Diese 10 Fakten müssen Sie über die Bezahlkarten für Flüchtlinge wissen!
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Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss im November vergangenen Jahres Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen. 14 von 16 Bundesländern haben sich nun eine solche geeinigt. Statt Bargeld erhalten die Migranten eine Prepaid-Karte, mit der Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gezahlt werden können.
Mit dem System sollen Überweisungen ins Ausland verhindert werden. Zudem versprechen sich die Länder weniger Verwaltungsaufwand für die Kommunen.
Die vergleichsweisen hohen Leistungen gelten als Pullfaktor, warum die meisten Asylanträge in Deutschland gestellt werden. Mit dem Beschluss soll die Migration nachhaltig eingedämmt werden und das Asylsystem vor Sozialbetrügern geschützt werden.
1. Welche Leistungen werden auf die Karte gebucht?
Derzeit erhalten erwachsene Asylbewerber monatlich 460 Euro zuzüglich Unterkunft und ärztliche Versorgung. Zukünftig werden monatlich zwischen 300 Euro bis 400 Euro als Prepaid-Guthaben auf die Karte geladen. Über die genaue Höhe entscheidet jedes Bundesland selbst. Das Taschengeld wird weiterhin bar ausgezahlt.
2. Kann überall mit der Karte gezahlt werden?
Manche Kommunen möchten, dass das Guthaben ausschließlich in Geschäften in der Region ausgegeben wird. Hintergrund ist die sogenannte Residenzpflicht, die Asylsuchende verpflichtet, drei Monate nach der Registrierung vor Ort zu bleiben. Bayern möchte den Einsatz im gesamten Freistaat freigeben.
3. Ist Umtausch gegen Bargeld möglich?
Werden Waren zurückgegeben, wird die Erstattung wieder als Guthaben auf die Karte geladen und nicht bar ausgezahlt.
4. Was kostet die Bezahlkarte?
Die Bereitstellung einer Karte wird mit sechs Euro angegeben. Die monatliche Aufladung wird mit einem Euro veranschlagt. Die Transfers werden über das Konto der Kreisverwaltungen abgewickelt.
5. Wie wird die Anwesenheitspflicht kontrolliert?
Bisher wurden die Leistungen bar ausgezahlt, sprich die Asylbewerber mussten anwesend sein, um das Geld in Empfang zu nehmen. Viele Verwaltungen planen, die Aufladungen nur bei persönlichem Erscheinen vorzunehmen.
6. Wie sehen die Bezahlkarten aus?
Die Karten sollen diskriminierungsfrei gestaltet sein, heißt sie unterscheiden sich optisch nicht von gängigen EC-Karten. Das Guthaben soll online einsehbar sein und kann zudem bei Behörden und Banken abgefragt werden.
7. Können die Asylbewerber mit der Karte reisen?
Die Karten können nicht im Ausland eingesetzt werden und können somit nicht während einer Reise in die Heimat genutzt werden.
8. Ist der Einsatz der Karte begrenzt?
Kreditraten und Online-Einkäufe können nicht über die Karte abgewickelt werden.
9. Was passiert mit ungenutztem Guthaben?
Das maximale Guthaben beträgt 5000 Euro pro Karte. Sollte der Betrag erreicht sein, wird kein weiteres Geld aufgeladen.
10. Ab wann werden die Bezahlkarten eingesetzt?
In Bayern soll die Bezahlkarte bereits im zweiten Quartal ausgegeben werden. In einzelnen Landkreisen in Thüringen, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg laufen bereits Pilotprojekte. Die Bezahlkarte soll zunächst in einigen Regionen im Frühsommer verfügbar sein, im Herbst ist der bundesweite Einsatz geplant.
Erste Landkreise nutzen bereits die Bezahlkarte
Im thüringischen Greiz und Eichswald werden bereits seit Jahresanfang die Bezahlkarten statt Bargeld ausgegeben. Ausnahme ist das Taschengeld, das weiterhin bar ausgezahlt wird. Bargeldabhebungen sind mit der Karte nicht möglich.
Einige Flüchtlinge zeigten sich uneinsichtig und reisten kurzerhand wieder ab, weil sie ihre Leistungen ausschließlich als Bargeld erhalten wollten. Allerdings stehen ihnen bundesweit woanders keine Leistungen zu, da sie in Greiz registriert worden sind.
Auch der Ortenaukreis in Baden-Württemberg schliesst dem Projekt an und gibt zukünftig die Bezahlkarten aus.
Während Sachsen-Anhalt bereits schwerpunktmässig auf Sachleistungen setzt, möchte Berlin nicht vom Geldleistungsprinzip abweichen und hofft vor allem auf die Entlastung der Verwaltung mit Einführung der Bezahlkarten.
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