Hunderte Millionen Euro für Asylprozesse: Mehr als ein Drittel aller Verwaltungsrichter arbeitet nur im Bereich Migration
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Inklusive der gerichtlichen Infrastrukturkosten „belasten die asylgerichtlichen Verfahren die öffentlichen Haushalte jährlich mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag“. Das sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundesverbands der Verwaltungsrichter. Er war von der Unionsfraktion als Sachverständiger im Innenausschuss geladen worden. Es ging um die Frage, wie die Zahl der aussichtslosen Asylverfahren deutlich zu minimieren sei. Darüber berichtet die Welt.
Seegmüller schilderte, dass die Arbeit in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren „etwa die Hälfte der Arbeitskraft der Verwaltungsrichter in Deutschland“ binde. Von den insgesamt etwa 3.000 Verwaltungsrichtern arbeiteten etwa 2.600 in der ersten Instanz. Etwa 1.300 von ihnen seien „ausschließlich mit der Bearbeitung asylgerichtlicher Verfahren gebunden“ und stünden für die „Entscheidung anderer Verfahren nicht zur Verfügung“.
Zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro pro Jahr
Die Kosten der Verfahren an den Gerichten bezifferte Robert Seegmüller auf zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro jährlich. Für den Verwaltungsrichter ist es daher von „hohem gesamtstaatlichen Interesse, die Entscheidung asylgerichtlicher Verfahren“ so effizient wie möglich zu organisieren. Eine solche Einstellung führt nämlich dazu, dass Migranten aus den als „sicher“ eingestuften Ländern mit Verschärfungen rechnen müssen; in der Regel können sie schneller abgeschoben werden. Das rechtliche Konzept der „sicheren“ Herkunftsstaaten sei geeignet, die Gerichtsprozesse effizienter zu gestalten, sagte Seegmüller.

Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundesverbands der Verwaltungsrichter
Bundesrat soll nicht mehr zustimmen müssen
Wenn bisher eine Bundesregierung einen Staat, aus dem kaum ein Asylbewerber am Ende des aufwendigen Verfahrens anerkannt wird, als „sicher“ einstufen wollte, musste immer der Bundesrat zustimmen. Häufig haben in der Länderkammer jene Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linkspartei entsprechende Vorhaben gestoppt. Deshalb soll mit der schwarz-roten Reform künftig die Bundesregierung die Kategorisierung einfach per Rechtsverordnung vornehmen können – auch ohne Zustimmung des Bundesrats. Doch der erforderliche rechtliche Kniff ist umstritten. Für die Asylsuchenden, die zuvor schon in einem sicheren Drittstaat waren, soll die neue Vorgehensweise gelten, wonach Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) per Verordnung neue „sichere“ Herkunftsstaaten bestimmt.
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