Kein Scherz: Im Bundestag darf man einen Mann nicht mehr Mann nennen!
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Trans-Eklat im Deutschen Bundestag!
Vize-Präsidentin Petra Pau hat der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch einen Ordnungsruf erteilt, weil diese die Wahrheit gesagt hatte. „Sie haben nicht nur Respekt vermissen lassen, sondern Sie haben gegenüber der Abgeordneten Ganserer gegen die Würde dieses Hauses verstoßen“, sagte Pau zur Begründung.
Was war passiert? Von Storch hatte in der Debatte über das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz gesagt: „Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie diese verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer ‚Herrn Ganserer‘ nennt, soll dafür 10.000 Euro Strafe zahlen für die Wahrheit. So steht es im Gesetz.“ Es folgten Buh-Rufe aus den Ampel-Fraktionen.

Beatrix von Storch am Mittwoch im Bundestag
Was ist dran an von Storchs Aussagen?
Fakt ist, dass „Tessa“ Ganserer sowohl biologisch als auch vor dem Gesetz ein Mann ist. Ganserer hat nie die Änderung ihres Eintrags im Personenstandregister angestrengt, nach eigener Aussage als Protest gegen das bestehende Transsexuellengesetz, welches bis heute psychologische Gutachten für den Wechsel des Geschlechts verlangt.
Ganserer war etwa auf der bayerischen Landesliste der Grünen für die Bundestagswahl 2021 als „Markus Ganserer“ aufgeführt. Der Wunsch-Name „Tessa“ war lediglich in Klammern dahinter aufgeführt. Dennoch führte die Grüne Partei, die ihre Landeslisten paritätisch aufstellt, Ganserer auf einem ungeraden Listenplatz und somit als Frau auf.

So führt der Bundeswahlleiter das offizielle Listen-Wahlergebnis der Grünen in Bayern auf: Auf Position 13 wurde Markus Ganserer (Tessa) in den Bundestag gewählt.
Auch hat von Storch recht, wenn sie sagt, dass eine Strafe von (bis zu) 10.000 Euro im Gesetzentwurf steht. Gemeint ist das sogenannte „Offenbarungsverbot“. Darin ist vorgesehen, dass der sogenannte „Deadname“, also der abgelegte Vorname, und die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtszugehörigkeit prinzipiell nicht ohne die Erlaubnis der betroffenen Person offenbart werden dürfen.
Das bedeutet: Wer „Tessa“ Ganserer NACH einer möglichen Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes und einer Eintragsänderung durch Ganserer selbigen „Markus“ oder „Mann“ nennt, macht sich tatsächlich strafbar.
Verstöße gegen diese Regelung können mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden, vorausgesetzt, dass die Person „absichtlich geschädigt“ wird, wie es im Gesetzestext heißt. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Familienmitglieder. Nachdem das Gesetz aber noch nicht durch den Bundestag beschlossen ist und Ganserer ihren Geschlechtereintrag bisher nicht geändert hat, hat von Storch aber aus juristischer Perspektive nichts falsch gemacht.
Dass das „Deadnaming“ von vielen Trans-Personen als Beleidigung und Diffamierung wahrgenommen wird, steht auf einem anderen Blatt Papier. Stand jetzt ist dies jedoch keine Beleidigung.

Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau (Linke)
Daher hat NIUS bei Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau nachgefragt, auf welcher Basis sie ihren Ordnungsruf begründet und wo sie eine Verletzung der Würde des Bundestages gesehen hat. Die Anfrage blieb unbeantwortet.
Beatrix von Storch will sich gegen den Ordnungsruf wehren und beim Ältestenrat des Bundestages Einspruch einlegen.
Lesen Sie auch bei NIUS: „Ich bin nicht queer, ich bin schwul“: Jens Spahn wettert gegen das Selbstbestimmungsgesetz
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