Nebeneinkünfte im Bundestag: Schauen Sie mal, was Kühnert, Habeck und Wagenknecht verdienen
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10.600 Euro im Monat bekommen die 736 Abgeordneten im deutschen Bundestag – hinzu kommen steuerfreie Aufwandspauschale, eine Amtsausstattung und eine BahnCard 100: insgesamt 186.000 Euro im Jahr. Viele Politiker verdienen aber deutlich mehr Geld als ihre Diäten, dazu gehören auch SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, Wirtschatfsminister Robert Habeck (Grüne) und Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht.
Es gibt sogar Einkommens-Millionäre im Bundestag. Das zeigt eine Datenauswertung der FAZ.

Bundestags-Krösus Markus Herbrand von der FDP
Bundestags-Krösus ist Markus Herbrand von der FDP. Als Berater hat er 2022 knapp 3,2 Millionen Euro verdient. Es gibt noch drei weitere Parlaments-Millionäre: Sebastian Brehm mit 2,7 Millionen Euro, Alexander Engelhard mit 1,7 Millionen Euro (beide CSU) und Thomas Heilmann (CDU) mit 1,2 Millionen Euro.

Grafik der FAZ
Im Schnitt meldeten die Abgeordneten 73.620 Euro für das Jahr 2022. Jedoch hatten nur etwa 36 Prozent der Abgeordneten meldepflichtige Beträge. Am meisten verdienen Abgeordneten der AfD: 134,700 Euro im Durchschnitt. Danach kommt die Linkspartei mit 108.100 Euro, was aber allein daran liegt, dass die bekannteste Linkenpolitikerin Sarah Wagenknecht mit 793.000 Euro an Nebeneinkünften zu den Spitzenverdienern im gesamten Bundestag gehört.
Dahinter kommt die FDP mit 104.300 im Schnitt, die Union mit 92.400 Euro im Schnitt die Grünen mit 36.800 EUro und die SPD mit 22.100 Euro im Schnitt. Zu den Top-Verdienern der Sozialdemokraten gehört auch Generalsekretär Kevin Kühnert, der für 2022 108.000 an Nebeneinkünften meldete. Und auch bei den Grünen taucht ein Polit-Promi unter den Partei-Spitzenverdienern auf: Wirtschatfs- und Klimaschutzminister Robert Habeck, der knapp 78.000 Euro an Nebeneinkünften hatte.
Seit Herbst 2021 müssen die Abgeordneten nicht mehr nur ihre Einkünfte in gewissen Stufen melden, sie müssen alle Nebeneinkünfte angeben, die mehr als 1000 Euro im Monat oder mehr als 3000 Euro im Kalenderjahr betragen. Mit der neuen Regelung müssen außerdem Gewinn- oder Kapitalanteile an Unternehmen von mehr als fünf Prozent erfasst werden.
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