizei nicht ermittelt und Hans-Georg Maaßen keine einzige Straftat begangen hat, kann der Verfassungsschutz bereits tätig werden.
Auch „mehrdeutige Äußerungen“ werden gesammelt
Wonach aber sucht der Geheimdienst konkret? Was sammelt er? „Für eine zutreffende Sinnerfassung sind etwaige besondere Terminologien, Signalwörter und Vorverständnisse zu berücksichtigen“, schreiben die Juristen. „Bestimmte Begriffe und Aussagen können in einem spezifischen, vom allgemeinen Sprachsinn abweichenden Sinn gebraucht und verstanden werden, wobei für die Bewertung der Äußerung auf eine Verfassungsschutzrelevanz hin auch Feinheiten wie Form, Stil und eventuelle ‚Zwischentöne‘ zu berücksichtigen sind, aus denen sich möglicherweise radikalere Zielsetzungen als die vordergründigen ergeben.“ Dabei gehe es auch um „mehrdeutige Äußerungen“. Schwammiger und ungenauer geht es kaum. Im Endeffekt gibt der Verfassungsschutz damit zu, dass es allein auf ihre Interpretation des Gesagten ankommt.
Dass der Verfassungsschutz „tatsächlich behauptet, dass der Antragsteller angeblich ‚die Menschenwürde und das Demokratieprinzip ... beseitigen bzw. außer Geltung‘ (!) setzen will, weil er angeblich in Redebeiträgen ‚falsche Worte‘ nutze, ist geradezu absurd und erkennbar ‚ergebnisorientiert‘, kritisiert Christian Conrad, der Anwalt von Maaßen, in seiner jüngsten Entgegnung.
Und auch an einer anderen Stelle zeigen sich Merkwürdigkeiten. So heißt es im Papier: „Formale Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen einer Annahme von Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht entgegen.“ Maaßen kann sich also noch so oft öffentlich zum Grundgesetz bekennen, der Verfassungsschutz kann trotzdem davon ausgehen, dass der Werteunion-Chef die Verfassung abschaffen will.
In seiner Antragserwiderung listet der Verfassungsschutz mehrere konkrete Vorwürfe, laut denen der 61-Jährige die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht und abschaffen will.
Vorwurf: Biologistisches Verständnis der Staatszugehörigkeit
Am 9. April 2023 postete Maaßen auf Twitter den folgenden Kommentar, der sich auf eine palästinensische Demonstration in Berlin bezog, auf der auf Arabisch antisemitische Parolen gerufen wurden: „Ausländer grölen in Berlin antisemitische Parolen ‚Tod den Juden, Tod Israel!‘, und das politisch-mediale Establishment schaut einfach weg und tut nichts. Das ist nicht mehr das Deutschland, für dessen Sicherheit ich gearbeitet habe und das ich will.“
Der Post kommt in die Datensammlung. Er gilt als Beweis für eine rechtsextreme Gesinnung. Warum? Maaßen habe pauschalisierend die teilnehmenden Personen als Ausländer bezeichnet, „ohne Kenntnis von deren tatsächlichen Staatsangehörigkeit“ zu haben. Es gebe „Anhaltspunkte für ein biologistisches Verständnis der Staatszugehörigkeit“.
Vorwurf: Nutzung von rassistischen Stereotypen
In einer Sendung bei TV Berlin erklärte Maaßen am 27. April 2023, dass wir „Menschen aus anderen Kulturen zu uns holen“ würden, „die ganz anders sozialisiert sind, die ganz anders gelernt haben, wie man Konflikte löst“. Gewalt werde dort „durchaus auch als ein probates Mittel der Konfliktlösung angesehen“. Man sehe „die Konsequenzen tagtäglich bei Messerstechereien“.
Der Verfassungsschutz schreibt dazu: Maaßen bediene damit „tradierte rassistische Stereotype, indem er als Ausdruck von Kultur und Sozialisierung die deutsche/europäische Friedfertigkeit der arabischen Gewaltneigung“ gegenüberstelle und „die Höherwertigkeit der eigenen gegenüber der Minderwertigkeit der anderen Gruppe und Kultur zum Ausdruck“ bringe.
Vorwurf: Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffes
Dieser Vorwurf ist wohl einer der entscheidendsten. Seit geraumer Zeit behauptet der Verfassungsschutz, dass die Nutzung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs verfassungsfeindlich sei. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, emeritierter Professor der Universität Freiburg, spricht von einer „völlig unbegründeten, unsinnigen Unterstellung“. Ein auf die empirische Wirklichkeit verweisender Begriff könne gar nicht verfassungsfeindlich sein, verfassungswidrig könnten nur Verhaltensweisen sein. Richtig sei: „Das Volk als Subjekt der Demokratie ist das Staatsvolk, nicht das Volk im ethnischen Sinne.“ Aber das schließe nicht aus, dass es ein deutsches Volk im ethnischen Sinne gebe.
Der Verfassungsschutz hat also verlernt, sauber nach Ethnos und Demos zu trennen. Denn auch Artikel 116 des Grundgesetzes widerspricht der Einschätzung des Geheimdienstes. Dieser rechnet dem deutschen Staatsvolk neben den Staatsangehörigen auch Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit zu. Damit ist genau jene ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit gemeint, die nicht durch den Pass ausgedrückt wird. Auch die Verfassung des Freistaates Sachsen nutzt den ethnisch-kulturellen Volksbegriff. Dort heißt es: „Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an.“

Staatsrechtler Dietrich Murswiek gilt als scharfer Analytiker der Arbeit des Verfassungsschutzes.
Will der Verfassungsschutz am Ende gezielt Politik betreiben? Denn auch Hans-Georg Maaßen wirft man vor, sich des ethnisch-kulturellen Volksbegriffes zu bedienen – und somit gegen die Menschenwürde zu verstoßen.
Folgende Sätze gelten den Verfassungsschützern als Anhaltspunkt für eine rechtsextreme Gesinnung: „Die SPD will offenkundig mithilfe der massenhaften Einwanderung von Ausländern und ihrer schnellen Einbürgerung sich ein anderes Staatsvolk schaffen“, erklärte Maaßen in einem Gespräch beim Journalisten Alexander Wallasch am 31. Mai 2023. In einem Interview mit dem Sender TV Berlin sagte der ehemalige Verfassungsschutz-Chef am 9. Juni 2023: „Sie wollen hier Millionen Menschen ansiedeln, nicht weil sie irgendein Herz für Flüchtlinge haben, sondern weil sie eine andere Gesellschaft haben wollen.“ Im Kontrafunk hieß es am 29. Juli 2023: „Im letzten Jahr haben rund 270.000 Deutsche das Land verlassen und waren mit Sicherheit keine Bürgergeldempfänger, sondern das waren die Leute, die wir vielleicht in anderen Bereichen brauchen. […] Es sind diejenigen, die uns fehlen, und die offensichtlich ersetzt werden sollen durch die Goldstücke, die wir jetzt im Rahmen der Migration nach Deutschland holen sollen.“
Die Haldenwang-Behörde listet noch weitere solcher Aussagen und ordnet Maaßen damit ein „mit dem Grundgesetz unvereinbaren ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ zu.
Vorwurf: Demokratiefeindliche Agitation
Maaßen bezeichnet die momentane Entwicklung des politischen Systems in zahlreichen Beiträgen als „Ökosozialismus“. Das ist den Hütern der Verfassung ein Dorn im Auge. In einem Gespräch mit der Schweizer Weltwoche teilte Maaßen am 12. September 2022 mit: „Die Interessen, das Eigentum und das Leben der Wähler spielen keine Rolle. […] Wie werden die grünen Fanatiker mit Leuten umgehen, die – wie ich – nicht damit einverstanden sind, in Zukunft nur noch Fahrrad zu fahren und die zugeteilten Kilowattstunden nutzen zu können, sondern die selbst entscheiden wollen, wie sie leben? Werden sie zur Umerziehung in Deradikalisierungs-Lager kommen, oder reicht die bloße Ausgrenzung wie bisher aus? Der Fanatismus und die Rücksichtslosigkeit der Grünen machen mir Angst und erinnern an den Fanatismus der chinesischen Kulturrevolution und an die Roten Khmer.“
An anderer Stelle kritisierte Maaßen am 23. Dezember 2022: „Ich habe den Eindruck, dass die politische Linke durch eine Art Taschenspielertrick die freiheitliche Demokratie abschaffen will.“
In der Jungen Freiheit schrieb Maaßen am 23. Juli 2023: „Es war durchaus eine kluge Strategie Angela Merkels und anderer, die ehemals bürgerlich-konservative CDU schleichend zu einer linken Partei umzuformen – zunächst in Richtung Sozialdemokratie, dann immer rascher in Richtung Ökosozialismus. […] Die CDU ist nicht Opposition gegen den Ökosozialismus, sondern Opposition im Ökosozialismus, indem sie im Rahmen der ökosozialistischen Ideologie konstruktive Kritik übt und alternative Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, ohne jedoch die Dominanz dieser Ideologie in Frage zu stellen.“
Der Verfassungsschutz kann sich mit dieser Kritik nicht abfinden und ordnet dies als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ein: „Der Antragsteller wirft allen Bundestagsparteien – mit Ausnahme der AfD – vor, gemeinschaftlich und gezielt auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinzuwirken. Dies gilt umso mehr für die an der Regierung beteiligten Parteien, die er als ‚ökosozialistische Regierung‘ diskreditiert. Mit diesen die parlamentarischen Parteien – lediglich die AfD ausgenommen – pauschal verunglimpfenden Ausführungen stellt der Antragsteller nicht nur die Funktionalität der bestehenden politischen Ordnung generell in Frage, sondern spricht Regierungsvertretern aus diesen Parteien in Bezug auf ihr Entscheiden und Handeln letztlich auch die demokratische Legitimation ab.“
Auch die von Maaßen genutzten Begriffe „Blockparteien“ und „Parteienkartell“ würden eine „Verächtlichmachung der Parteien und des heutigen Parteiensystems“ bedeuten, durch eine „Gleichsetzung mit dem Parteiensystem der DDR“. Auch der harmlose Satz „Für mich ist die NZZ so etwas wie ‚Westfernsehen‘“, den Maaßen am 9. Juli 2019 twitterte, taucht deshalb in der Materialsammlung auf.
Ebenso verbittet sich der Geheimdienst historische Vergleiche: „Als ich von dem Faeser-Flaggenerlass hörte, musste ich an den Flaggenerlass des Reichspräsidenten vom 12. März 1933 denken“, postete Maaßen am 24. Mai 2022, kurz nachdem der Erlass von Innenministerin Nancy Faeser veröffentlicht wurde, laut dem Regenbogenflaggen an öffentlichen Dienstgebäuden gehisst werden dürften. „Der Antragsteller entwertet und diskreditiert hierdurch die mit der Regenbogenfahne und dem Stichwort Diversity verbundenen, grundsätzlich humanistischen Ziele und Idealvorstellungen“, bedauern die Juristen des Inlandsgeheimdienstes.
Vorwurf: Antisemitismus
Im Mai 2021 behauptete Luisa Neubauer vor einem Millionenpublikum in der ARD-Sendung Anne Will, Hans Georg Maaßen würde „antisemitische und rassistische Inhalte“ verbreiten. Belege dafür blieb sie schuldig, doch der Anwurf blieb hängen und zahlreiche Medien begaben sich für die Klima-Aktivistin auf Spurensuche. Sie gruben mehrere Artikel aus, in denen Maaßen aus ihrer Sicht schreckliche Worte benutzt hatte: „Globalisten“ etwa, oder „eine kleine Elite“. Dies seien antisemitische „Dog-Whistle“.

Luisa Neubauer warf 2021 bei Anne Will dem Ex-Verfassungsschutzpräsident Antisemitismus vor.
Dass derartige Wörter auch von linken Globalisierungskritikern verwendet werden, etwa in der Occupy-Bewegung, oder dass ein kanadischer Historiker im renommierten Suhrkamp-Verlag erst kurz zuvor eine Geschichte des Neoliberalismus unter dem Titel „Globalisten“ veröffentlicht hatte, spielte von da an in der Debatte keine Rolle mehr.
Auch der Verfassungsschutz wirft Maaßen nun die „Verbreitung antisemitischer Narrative vor“. Das widerum sei ein Angriff auf die Menschenwürde, weshalb der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstieße. Der Geheimdienst nutzt in seinem Papier im Grunde dieselben Argumente wie die Medien 2021. Er stützt sich auch auf dieselben Artikel, die Maaßen veröffentlicht hatte.
Hauptanklagepunkt ist der Essay „Aufstieg und Fall des Postnationalismus“ aus dem Cato-Magazin. In diesem warnt Maaßen vor einem neuen Totalitarismus im Westen, in dem sich sozialistische und globalistische Elemente vereinen würden, der im Namen von Freiheit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit auftrete und die Demokratie bedrohe. Weil darin von eben jenen „Globalisten“ und einer „kleinen Elite“ die Rede ist, wirft ihm nun der Verfassungsschutz vor, die Demokratie zu bedrohen.
Die Juristen des Geheimdienstes schreiben: „Er verwendet in seinen Ausführungen tradierte antisemitische Codes, Begrifflichkeiten und Motive, so das Narrativ von im Verborgenem agierender internationaler – „globalistischer“ – Eliten, die zum eigenen wirtschaftlichen und machtorientierten Vorteil die ‚einfachen‘ Menschen und die Nationalstaaten manipulieren und kontrollieren würden. Insoweit schürt der Antragsteller antisemitische Ressentiments.“ Fast deckungsgleich finden sich solche Formulierungen auch in Broschüren der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung.
Juristen wurden abgelöst durch Politologen
Die Sammlung des Verfassungsschutzes macht jedenfalls eine grundsätzliche Entwicklung der vergangenen Jahre deutlich. Sie lässt sich auf die Formel bringen: Die Juristen wurden abgelöst durch die Politologen. Für den Verfassungsschutz steht nicht mehr allein das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Mittelpunkt, das rechtlich klar umrissen ist, sondern ein Extremismusbegriff, der beliebig dehnbar und juristisch kaum greifbar ist. Das Tabuisieren von Begriffen und Meinungsäußerungen entwickelt sich allmählich zur Hauptaufgabe des Geheimdienstes.
Und ein weiterer Punkt ist auffällig: Nicht nur im Fall Maaßen drängt sich Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang immer wieder in die Öffentlichkeit und kommentiert die Arbeit seiner Behörde. Wenn er aber einen Begriff oder eine Äußerung öffentlich als extremistisch brandmarke, mache sich der Verfassungsschutz zur „Meinungspolizei“, drückt es der Staatsrechtler Dietrich Murswiek aus. „In der Praxis bekämpft der Verfassungsschutz Meinungsinhalte, die keineswegs mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, geschweige denn auf ihre Beschädigung abzielen. Und damit beschädigt er selbst die Meinungsfreiheit und die Demokratie.“ Zuletzt verstieg sich Thomas Haldenwang in einem Gastbeitrag für die FAZ sogar zu der Aussage, die Meinungsfreiheit habe Grenzen.
„Es ist eine Farce, wenn ich vom Verfassungsschutz beobachtet werde, und das wissen die handelnden Personen in der Bundesregierung auch“, beklagt Hans-Georg Maaßen im Gespräch mit NIUS. „Mir wird die Delegitimierung und Verächtlichmachung der Bundesregierung vorgeworfen und die Verwendung von Begriffen, die auch von Antisemiten und Staatsgegnern verwendet werden. Das Ganze ist so kafkaesk, dass man darüber lachen könnte, wenn man nicht wüsste, das die Leute, die da hinterstehen, es bitter ernst meinen, weil sie offensichtlich politische Gegner zum Schweigen bringen wollen.“
Er habe sich als ehemaliger Verfassungsschutzpräsidenten während seiner gesamten Dienstzeit und auch heute als Parteichef der Werteunion immer „für die freiheitliche demokratische Grundordnung eingesetzt“, beteuert Maaßen und warnt vor den Auswirkungen seines Prozesses für andere. In seinem Gerichtsverfahren gegen den Verfassungsschutz gehe es „weniger darum, dass ich als Person vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sondern vielmehr darum, ob wir es der Bundesregierung durchgehen lassen, dass sie den Verfassungsschutz instrumentalisiert, um Regierungskritiker mundtot zu machen, während sie auf der anderen Seite Klima-Extremisten, Israel-Hassern, antisemitischen Migranten und schwerkriminellen Ausländern freie Hand gibt.“
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