Gegen Bargeld, gegen Meinungsfreiheit, gegen Anonymität: Diese fünf Anti-Freiheits-Gesetze gefährden unsere Demokratie
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Während Bundesregierung und EU bei jeder Gelegenheit vor der Abschaffung der Demokratie warnen, tun sie gleichzeitig alles dafür, diese immer weiter zu erodieren. Zahlreiche Gesetze, entweder geplant oder bereits in Kraft, konzentrieren zunehmend Macht auf die Institutionen, etablieren Überwachungsmechanismen und beschränken damit die Freiheiten der Bürger.
NIUS hat die fünf problematischsten Anti-Freiheits-Gesetze zusammengefasst:
Demokratiefördergesetz
Der Entwurf für das Demokratiefördergesetz hängt seit vielen Monaten im Bundestag fest, Bundesinnenministerin Nancy Faeser will es aber so schnell wie möglich verabschieden. Es sieht vor, dass Vereine und Organisationen, die sich für die „Stärkung der Demokratie“ und die „Prävention von Extremismus“ einsetzen, finanziell unterstützt werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert eine rasche Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes.
Problematisch: Was demokratiefördernd und was antidemokratisch ist, entscheidet die Regierung. Indem Steuergelder an ausgewählte Organisationen vergeben werden, greift die Regierung in die öffentliche Meinungsbildung ein.
Die Markierung von aus Regierungssicht falschen Narrativen wie „Hass und Hetze“ und „Desinformation“ obliegt in westlichen Demokratien erfahrungsgemäß häufig „zivilgesellschaftlichen Organisationen“, die meist vom Staat finanziert werden und in denen Aktivisten das Sagen haben.
Wer die Problematik nicht erkennt, sollte ein Gedankenspiel wagen und sich vor Augen halten, was derartige Befugnisse in der Hand einer Regierung anrichten können, deren weltanschauliche Ausrichtung den eigenen Überzeugungen entgegensteht.

In Deutschland ist der Kampf gegen vermeintliche Desinformation längst zum obersten Ziel erhoben worden. „Systematische Desinformation und menschenverachtende Hetze gefährden die Basis unserer Demokratie“, warnte Kanzler Olaf Scholz (SPD) im November des vergangenen Jahres.
Digital Services Act (DSA)
Der seit August EU-weit geltende Digital Services Act ist ein klassisches Beispiel für eine Verordnung, die neben vielen positiven Aspekten, wie beispielsweise einer Stärkung der Abwehrrechte von Bürgern gegenüber privaten Konzernen, fast unbemerkt gefährliche Regelungen mit unterjubelt. Sie wird als „Schlag gegen den Überwachungskapitalismus“ und „Grundgesetz fürs Internet“ gefeiert, da sie mächtige Digitalkonzerne in ihren Befugnissen beschränkt.
Doch: Ganz nebenbei werden Macht und Befugnisse von Regierungen der Mitgliedsstaaten und EU-Kommission ausgeweitet.

Der DSA räumt der EU-Kommission weitreichende Befugnisse über die Inhalte auf Plattformen ein.
Ein Vorbild für die EU war dabei auch der im vergangenen Jahr in Kanada verabschiedete Gesetzesentwurf „Bill C-11“, der die Medienlandschaft drastisch veränderte. Der „Online Broadcasting Act“ sieht vor, nahezu alle „audiovisuellen Inhalte“, die auf Plattformen laufen, unter die Regulierung einer staatlichen Behörde zu stellen und somit Bürokraten die endgültige Macht darüber zu geben, welche Inhalte gezeigt werden dürfen und welche nicht.

„Die Welt verändert sich rasant und wird auf neue Art und Weise gefährlicher als je zuvor“, mahnte Kanadas Premierminister Justin Trudeau Ende 2022 – und verabschiedete ein Gesetz dem zufolge staatliche Behörden entscheiden können, worüber Medien nicht berichten dürfen.
Auch die Plattformen in der EU sollen laut DSA „Desinformation“ und „Hass und Hetze“ löschen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Was genau darunter fällt, entscheiden Regierungen der Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission.
So ist es beispielsweise möglich, dass in einem Land bestimmte Inhalte gelöscht werden, die in einem anderen weiterhin online bleiben. Die Einschätzung, was als Desinformation zu werten ist, ist in hohem Maße von Weltanschauung und politischer Ausrichtung der Entscheider abhängig. So können „der freie Empfang und die Weiterverbreitung von audiovisuellen Mediendiensten vorübergehend beeinträchtigt werden“, wenn diese „eine Aufstachelung zu Gewalt oder Hass“ beinhalten.
Besonders gefährlich: Der Krisenreaktionsmechanismus. Laut Verordnung tritt er ein, wenn „außergewöhnliche Umstände zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der Union oder in wesentlichen Teilen der Union führen.“ Gemeint sind beispielsweise Pandemien oder Kriege. Wird eine solche Krise ausgerufen, darf die Kommission für drei Monate scharfe Eingriffe anordnen.
Regierungen und EU-Kommission – also eine Institution, die nicht demokratisch gewählt ist, und die trotzdem die Rolle von Exekutive und Judikative gleichzeitig übernimmt – entscheiden, wann dieser Krisenfall erfüllt ist. Ein Mechanismus, der hohes Missbrauchspotenzial birgt.
Chatkontrolle
Sollte die Chatkontrolle wirklich kommen, würde dies das Ende des digitalen Briefgeheimnisses bedeuten. Die EU-Kommission hat 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung hierzu vorgelegt. Behörden dürften dann anlasslos private Kommunikation nach Kinderpornografie und Grooming – also Belästigung von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene – durchsuchen.
Doch die Fehlerquote bei derartigen Algorithmus-basierten Durchleuchtungen ist hoch und birgt die Gefahr, dass ein großer Anteil nicht strafrechtlich relevanter Treffer mehr Ressourcen in den Strafverfolgungsbehörden lahmlegt, als dass echter Missbrauch verhindert wird.
Das liegt daran, dass Algorithmen die Inhalte automatisiert absuchen und häufig auch bei Strand- Bikini- oder legal aufgenommenen Nackt-Fotos sowie Nachrichten von Erwachsenen mit sexuellem Inhalt Alarm schlagen. Sensible private Daten können auf diese Weise in falsche Hände geraten. Kaum jemand wünscht sich wohl, dass seine Urlaubs-Fotos beim BKA landen.
Doch der größte Schaden entsteht auf übergeordneter Ebene: Ist ein Tabubruch wie das Durchleuchten von privater Kommunikation erst einmal normalisiert, birgt das die Gefahr, dass unter anderen Vorwänden immer weiter reichender Zugang zu privater Kommunikation erfolgt.
Unter dem hehren Ziel des Kinder- und Jugendschutzes könnte die Verstetigung eines solchen Vorgehens den Weg zur Massenüberwachung ebnen.
Digitale Identität auf Basis von „digitalen Brieftaschen“ (E-Wallets)
Die digitale Brieftasche ist praktisch, spart Kosten – und ist das perfekte Vehikel für eine mögliche Massenüberwachung. Vertreter von EU-Staaten und Europaparlament beschlossen ihre Einführung im vergangenen Jahr. Geht es nach der Kommission, sollen alle EU-Bürger bis Herbst 2026 die Möglichkeit erhalten, eine digitale Brieftasche zu besitzen, bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent der Bevölkerung sie nutzen.

Mit einem digitalen ID-Wallet ist eine Geldbörse wie diese bald nicht mehr nötig.
Ob Führerschein, Geburtsurkunde, Bezahlkarten oder Zeugnisse: All das kann man dann auf dem Handy mitnehmen und jederzeit vorzeigen.
Doch der Preis für die zugegebene attraktive und bequeme Alternative zum Portemonnaie ist hoch: Staaten können den Inhaber der Brieftasche komplett durchleuchten, wissen, was jemand kauft, welche Krankheiten er hat, wann er beim Arzt war oder mit der Bahn gefahren ist. Über staatliche Web-Zertifikate können Regierungen sich Zugang zum Internetverkehr sämtlicher EU-Bürger verschaffen. Ein gefährliches Vorgehen, das bereits aus Russland, Kasachstan und China bekannt ist.
Bürgern, die sich dagegen entscheiden, soll laut den aktuellen Plänen kein Nachteil entstehen. Trotzdem: Es wird eine Infrastruktur geschaffen, die zur Verstetigung von Mechanismen führt, die es möglich machen, Bürger umfassend und in zahlreichen sensiblen Lebensbereichen zu überwachen.
AI Act
Anfang Februar stimmten Vertreter der EU-Staaten für einen Vorschlag, demzufolge Künstliche Intelligenz (KI) bald schärferen Regeln unterworfen sein soll. Doch im Rahmen der scheinbar stärkeren Regulierung haben es gerade die Ausnahmen in sich.
Die ausdrückliche Erwähnung dieser Ausnahmen im Bereich der biometrischen Erfassung im Zusammenhang mit Straftaten kann fast als Ermunterung zu ihrer Verwendung verstanden werden und ebnet den langsamen Weg hin zu biometrischer Massenüberwachung.

Das EU-Parlament muss dem KI-Gesetz noch zustimmen.
So wird beispielsweise die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausgeschlossen – um sie gleichzeitig in bestimmten Fällen, wie bei der Suche nach Straftätern, explizit zu erlauben. Während der Nutzen eines solchen Instruments zweifelhaft ist, ist sein Missbrauchspotenzial hoch, kann diese Art der Erfassung von Bewegungs- und Profildaten doch gegen politische Gegner eingesetzt werden.

Biometrie arbeitet nicht nur mit Gesichtserkennung und Fingerabdrücken, sondern auch mit Bewegungsprofilen.
Ist die Infrastruktur hierfür erst einmal geschaffen, könnte schnell eine Dystopie wahr werden, die die meisten von uns bislang nur aus Filmen oder von diktatorischen Regimen wie China kennen: Die totale Massenüberwachung, unter der es nicht mehr möglich ist, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen.
Lesen Sie auch: „Kampf gegen Desinformation“: Wie Regierungen und Tech-Konzerne die Meinungsfreiheit beschneiden
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