Die Wahrheit über Bürgergeld und Schwarzarbeit
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Die Ampel-Regierung braucht Geld. Anfang Juli soll das Kabinett über den Haushalt für 2025 entscheiden. Doch der Umgang mit dem milliardenschweren Haushaltsloch ist Streit-Thema Nummer eins in der Koalition. Finanzminister Christian Lindner (FDP) setzt auf Einsparungen, möchte an der Schuldenbremse festhalten. SPD und Grüne hingegen plädieren dafür, die Schuldenbremse aufzuweichen, um keine Ausgaben reduzieren zu müssen.
Verzweifelt sucht die Koalition seit Monaten neue Einnahmequellen und Möglichkeiten, Ausgaben zu kürzen. Neuester Vorschlag der SPD: Harte Strafen für Bürgergeldempfänger, die bei der Schwarzarbeit erwischt werden. Konkret fordert die Partei, ihnen für zwei Monate die kompletten Geldleistungen zu streichen. Nur die Kosten für Miete sollen weiter übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern.
Bürgergeld wird schon heute gekürzt
Doch nach Recherchen von NIUS werden bereits heute Bürgergeldempfänger die Leistungen gekürzt, wenn sie schwarzarbeiten. So schreibt das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) auf Anfrage: „Wer im Bürgergeld mit Schwarzarbeit Leistungen erschleicht, muss mit Konsequenzen rechnen.“ Laut dem Ministerium „wird im Falle nachgewiesener Schwarzarbeit von den Jobcentern die Bewilligung des Bürgergeldes ganz oder teilweise aufgehoben. Bereits zu Unrecht gewährtes Bürgergeld fordern die Jobcenter zurück.“
Um wie viel Geld handelt es sich dabei? Und wie häufig wurden das Bürgergeld gekürzt oder gestrichen? Hier herrscht Unklarheit beim Ministerium: Weil Schwarzarbeit im Verborgenen stattfinde, lasse sich der Steuerschaden durch Schwarzarbeit nicht beziffern. Auch eine Schätzung ist dem Ministerium nicht möglich.
Für die strafrechtliche Verfolgung der Schwarzarbeit ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) zuständig. Diese erklärt auf Nachfrage, dass 2023 bundesweit insgesamt 74.073 Strafverfahren wegen des Verdachts des vorsätzlichen Leistungsmissbrauchs eingeleitet wurden. Im Vorjahr waren es 85.721 Verfahren. Diese Zahlen beziehen sich nicht nur auf das Bürgergeld, sondern auch auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld I. Wie oft diese Verfahren dazu führten, dass der Leistungsmissbrauch bewiesen werden konnte und Leistungen gestrichen wurden, kann die FKS nicht sagen. Zuständig seien die jeweiligen Jobcenter und die Agentur für Arbeit.

Bei einer Baustellenrazzia kontrollierte der Zoll im März in Chemnitz, ob schwarzgearbeitet wurde.
Behörden verweisen gegenseitig aufeinander
Die Agentur für Arbeit wiederum kann weder Auskunft darüber geben, wie viele Bürgergeld-Bezieher tatsächlich der Schwarzarbeit überführt wurden, noch äußert sie sich konkret zu den Konsequenzen für die jeweiligen Personen: „Die Jobcenter gehen jedem Verdacht auf Betrug oder Leistungsmissbrauch konsequent nach. Begründete Verdachtsfälle melden wir dem Zoll.“ Laut Zoll ist also die Arbeitsagentur zuständig, die Arbeitsagentur verweist auf den Zoll.
Das Arbeitsministerium nennt noch eine weitere Zahl für „Fälle von nicht oder nicht richtig angezeigter Tätigkeit“. Diese Fälle werden durch einen automatisierten Datenabgleich aufgedeckt. Für 2023 kam dabei heraus, dass in 70.765 Fällen Bürgergeld bezogen wurde, während der Bezieher gleichzeitig einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung nachging. Hinzu kommen die Fälle, die von den Jobcentern aufgedeckt wurden. Diese Daten liegen dem Arbeitsministerium nicht vor, da es sich um kommunale Träger handelt.
Es gibt offenbar keinen Automatismus, um die Daten zum Bürgergeld-Missbrauch zentral zu sammeln. Der Staat befindet also sich im Blindflug, wie viel Steuereinnahmen ihm entgehen. Das Interesse der Regierung, den Missbrauch der staatlichen Leistungen zu kontrollieren, scheint schwach ausgeprägt. Unklar bleibt auch, wie vielen Bürgergeldempfängern schon heute Leistungen entzogen werden – und ob der SPD-Vorstoß überhaupt nennenswerte Mehreinnahmen generieren würde.
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