Gesundheitsministerium: Fast 70 Millionen Euro Anwaltskosten für vergeigte Maskendeals
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Die hektischen Masken-Deals des Gesundheitsministeriums zu Beginn der Corona-Pandemie drohen zum Milliardengrab zu werden. Aufgrund zahlreicher Klagen von Lieferanten schießen auch die Anwaltskosten in die Höhe. NIUS liegen exklusive Zahlen vor: Von 2020 bis Juni 2024 überwies das Ministerium fast 70 Millionen Euro an teure Anwaltskanzleien. Bezahlen darf dies der Steuerzahler.
Zu Beginn der Corona-Pandemie suchte der Bund händeringend nach Schutzmasken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Minister Jens Spahn (CDU) nahm sich der Sache an. Ab März 2020 schloss man dutzende Verträge mit Lieferanten, um insgesamt rund 5,7 Milliarden Corona-Schutzmasken zu beschaffen, die einen Einkaufswert von 5,9 Milliarden Euro aufwiesen. Zeitweise waren bis zu 60 Beschäftigte des BMG für die Warenbeschaffung sowie die Abrechnung, Dokumentation und Logistik zuständig.
Das BMG lieferte bis Dezember 2023 jedoch nur rund 1,7 Milliarden dieser Schutzmasken in Deutschland aus – das sind 30 Prozent der gesamten Beschaffungsmenge. Über die Hälfte der angeschafften Masken muss am Ende aufgrund von Mängeln vernichtet werden. Noch dramatischer ist: Wie der Bundesrechnungshof feststellte, betrug der „festgestellte dringliche Beschaffungsbedarf“ zu Beginn der Pandemie lediglich 275 Millionen Masken – und nicht 5,7 Milliarden.

Mehr als die Hälfte der Masken wird vernichtet.
Zahlreiche Rechtsstreits sind noch offen
Der Großteil dieser Masken wurde durch das BMG direkt beschafft, ein geringerer Teil über ein sogenanntes Open-House-Verfahren herangeholt, das nun ebenfalls zum Boomerang für den Bund wird. Minister Spahn hatte sämtlichen Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske versprochen. Später jedoch verweigerte man die Annahme vieler Masken mit Verweis auf angeblich fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Zahlreiche Lieferanten klagten deshalb gegen die Bundesregierung. Dabei geht es um einen Streitwert von immerhin 2,3 Milliarden Euro.
Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte der Bund Ende Juni bereits eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Das Gericht erklärte eine Klausel für ungültig, wonach die Lieferanten ihre Ware bis zum 30. April 2020 vorlegen müssten. Kämen die Masken auch nur einen Tag später, sei das ganze Geschäft ungültig. Das Ministerium hätte säumigen Lieferanten jedoch eine Nachfrist setzen müssen, urteilte das Gericht. Die Nicht-Annahme sei nicht rechtens gewesen.
Es ist nicht erste Rechtsstreit mit Lieferanten und wird nicht der letzte sein. Mitte Juli entscheidet das Gericht in Köln beispielsweise über die Klage des Lieferanten ILTS, der vom Bund 118 Millionen Euro fordert. Zahlreiche weitere Rechtsstreitigkeiten im Zuge des Open-House-Verfahrens sind noch offen.

Der Streitwert vor Gericht beträgt momentan 2,3 Milliarden Euro.
Jeden Monat kommen weitere Anwaltskosten hinzu
NIUS liegt nun erstmals die Gesamtsumme vor, die seit 2020 für externe Anwaltskanzleien ausgegeben wurde. Bis November 2022 war der Betrag bereits auf 42,5 Millionen Euro angewachsen. Der Löwenanteil der Honorare ging an die Ernst & Young Law GmbH, die Rechtsabteilung der bekannten Beraterfirma. Von November 2022 bis Ende September 2023 kamen nochmals 14,7 Millionen Euro hinzu.
Weitere 12,4 Millionen Euro an Anwaltskosten stammen aus dem Zeitraum Oktober 2023 bis Juni 2024, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier beweist. Damit ist klar: Die vergeigten Maskendeals kosteten den Steuerzahler bislang 69,6 Millionen Euro – und die Zahlen dürften weiter steigen. Der deutsche Steuerzahler müsse bluten, weil „ein überehrgeiziger CDU-Karrierist Spahn alles verbockte“, beschwert sich AfD-Politiker Münzenmaier. „Die Anwaltskanzleien machen mit seinem Masken-Versagen seit Jahren den großen Reibach und ein Ende ist nicht absehbar.“
Auf 55 Seiten hatte der Bundesregierungshof im März 2024 eine knallharte Abrechnung mit der Beschaffungspolitik im BMG veröffentlicht. Die Prüfer sprechen in ihrem Bericht von einer „massiven Überbeschaffung, für die das BMG die Verantwortung trägt“. Es habe keine „tragfähige Bedarfsermittlung“ gegeben. „Nur ein Bruchteil der beschafften Ware und damit der verausgabten Mittel“ sei „effektiv zur Pandemiebekämpfung genutzt“ worden.

Eine Anfrage von AfD-Politiker Sebastian Münzenmaier brachte die Zahlen ans Licht.
Belastung für den Haushalt bis heute
Besonders skurril wirkt eine Episode aus der ersten Hälfte des Jahres 2020: Aufgrund der zahlreichen eingehenden Absichtsbekundungen, Masken zu liefern, zog das Gesundheitsministerium am 5. Mai 2020 einen Schlussstrich und verkündete intern einen sofortigen Stopp der Aufträge. Das hinderte Minister Spahn jedoch nicht, bereits einen Tag später per Ministerweisung einen weiteren Vertrag abzuschließen. Auch im Juni und Juli 2020 wurden weitere Bestellungen getätigt.
„Die übermäßige Beschaffung von Importware in einer angespannten Marktlage zu extrem gestiegenen Preisen war unwirtschaftlich und belastet den Bundeshaushalt bis heute mit hohen Folgekosten“, kritisiert der Bundesrechnungshof. Zudem vermissen die Prüfer laut Bericht „eine angemessene kritische Auseinandersetzung des BMG mit diesen Vorgängen“. Der damalige Minister Jens Spahn hatte die Vorwürfe der schlechten Planung und Veruntreuung von Steuergeldern mehrmals vehement zurückgewiesen, zuletzt Ende Juni im Bundestag.
Das BMG hatte den Bundesrechnungshof dafür gerügt, die „beispiellosen Herausforderungen zu Beginn der Pandemie“ nicht zu berücksichtigen, sondern ausschließlich aus einer Ex-Post-Sichtweise zu argumentieren. Dies führe zu fehlerhaften, in weiten Teilen unsachge- mäßen und unzutreffenden Bewertungen.
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