Könnte der grüne Apparatschik Klaus Müller unsere Bundestagswahl für ungültig erklären?
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Europa befindet sich mitten im digitalen Zeitalter. Doch aufgrund eines Verdachts von Wahlbeeinflussung im Netz wurde eine Wahl in Rumänien nun annulliert. Kritiker stellen gar die Frage in den Raum, ob die Wahl abgesagt wurde, weil ein falsches Ergebnis drohte. Und auch die Rolle der EU-Verordnung „Digital Services Act“ ist unklar. Wäre Ähnliches auch in Deutschland möglich?
Viele Beobachter sehen äußerst kritisch, was sich aktuell in Rumänien abspielt. Am Freitag (6. Dezember) wurden die Präsidentschaftswahlen annulliert und Neuwahlen angeordnet. Seitdem ist das Vertrauen in dortige demokratische Institutionen weiter gesunken. Viele Details werfen brisante Fragen auf ...
Das war konkret geschehen:
- 24. November: In der ersten Wahlrunde hatte unvorhergesehen der als pro-russisch geltende rechtsaußen Politiker Călin Georgescu gewonnen. Womöglich erreichte er wegen seiner Beliebtheit auf TikTok viele junge Rumänen.
- 26. November: In einer Pressemitteilung teilte die rumänische Kommunikationsbehörde (ANCOM) mit, TikTok hätte mit Falschinformationen gearbeitet. Der Vorwurf: Die Plattform verstoße mit mutmaßlich illegalen Inhalten gegen den Digital Services Act (DSA) der EU, der für mehr Kontrolle im Netz sorgen soll.

Um ihn drehen sich derzeit die Schlagzeilen weltweit: Călin Georgescu
- 27. November: Der Vize-Chef von ANCOM, Pavel Popescu, teilte mit: Er werde den „offiziellen Prozess“ zur Sperrung von TikTok in Rumänien einleiten – „bis zum Abschluss der Untersuchung durch die staatlichen Institutionen bezüglich der Manipulation des Wahlprozesses“.
- 28. November: Popescu behauptete gegenüber Medien: „Tausende Konten haben mit externer Finanzierung für Călin Georgescu an TikTok gearbeitet.“ Und: „Leider haben sie zu diesem Ergebnis geführt, das wir heute sehen.“ Die Plattform hätte Bedenken von ANCOM vor der Wahl ignoriert.
- Zugleich schaltete sich Brüssel ein. Die EU-Kommission kündigt ein Gipfeltreffen mit Vertretern von rumänischen Behörden und TikTok an.
- TikTok wies die Vorwürfe entschieden zurück: Man habe mehr als 66.000 Schein-Konten, sieben Millionen Schein-Likes und zehn Millionen Schein-Follower entfernt sowie weitere 40 Millionen Schein-Likes verhindert.

Er hat die Aufsicht über das Netz in Rumänien: Pavel Popescu (PNL), Vizechef der ANCOM-Behörde.
- Auch am 28. November tagte der Oberste Verteidigungsrat (CSAT) in Rumänien. Zudem ordnete der Verfassungsgerichtshof eine Neuauszählung an.
- 4. Dezember: Rumäniens Präsident Klaus Johannis stimmte zu, Geheimdienstinformationen zu Călin Georgescus Wahlkampf freizugeben. Inhalt: Russland hätte eine Social-Kampagne für Georgescu als Wahlwerbung getätigt.
- Daraufhin folgten mehrere Einsprüche, in denen das zuständige Gericht aufgefordert wurde, die erste Wahlrunde für ungültig zu erklären. Zuerst hatte das Gericht das Wahlergebnis bestätigt, ließ die Stimmen neu auszählen – die Wahl sei rechtmäßig abgelaufen.

DAS ist der freigegebene Geheimdienstbericht
- 5. Dezember: Die EU-Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act eine Aufbewahrungsanordnung an TikTok gegeben, um Beweise zu sichern.
- 6. Dezember: Die Verfassungsrichter erlangten einen Sinneswandel. Sie erklärten, das Wahlergebnis könnte nicht mehr als Ausdruck des tatsächlichen Wählerwillens gelten. Brisant: Die Annullierung der ersten Runde wurde bekannt gegeben, während die zweite Wahlrunde im Ausland bereits anlief und 33.000 Rumänen ihre Stimme abgaben.
Bisher geht es noch um bloße Vorwürfe.

Rumäniens Präsident Klaus Johannis
Welche Rolle spielt der „Digital Services Act“?
Irritierend: Plötzlich und zum ersten Mal steht der erst seit Frühjahr 2024 in Kraft getretene „Digital Services Act“ (DSA) der EU in einem gewissen Zusammenhang mit Wahlen bzw. einer Wahlannullierung. Was hat es damit auf sich?
Die Chronologie der Ereignisse zeigt, dass die rumänische Netzbehörde ANCOM rasch mit den Vorwürfen gegen TikTok im Kontext von möglicher Wahlbeeinflussung vor der Tür stand. In deren Mitteilung wenige Tage nach der Wahl wurde die EU-Kommission gemäß der „Digital Services Act“-Verordnung aufgefordert, einzuschreiten. „ANCOM ist der nationale Koordinator für digitale Dienste, kann jedoch in dieser Funktion keine Maßnahmen“ anordnen, hieß es.
Denn: Die EU ist quasi eine Aufsichtsbehörde im Rahmen des DSA.

Das ist die – übersetzte – Pressemitteilung der rumänischen Netzbehörde vom 26. November
Während des Wahlkampfs „arbeitete ANCOM eng mit der AEP, der für den reibungslosen Ablauf des Wahlprozesses zuständigen Behörde, dem zuständigen Ministerium und der Europäischen Kommission zusammen“, schreibt Rumäniens Netzbehörde weiter.
- Am 7. Dezember schrieb EU-Chefin Ursula von der Leyen (CDU) auf X: „Die Kommission wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen aus dem Digital Services Act im Hinblick auf Wahlen in Europa nachkommen. Es liegt an dem rumänischen Volk, frei von ausländischer Einmischung zu entscheiden, was das Beste für sein Land ist.“
- Ähnliches schrieb Rumäniens Präsident Klaus Johannis: „Nach den jüngsten Entwicklungen in Rumänien hatte ich ein Gespräch mit der Präsidentin der Europäischen Kommission. Wir waren uns einig, dass wir nach den Wahlen in unserem Land die Sicherheit der sozialen Medien stärken müssen.“

Selber Zeitpunkt, selber Inhalt: Diese X-Posts sind sich sehr ähnlich.
Am 5. Dezember verfasste die EU-Kommission eine Pressemitteilung, die hinsichtlich der Wortwahl irritieren lässt. So lautet die Überschrift: „Kommission, Online-Plattformen und Zivilgesellschaft verstärken Überwachung während Wahlen in Rumänien.“ Die Kommission teilte mit, sie verstärke die „Überwachung“ von TikTok – dies würde angeblich „nicht den rumänischen Wahlprozess“ betreffen, der Sache „des rumänischen Volkes“ wäre.
Hintergrund: Der DSA beinhaltet Haltungsvorschriften für digitale Plattformen und soll für mehr Kontrolle über Inhalte im Netz sorgen. Brisant: Bei der Verordnung ging es von Beginn an auch um den Kommissions-Zweck, vermeintliche Wahlmanipulationen zu verhindern.

Diese Überschrift der EU-Pressemitteilung lässt jeden Leser mindestens irritierend zurück.
Im DSA selbst heißt es, die Onlineplattformen müssten prüfen, welche Risiken durch Nutzer verbunden sind – und Gegenmaßnahmen treffen. Zum Risiko zählt laut DSA-Verordnung: „Die tatsächlichen oder absehbaren negativen Auswirkungen auf demokratische Prozesse, die gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse sowie auf die öffentliche Sicherheit.“ Auch sind Plattformen verpflichtet zu „Risikobewertungen“ für ihre Dienste bezüglich Auswirkungen auf Wahlen.
Auffallend: Im DSA Nr. 84 heißt es, es ginge ebenso um nichtrechtswidrige Inhalte, auf denen sich die Plattformen bei der Risikobewertung konzentrieren sollen.

DAS steht in der EU-Verordnung des Digital Services Act (DSA).
Grundsätzlich ist die Idee des DSA also insbesondere, die Wahlen vor mutmaßlicher Manipulationen zu schützen – durch vorgegebene Risikominimierungsmaßnahmen für große Social-Plattformen und Suchmaschinen im Netz.
Doch: Die Grenze zwischen Wahlkampagne im Rahmen der Meinungsfreiheit und eine Wahlbeeinflussung kann hauchdünne Interpretationssache sein. Womöglich könnten die Plattformen unter großem Druck stehen und schnelle Entscheidungen treffen, die am Ende zu Proforma-Löschungen von Beiträgen und Nutzerprofilen führt – ohne dass eine korrekte Prüfung von tatsächlichen rechtswidrigen Inhalten stattfand.

Der rumänische Vize-Kommunikationschef Pavel Popescu hat das Ergebnis der ersten Wahlrunde mit seinen getätigten Aussagen infrage gestellt.
Kann ähnliches auch in Deutschland passieren?
In Rumänien preschte der Vizechef der Netzbehörde vor: Pavel Popescu. Er ist dort der DSA-Umsetzer. In Deutschland setzt Bundesnetzagenturchef Klaus Müller (Grüne) den DSA um.
Die Frage, die sich stellt: Könnte Klaus Müller ebenso durch bestimmte Aussagen kurz nach der Wahl eine heikle Debatte um eine Annullierung entfachen – auf Grundlage der Behauptung, es gäbe vermutlich eine Wahlbeeinflussung auf Plattformen wie X oder TikTok?
Die Antwort: Ja. Das wäre in der Theorie – Stand jetzt – möglich. Müller könnte den Verdacht von Wahlbeeinflussung aufgrund von Auffälligkeiten auf Social-Plattformen äußern. Die Wahlen selbst für „ungültig“ erklären, darf er allerdings nicht. Doch er könnte beispielsweise – ähnlich wie sein rumänischer Kollege – behaupten, dass Manipulationen „leider zu diesem Wahlergebnis geführt haben“ – dies gleicht einer brisanten Infragestellung einer Wahl.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller ist der DSA-Sheriff für Deutschland.
So würde es in Deutschland ablaufen
In Deutschland würde das Verfahren allerdings rechtsstaatlich-funktional anders ablaufen als in Rumänien.
- Es bräuchte einen Einspruch. Einspruch bezüglich des Wahlergebnisses könnte beispielsweise die Bundeswahlleiterin Ruth Brand einlegen – die vom SPD-geführten Bundesinnenministerium ernannt wurde. Aber auch „jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter“, so das Wahlprüfungsgesetz.
- Zuerst befasst sich dann der Wahlprüfungsausschuss – mit den neu gewählten Mitgliedern – mit dem Einspruch. Dieser bereitet die Entscheidung des gesamten Bundestages vor.
- Anschließend entscheidet der neu gewählte Bundestag über den Einspruch gegen seine Wahl. Heißt: Das Plenum der neu gewählten Abgeordneten entscheidet über den Einspruch, nachdem der Wahlprüfungsausschuss des neu gewählten Bundestages die Entscheidung vorbereitet hat.
Mit einem neu gewählten Parlament wäre es SEHR schwierig, eine Wahl in Deutschland zu annulieren!

In der ersten Instanz entscheidet also der Bundestag. Dann kann dagegen Beschwerde eingelegt werden. In der zweiten Instanz entscheidet dann endgültig das Bundesverfassungsgericht.
Bisher ist in der Geschichte der Bundesrepublik eine Wahlwiederholung in solch einer Größenordnung wie Rumänien jedoch niemals vorgekommen. Die Hürden: hoch! Die Wahlfehler müssten so gravierend sein, dass es erhebliche Auswirkungen auf das Parlament hätte. Die Verfassungsrichter müssten behutsam abwägen, ob geschehene Fehler so schlimm sind, dass man eine ganze Bundestagswahl wiederholen müsste. Bisher wurde eine Wahl in Deutschland lediglich einmal in Hamburg und einmal in Berlin wiederholt.

Bundeswahlleiterin Ruth Brand
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler zu NIUS: „Für Deutschland kann ich mir das nicht vorstellen. Es ist nämlich überhaupt kein Tatsachenargument, auf Grundlage einer hohen Stimmenzahl zu behaupten, dass etwas auf einer Onlineplattform nicht gestimmt habe. Aus Verdächtigungen heraus kann man keine Wahl annullieren – womöglich ist es ein Versagen des rumänischen Systems, vielleicht ein politisch-gesellschaftlicher Druck, dem man dort nicht standgehalten hat.“
Jedoch gab es auch bereits in Deutschland eine Zeit während der Corona-Pandemie, bei der Verfassungsrichter sich einem politischen Druck gebeugt haben, obwohl es um heikle Grundrechtseinschränkungen ging.
Zu Wahlkritieren zählen nach dem Grundgesetz schwammige Begriffe wie: frei, gleich, geheim. Wann eine Wahl nicht mehr frei ist, kann durchaus auch rechtliche Interpretationssache sein.
Beeinflusst der DSA mit seinen Vorschriften die Wahlen?
Die Möglichkeit besteht jedoch, dass in der Folge des DSA eine Art Kontrolle aus Brüssel über nationale Wahlprozesse bzw. Wahldebatten erfolgen könnte.

Wie stark will man in Brüssel wirklich die Plattform X regulieren in Wahl-Zeiten?
„Denn es ist durchaus eine sehr schmale Grenze zwischen erlaubter Wahlwerbung im Rahmen der Meinungsfreiheit und eben Manipulation. Die Plattformen erhalten Druck, vermeintliche Wahlbeeinflussung zu canceln, wodurch erlaubte Wahlwerbung mitgecancelt werden kann“, erklärt Jurist Boehme-Neßler. Denn man wolle jedes mutmaßliche „Risiko“ dann schnell aus dem Netz nehmen, um Ärger zu vermeiden.
Der Rechtsexperte meint: „DAS würde dann die Wahl tatsächlich beeinflussen! Dies stellt ein Eingriff in die wichtige freie Diskussion in einer Demokratie dar, welche ja der Wahl vorausgeht.“
„Wenn Ähnliches wie in Rumänien auch in Deutschland passieren würde, dann funktioniert ab diesem Moment unser System nicht mehr“, betont der renommierte Verfassungsexperte Boehme-Neßler.
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