Annalena Baerbock setzt sich für Hammerbanden-Terroristen ein
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Außenministerin Annalena Baerbock hat sich in den Fall des in Ungarn inhaftierten deutschen Staatsbürgers Maja T., der sich selbst als „non-binär“ identifiziert, eingeschaltet. Wie der Spiegel berichtet, wird dem 24-Jährigen vorgeworfen, im Februar 2023 Teilnehmer eines rechtsextremen Treffens in Ungarn angegriffen zu haben. Ende 2023 wurde er in Berlin festgenommen und im Juni 2024 an Ungarn überstellt, wo er sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Nun interveniert die Außenministerin.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung im Nachhinein für unzulässig. Es bestünden Zweifel, ob Maja T. in Ungarn ein rechtsstaatliches Verfahren erwarten könne. Zudem steht die Isolationshaft, in der sich die inhaftierte Person seit Monaten befindet, in der Kritik. Wie aus Diplomatenkreisen bekannt wurde, setzt sich Baerbock in Gesprächen mit der ungarischen Regierung für eine Verbesserung der Haftbedingungen ein. Auch die Staatsministerin für Europa, Anna Lührmann, habe sich bei ihrem ungarischen Amtskollegen für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Maja T. eingesetzt, berichtet der Spiegel.

Auch Anna Lührmann soll sich für Maja T. eingesetzt haben.
Unklar ist, warum das Berliner Kammergericht vor der Auslieferung nicht das Auswärtige Amt einbezog – ein Schritt, der in politisch sensiblen Fällen zwar nicht vorgeschrieben, aber üblich ist. Zudem soll Baerbock persönlich mit den Eltern des Inhaftierten in Thüringen gesprochen haben. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts teilte auf Nachfrage mit: „Das Auswärtige Amt ist mit dem Fall von Maja befasst und unsere Kolleginnen und Kollegen an der Botschaft Budapest betreuen Maja seit der Auslieferung konsularisch.“
Keine Möglichkeit zur Rückholung
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg erklärte, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen“, sagte die CDU-Politikerin im Berliner Abgeordnetenhaus. „Die Auslieferung kann allerdings nicht rückgängig gemacht werden.“ Zudem betonte sie, dass die Zuständigkeit nicht bei der Senatsverwaltung für Justiz liege. Auch bei sechs weiteren deutschen Verdächtigen stand eine mögliche Auslieferung an Ungarn im Raum. Wie eine Sprecherin des Generalbundesanwalts mitteilte, sei den jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaften jedoch signalisiert worden, dass deutsche Ermittlungen in diesen Fällen Vorrang hätten.

Eine Demonstration für Lina E. vor dem Bundesgerichtshof.
Die Vorfälle, auf denen die Vorwürfe gegen T. basieren, ereigneten sich laut Bundesanwaltschaft anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“ in Budapest. Dort versammeln sich Rechtsextremisten aus ganz Europa, um dem Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken. Dort sollen mehrere Linksextremisten, darunter Maja T., Besucher angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. T. gilt dabei auch als Unterstützer der „Hammerbande“, einer linksradikalen kriminellen Vereinigung, die mehrfach rechte Personen überfiel und verletzte.
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