EU einigt sich auf neue Liste sicherer Herkunftsländer – schnellere Abschiebungen geplant
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Die Europäische Union will Abschiebungen aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten künftig deutlich beschleunigen. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich darauf verständigt, mehrere Länder offiziell als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Betroffen sind unter anderem Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch.
Mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer sollen Asylverfahren für Antragsteller aus diesen Staaten schneller abgewickelt werden. Ziel ist es, Rückführungen zu vereinfachen, wenn kein Schutzgrund vorliegt. Die neue EU-Liste gilt einheitlich für alle Mitgliedstaaten und ist damit auch für Deutschland rechtlich bindend.
Grundsätzlich sollen künftig auch Staaten mit EU-Beitrittsperspektive als sicher gelten können. Dazu zählen etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei. Ausnahmen sind jedoch vorgesehen, etwa wenn gegen ein Land EU-Sanktionen verhängt wurden oder ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Liste kann erweitert werden
Das Europaparlament betont, dass die Liste künftig erweitert werden kann. Die EU-Kommission soll die Lage in den erfassten Ländern kontinuierlich beobachten und reagieren, falls sich die politischen oder sicherheitsrelevanten Umstände ändern. In solchen Fällen könnte ein Staat vorübergehend wieder von der Liste gestrichen werden.
Formell müssen sowohl das Europaparlament als auch die Mitgliedstaaten dem Kompromiss noch zustimmen. In der Regel gilt dies nach einer vorherigen Einigung als Formsache.
In Deutschland existiert bereits eine nationale Liste sicherer Herkunftsländer, um schnellere Abschiebungen zu ermöglichen. Von den nun auf EU-Ebene vorgesehenen Staaten galten bislang nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.
Trotz der neuen Regelungen bleibt die Einzelfallprüfung verpflichtend. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern werden nicht automatisch abgeschoben, ihre Asylanträge sollen jedoch in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet werden.
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