„Dürre im Kopf“, „Witzfigur“, „Doofe Kommunistin“: Beleidigung! Für diese Kritik bekam Thomas Vierhaus Post vom Staatsanwalt
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Weil er Ricarda Lang auf X als „Witzfigur“ bezeichnete und Katrin Göring-Eckardt eine „Dürre im Kopf“ unterstellte, hat Volkswirt Thomas Vierhaus Post von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Den Strafantrag gegen Thomas Vierhaus hat Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, sogar persönlich unterschrieben. Das Dokument, das nicht öffentlich gezeigt werden darf, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, liegt NIUS vor.
Die Grünen-Politikerin will, dass Vierhaus dafür bestraft wird, dass er im Juni 2023 auf X einen Tweet mit den Worten kommentierte: „Ja, es gibt eine extreme Dürre, und zwar im Kopf von KGE.“

Unter diesen Tweet schrieb Thomas Vierhaus. Inzwischen hat er seinen Kommentar gelöscht.
„Es muss möglich sein, Politik zu kritisieren“
Seine Worte waren eine Antwort auf einen Tweet der Bundestagsabgeordneten Katja Adler (FDP), in dem thematisiert wurde, dass die Grünen-Politikerin die extreme Dürre in Spanien im Klimawandel begründet sah. „Das war sicher nicht sehr nett von mir“, erklärt Vierhaus gegenüber NIUS. „Ich würde das sicher nicht nochmal so schreiben.“ Trotzdem steht er zu seinen Worten: „Es muss möglich sein, Politik zu kritisieren.“

Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
„Heimatliebe mit einer Krankheit zu vergleichen, das hat mich wahnsinnig aufgeregt“
Insgesamt sind es vier Kommentare auf X, die für Thomas Vierhaus Konsequenzen haben könnten: Neben den gegen Göring-Eckardt gerichteten Worten hatte er die Linken-Politikerin Janine Wissler unter einem Beitrag von NIUS-Journalist Ralf Schuler als „doofe Kommunistin, die total plemplem ist“ bezeichnet, da Wissler mit den Worten zitiert wurde, Patriotismus gleiche einem „Krebsgeschwür“.
„Auch das war sicher nicht sehr freundlich von mir, heute würde ich mich anders ausdrücken. Aber Heimatliebe mit einer Krankheit zu vergleichen, das hat mich einfach wahnsinnig aufgeregt.“

Ricarda Lang, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen
Grünen-Chefin Ricarda Lang (MdB) hatte er als Antwort auf einen Tweet von FAZ-Journalist Dr. Michael Spehr als „Witzfigur“ bezeichnet. Außerdem schrieb er unter einen Tweet, in dem darüber berichtet wurde, dass der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lukas Otto Köhler im Rat des grünen Thinktanks Agora Energiewende sitzt: „Alles Inzucht“.
Brisant: Anders als die meisten aktuellen Fälle begründet sich die Strafverfolgung gegen Vierhaus auf einem Vergehen gegen den Paragrafen 185 StGB – also „Beleidigung“ – und nicht auf „Politiker-Beleidigung“ (§188 StGB).
Der Unterschied zwischen beiden: Während der Paragraf 188 StGB, der die „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ unter Strafe stellt, ein Offizialdelikt ist, also von Amts wegen verfolgt wird, wird die Staatsanwaltschaft bei einer „normalen“ Beleidigung erst auf Antrag der betroffenen Person tätig.
Außenministerin Baerbock stellte persönlich Strafantrag gegen einen Unternehmer
Der Unternehmer Michael Much, der sich Ende März vor Gericht verantworten musste, weil er auf seinem Grundstück ein Satire-Plakat mit Karikaturen verschiedener Grünen-Politiker angebracht hatte, wurde beispielsweise nach Paragraf 188 belangt – bevor er am Ende freigesprochen wurde. Obwohl sein Vergehen auch ohne Zustimmung der Betroffenen verfolgt worden wäre, hatte Außenministerin Annalena Baerbock damals zusätzlich persönlich einen Strafantrag gegen Much gestellt.
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Unternehmer Michael Much eckte mit seinen Garten-Plakaten an, vor allem bei Annalena Baerbock.
Thomas Vierhaus hat die Anzeigen einem Doktoranden der Uni Frankfurt zu verdanken, der ihm nicht persönlich bekannt ist. Sein Name und sein Geburtsdatum gehen aus der 62-seitigen Akte hervor, die Vierhaus inzwischen eingesehen hat. „Der Mann hat gezielt Tweets von mir angezeigt und dann initiativ Strafanträge an Personen geschickt, die seiner Auffassung nach geschädigt wurden. Katrin Göring-Eckardt ist allerdings die einzige, die unterschrieben hat“.
Motivation für Anzeigen ist unklar
Über die Motivation des Mannes kann Vierhaus nur spekulieren: „Meine Vermutung ist, dass er entweder Geld mit den Abmahnungen machen will, indem er den Geschädigten parallel zum Strafantrag seine Dienste anbietet. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er eine Doktorarbeit zu dem Thema schreibt, und die Paragrafen 185 und 188 StGB miteinander vergleichen will.“
Da der Lehrstuhl des Mannes sich mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft befasst, ist es gut möglich, dass die Anzeigen gegen Vierhaus Forschungszwecken dienen.
Auf eine NIUS-Anfrage vom Montag, aus welcher Motivation heraus er die Anzeigen verfasst habe, antwortete der Doktorand nicht.
Auf einen Anwalt hat Vierhaus bislang verzichtet, Angst vor der Strafverfolgung hat er nicht. Am Montagmorgen hat er der Staatsanwaltschaft seine selbstverfasste Stellungnahme zukommen lassen, für die ihm lediglich eine Woche Zeit gewährt wurde. „Natürlich waren meine Äußerungen nicht sehr freundlich, das gebe ich zu. Trotzdem halte ich die Strafverfolgung nicht für angemessen und setze mich dementsprechend zur Wehr. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Das werde ich in diesem Verfahren mit aller Kraft tun.“
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