Muss Millionär Harald Schmidt wegen der Aktivrente für seine Traumschiff-Rolle keine Steuern zahlen?
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Ab 2026 sollen Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zur Rente dazuverdienen dürfen. Die geplante Aktivrente, ein steuerlicher Anreiz, soll Menschen im Alter dazu bewegen, im Job zu bleiben. Entertainer Harald Schmidt zeigt nun aber eine Schwachstelle der CDU-Idee auf: Auch Millionäre wie er können von den geplanten Steuererleichterungen profitieren.
Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sagte Schmidt: „Als ich von dem CDU-Projekt hörte, dachte ich zuerst, das ist ja sensationell, da zahl’ ich ja gar keine Steuern mehr. Dann lernte ich: Nein, das gilt nur für Leute, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Ist natürlich blöd für mich, denn wenn ich abends irgendwo auftrete, spiel’ ich ja auf Rechnung. Doch plötzlich machte es bei mir Klick, und das Stichwort ‚Traumschiff‘ tauchte vor meinem inneren Auge auf. Beim ZDF muss ich auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Das heißt, die ersten 2.000 Euro beim ‚Traumschiff‘ sind steuerfrei, und nur die restlichen 180 muss ich dann noch versteuern.“
Aktivrente nur für nichtselbständige Beschäftigung
Doch: Stimmt es wirklich, dass Journalisten, Moderatoren und andere Entertainer bei den öffentlich-rechtlichen Medien auf Lohnsteuerkarte arbeiten – selbst wenn sie nicht festangestellt sind? Dass die Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung stammen müssen, ist im Gesetzentwurf klar formuliert. Dort heißt es allerdings auch: „Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. Der Bruttoarbeitslohn wird für steuerliche Zwecke monatlich um 2.000 Euro gekürzt, nur der danach verbleibende Arbeitslohn ist zu versteuern.“

Carsten Linnemann (CDU) gilt als einer der treibenden Köpfe hinter der geplanten Aktivrente, die älteren Arbeitnehmern ab 2026 steuerfreie Zusatzeinkünfte ermöglichen soll.
Gut möglich also, dass auf der von Schmidt beschriebene Fall unter diese Regelung fällt. Auf eine NIUS-Anfrage dazu, ob Menschen ohne Festanstellung, die auf Lohnsteuerkarte beschäftigt sind, ebenfalls von der neuen Steuererleichterung profitieren werden, beantwortete das Finanzministerium ausweichend: „Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter (nach dem Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit steuerfrei sein sollen.“
Das ZDF antwortete auf eine NIUS-Anfrage dazu, ob Schmidt tatsächlich über Lohnsteuerkarte angestellt sei, man gebe zu Vertragsdetails keine Auskunft. Auf die allgemeiner gehaltene Nachfrage, ob es denn grundsätzlich üblich sei, Mitarbeiter über Lohnsteuerkarte zu beschäftigen, auch wenn diese nicht festangestellt seien, reagierte das ZDF nicht.
Grundsätzlich ist es bei ARD und ZDF durchaus üblich, Menschen ohne Festanstellung auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen. Beide Sender greifen häufig darauf zurück, übernehmen den Arbeitgeberanteil an Steuern, Sozialabgaben und weitere Abgaben wie bei einem Festangestellten.
Mehr NIUS: Harald Schmidt: „Für 80.000 bin ich nicht zu haben“
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