Mann klagte bis Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter
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Das höchste deutsche Gericht hat sich mit der Beschwerde eines Mannes befasst, der sein Recht auf Vaterschaft einklagen wollte.
Geklagt hatte der unbestritten leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen. Der Kläger hatte schon davor einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt. Das Gerichtsverfahren zog sich, und schließlich blitzte der Mann aus Sachsen-Anhalt am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ab. Er hat bisher Umgangs- und Auskunftsrechte, aber in geringerem Umfang.
Vater klagte sich durch die Instanzen
Das OLG hatte sich auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) berufen, der zufolge das Recht des leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft ausnahmslos ausgeschlossen sei, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht.

Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht und Präsident des Gerichts.
Davon geht man aus, wenn der Mann und die Mutter verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall. Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG.
Rechte leiblicher Väter gestärkt
Kinder können aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts damit mehr als zwei rechtlich verantwortliche Elternteile haben. Das Grundgesetz gebe nicht im Detail vor, welche Personen Träger des Elterngrundrechts und Inhaber der Elternverantwortung seien, sagte Präsident Stephan Harbarth am Dienstag in Karlsruhe.
Der Gesetzgeber könne gestalten, welche Menschen als rechtliche Eltern eines Kindes gelten – wer also Elternverantwortung für die Kinder erhält und ausübt. Insbesondere garantiere das Grundgesetz einem leiblichen Vater die Möglichkeit, auch rechtlicher Vater seines Kindes zu werden.

Justizminister Marco Buschmann.
Gesetzesänderung in Planung
Da sowohl rechtliche Eltern als auch leibliche Eltern Träger des Elterngrundrechts seien, könne es etwa Konstellation geben aus einer Mutter, einem leiblichen und einem rechtlichen Vater. Das höchste deutsche Gericht stärkte mit seinem Urteil die Rechte leiblicher Väter und betonte, dabei auch das Wohl der Kinder im Blick zu haben.
Der Gesetzgeber muss eine Neuregelung schaffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das schon angekündigt.
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