Klimakleber: Berliner Polizei muss Gebühren an Aktivisten erstatten
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Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden: Die Polizei Berlin darf vorerst keine Gebühren mehr für das Entfernen von Klimaklebern von der Straße verlangen. Diese Entscheidung kam nach einem Eilantrag eines Klimaaktivisten, der bereits zur Kasse gebeten wurde. Die Polizei muss ihm nun die Strafzahlung zurückerstatten.
Im Juni vergangenen Jahres klebte sich ein Aktivist der „Letzten Generation“ auf einer Straßenkreuzung fest. Nachdem er von der Polizei entfernt wurde, verlangte diese eine Gebühr in Höhe von 241 Euro – zu Unrecht, entschied das Berliner Verwaltungsgericht, denn dafür gäbe es keine gesetzliche Grundlage.
Obwohl die Polizei die Sitzblockade als eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstufte, urteilte das Gericht, dass in solchen Situationen keine Gebühren erhoben werden dürfen. Die Aufgabe der Beamten hätte lediglich darin bestanden, die Verkehrsbehinderung zu beheben.

Klimakleber sorgen immer wieder für Blockaden, wie hier beim Berliner Marathon.
Laut dem Urteil des zuständigen Gerichts muss für die Erhebung einer Gebühr rechtlich eine „Ersatzvornahme“ oder eine „unmittelbare Ausführung" vorliegen. In diesem Fall hätte der Demonstrant selbst die Straße verlassen können. Die Polizei habe indes „ohne den Willen des Pflichtigen“ gehandelt.
Die Polizei in Berlin muss dem Klimakleber nun die bereits gezahlte Gebühr in Höhe von 241 Euro zurückzahlen. „Natürlich sind wir nicht glücklich über diese Einzelfall-Entscheidung, aber sie ist im Rechtsstaat zu akzeptieren“, erklärte die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Polizei plant bereits gegen dieses Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch einzulegen, wie ein Sprecher der Behörde mitteilte.
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