Ein Jahr nach der Schande von Berlin: Kein Silvester-Randalierer im Knast, Vornamen bleiben geheim
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Für die Gewalt in der Silvesternacht 2022/23 musste in Berlin niemand ins Gefängnis. Auch die wenigen verhängten Strafen blieben milde. Unterdessen entscheidet der Verfassungsgerichtshof: Die Vornamen der Tatverdächtigen bleiben vorerst unter Verschluss.
Die Ausschreitungen in der vergangenen Silvesternacht lösten eine bundesweite Debatte aus: Randalierende Jugendliche, mehrheitlich mit Migrationshintergrund, griffen in Berlin und anderen Großstädten Rettungskräfte und Polizisten an. Konsequenzen dafür gab es kaum. In diesem Jahr betteln Polizisten und Feuerwehrmänner darum, nicht attackiert zu werden.
Die Polizei hatte im Vorjahr in der Hauptstadt 145 Personen vorläufig festgenommen. Fast alle dieser Tatverdächtigen waren Männer. Insgesamt zählten die Beamten 18 unterschiedliche Nationalitäten. 27 Afghanen und 21 Syrer wurden vorläufig festgenommen, ebenso 45 deutsche Staatsbürger.

Am Morgen des 1. Januar stehen zahlreiche ausgebrannte Fahrzeuge in der Sonnenallee in Berlin-Neukölln.
Die Staatsanwaltschaft führte insgesamt 151 Verfahren im Zusammenhang mit der Silvesternacht, wie die BZ berichtet. Aber: Zu Verurteilungen kam es kaum, ins Gefängnis musste niemand. Nur 89 Beschuldigte konnten die Behörden überhaupt ausfindig machen. Bereits 91 Verfahren, mehrheitlich gegen unbekannte Personen, wurden eingestellt. Nur in 26 Fällen sprachen Berliner Gerichte ein Urteil, zumeist ein mildes. Die Verfahren endeten mit Freiheitsstrafen auf Bewährung, Jugendarrest, Jugendstrafen mit Bewährung, Geldstrafen, Verwarnungen mit Auflagen und Erziehungsmaßregeln – aber auch mit Freisprüchen.

Feuerwehrleute in Berlin versuchen, in der Silvesternacht Autos zu löschen
Vornamen werden nicht preisgegeben
Damals hatten die Krawalle eine tagelange Vornamen-Debatte nach sich gezogen. Die Berliner CDU erfragte nach der Gewalteskalation im Innenausschuss die Vornamen der Tatverdächtigen. Auch der Berliner AfD-Abgeordnete Ronald Gläser forderte den rot-grün-roten Berliner Senat in einer Anfrage auf, nicht nur die Staatsangehörigkeiten der Beschuldigten preiszugeben, sondern auch die Vornamen. Der Senat weigerte sich in beiden Fällen und verwies auf Datenschutzgründe.

Die Richter des Verfassungsgerichtshofs in Berlin.
Dagegen zog AfD-Mann Gläser vor Gericht. Doch seine Klage lehnte der Berliner Verfassungsgerichtshof nun ab. Gläser müsse sich zunächst mit der Begründung der Ablehnung durch den Berliner Senat auseinandersetzen, hieß es am Donnerstag in der Erklärung des Berliner Gerichts. Er habe auf das Argument des Datenschutzes nicht ausreichend geantwortet.
„Auf vermeintlich oder tatsächlich unrichtig beantwortete parlamentarische Fragen muss er den Antragsgegner hinweisen und diesem so zur Streitvermeidung die Möglichkeit geben, die Sach- und Rechtslage erneut zu prüfen und seine Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen“, schrieben die Richter. Gläser erklärte gegenüber der Berliner Zeitung, weiter dranzubleiben. Er gehe davon aus, dass der anstehende Jahreswechsel erneut Anlass gebe, um nach den Vornamen von Tatverdächtigen zu fragen.
Die Vorboten zeigten sich bereits am Donnerstagabend: Am Mehringplatz in Berlin-Kreuzberg beschossen Unbekannte ein Löschfahrzeug der Feuerwehr mit Pyro. Die Polizei musste eingreifen. Berlin will mit einem riesigen Polizei-Aufgebot und Böllerverbotszonen erneute Ausschreitungen in der kommenden Silvesternacht verhindern.
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