Neues Heizgesetz: Habeck will Informationen über Heizverhalten sammeln
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- Wirtschaftsminister Robert Habeck plant ein neues „Gesetz zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und Wärmeplanung“.
- Das Gesetz fordert detaillierte Informationen des Heizverhaltens von Bürgern und der Energieeffizienz von Gebäuden.
- Kommunen müssen Informationen zum Energieverbrauch, Heizsystemen und Gebäudeeigenschaften sammeln.
Wirtschaftsminister Robert Habeck plant die Einführung eines neuen Gesetzes mit dem Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das eine umfassende Analyse des Heizverhaltens und der Energieeffizienz von Gebäuden erfordert. Das berichtet die Bild. Der Gesetzesentwurf dazu könnte bereits Ende Juni von der Regierung verabschiedet werden.
Im Rahmen des Gesetzes sollen Bundesländer und Kommunen detaillierte Informationen über den Energieverbrauch der Gebäude in den letzten drei Jahren ermitteln. Dies bedeutet, dass Eigentümer und Mieter ihren Heiz- und Stromverbrauch für diesen Zeitraum melden müssen. Die Kommunen sollen auch Informationen darüber sammeln, welche Art von Heizsystem in den Gebäuden installiert ist, sowie den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Heizungsanlage. Darüber hinaus sollen Informationen zum Gebäude selbst erfasst werden. „Mindestens zur Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), zur Nutzung, zum Baujahr sowie zu geschützter Bausubstanz (z.B. Denkmal-/Ensembleschutz)“, so der Entwurf.
Basierend auf den gesammelten Informationen sollen die Kommunen eine „Bestandsanalyse“ erstellen. Hierfür sollen auch Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Katasterämtern und Energieausweisen genutzt werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Das erklärte Ziel des Wirtschaftsministers ist es, dass bis spätestens 2045 alle Gebäude in Deutschland ohne Öl und Gas beheizt werden. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Ende 2026 entsprechende „Wärmepläne“ erstellen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien, einschließlich Biomasse, zur Beheizung vorsehen. Kleinere Städte und Landkreise mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis Ende 2028 Zeit, entsprechende Pläne zu entwickeln.
Pflicht es dann, diese Wärmepläne danach schrittweise umzusetzen, dabei sollen die Kommunen bestimmte „Meilensteine“ festlegen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen den Kommunen und Energieversorgern empfindliche Strafen. Kommunen und Versorger, die ihre Wärmepläne nicht rechtzeitig vorlegen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro rechnen, in einigen Fällen sogar deutlich höhere Strafen. Wer nach 2045 immer noch Öl oder Gas zur Beheizung verwendet, muss mit Strafen von bis zu einer Million Euro rechnen.
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