Mehr als 53 Prozent der pflegenden Bürgergeld-Empfänger sind Ausländer
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Mehr als die Hälfte der Menschen, die Bürgergeld erhalten, weil sie ihre Angehörigen pflegen oder betreuen, hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das geht aus einer NIUS-Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit hervor. Da Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft nur etwa 15 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, sind sie in der Gruppe der „pflegenden Angehörigen im Bürgergeld“ deutlich überrepräsentiert.
Auffällig: Unter den Menschen, die nicht arbeiten, obwohl sie könnten, um stattdessen ihre Angehörigen zu pflegen oder zu betreuen, sind einige ausländische Staatsangehörigkeiten deutlich überrepräsentiert. So kümmert sich die am stärksten vertretene Gruppe der rumänischen Staatsangehörigen mit einem Anteil von 13,3 Prozent mehr als doppelt so häufig um Angehörige wie deutsche Staatsangehörige mit einem Anteil von 5,9 Prozent. Auch Bulgaren verzichten mit einem Anteil von 10,9 überproportional häufig auf Arbeit, um zu pflegen oder zu betreuen. Ein Anteil von 10,9 Prozent entfällt auf sie. Syrer sind mit einem Anteil von 8,8 Prozent vertreten, Iraker mit 8,7 Prozent, Afghanen mit 8 Prozent.

„Die stillen Heldinnen und Helden unseres Pflegesystems“
Der Hinweis auf die Bedeutung pflegender Angehöriger gehört inzwischen zum festen Repertoire politischer Selbstinszenierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte in einem „Grußwort“ zum Ende Januar stattfindenden Kongress Pflege 2026: „Pflegende Angehörige brauchen mehr Unterstützung.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnete im vergangenen Sommer Menschen, die Familienangehörige pflegen, als „die stillen Heldinnen und Helden unseres Pflegesystems“ und plant die Einführung eines Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung. Im Mai vergangenen Jahres sagte sie: „Es wird mit unserer demografischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird. Deshalb müssen wir einen Einstieg in ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige schaffen.“
53,9 Prozent mit ausländischer Staatsbürgerschaft
Das Bild vom aufopferungsvollen Menschen, der sich nichts sehnlicher wünscht, als zu arbeiten, und doch nicht kann, da er sich um seine alte Oma oder den kranken Vater kümmert, ist herzerwärmend. Doch eine hervorstechende statistische Auffälligkeit zeigt, dass sich das Phänomen nicht gleichmäßig über die Bevölkerung verteilt.
Auf eine NIUS-Anfrage zur Staatsangehörigkeit der „pflegenden Angehörigen“ in Deutschland antwortete ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Im August 2025 galten 267.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht als arbeitslos, weil sie der Kategorie ‚Erziehung, Haushalt, Pflege‘ zugeordnet waren. Gut 123.000 hatten die deutsche Staatsangehörigkeit und etwa 144.000 eine ausländische Staatsangehörigkeit.“
Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung, so heißt es zur Erklärung, erfasse man „besondere Lebenslagen, aufgrund derer sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen“. Dazu zählt laut BA unter Umständen auch die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. „Diese beiden Punkte werden zusammen erfasst und lassen sich statistisch nicht ausdifferenzieren.“
Heißt im Klartext: Von insgesamt 267.000 Personen, die ihre Angehörigen pflegten, hatten rund 46,1 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit und rund 53,9 Prozent eine ausländische.
Auch unter Bürgergeldempfängern insgesamt überrepräsentiert
Da keine Statistiken dazu vorliegen, dass Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft häufiger pflegebedürftig sind als Deutsche, legen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nahe, dass die Pflege von Angehörigen und Kindern unter 3 Jahren in der überrepräsentierten Bevölkerungsgruppe ein besonders beliebter Grund sind, um nicht zu arbeiten und stattdessen Bürgergeld zu beziehen.
Auch unter Bürgergeldempfängern insgesamt ist der Ausländeranteil überproportional hoch. In vier deutschen Bundesländern stellen ausländische Staatsangehörige unter den Bürgergeldbeziehenden bereits mehr als 50 Prozent: In Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland fließt mehr als jeder zweite Euro im Bürgergeld an Personen, die gar keine Bürger des Landes sind.

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