Gefährlich für Deutschland: Ministerin Faeser erfindet Asyl-Fakt
Lange hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Flüchtlingskrise in Deutschland einfach gänzlich ignoriert, inzwischen – und nachdem jeder im Land begriffen hat, dass der Migrationsdruck zu hoch ist – ist sie wiederholt dazu übergegangen, rechtliche Beschränkungen und Asyl-Fakten zu erfinden, die es gar nicht gibt.
Faeser behauptet, internationale Vorgaben würden Deutschland vorschreiben, wo Asyl-Verfahren gestellt werden können, nämlich nur in Deutschland! Wörtlich sagte sie: „Ich finde erstmal wichtig, dass wir den internationalen Vorgaben gerecht werden und die Europäische Menschenrechtskonvention sieht vor, dass das Asyl-Verfahren in unserem Land stattfinden soll.“
Problem: Das stimmt nicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Pressekonferenz nach ihrer Marokko-Reise.
Wort für Wort würde das bedeuten, dass alle Asyl-Gesuche in Deutschland („in unserem Land“) geprüft werden müssten, was vollkommen unplausibel ist und für die Belastbarkeit des Landes zudem gefährlich. Tatsächlich kommt in der Europäischen Menschenrechtskonvention das Wort „Asyl“ gar nicht vor, geschweige denn die Beschreibung eines Ortes, an dem Asyl-Verfahren gestellt werden müssen.
Aus Faeser Bundesinnenministerium heißt es: „Ein Antrag auf Asyl in Deutschland kann nach der geltenden europäischen und deutschen Rechtslage nicht aus dem Ausland gestellt werden; der Antragsteller muss sich in Deutschland befinden. Erst mit dem Betreten des Bundesgebietes bzw. des Gebietes der Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann der Antrag im jeweiligen Mitgliedstaat gestellt werde“, so ein Sprecher, der auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 1984 verweist.
Diese Aussage ist korrekt, wie der Migrationsrechtler Ulrich Vosgerau gegenüber NIUS erklärt: „Nach geltendem Recht gibt es in Deutschland kein Botschaftsasyl – es ist also nicht möglich, aus dem Nicht-EU-Ausland einen Asyl-Antrag zu stellen. Politische Vorschläge dienen in der Regel jedoch dazu, geltendes Recht zu ändern.“
Einzig hat die Antwort aus Faesers Ministerium wenig mit ihrer ursprünglichen Begründung, nämlich der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu tun. Diese regelt nämlich nicht den Ort eines Asyl-Verfahrens. Auch, dass Faeser von „unserem Land“, also von Deutschland sprach, wo die Asyl-Gesuche geprüft werden müssten, wurde aus dem BMI nicht kommentiert.
Weiter heißt es aus ihrem Ministerium: „Im Hinblick auf die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) hat die Ministerin klargestellt, dass das Refoulement-Verbot nach Artikel 3 EMRK im Asylverfahren geprüft wird, wenn sich Personen unter der Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland und somit in Deutschland befinden.“
Hier widerspricht Vosgerau: „Artikel 3 EMRK regelt kein Refoulement-Verbot, sondern nur ein Verbot von Folter. Das Refoulment, also das Zurückschieben in einen Staat, in dem Verfolgung oder Folter droht, ist in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt. Es scheint so, als wolle die Ministerin eine Gesetzesänderung verhindern, in dem sie den Eindruck erweckt, übergeordnetes Recht oder die Menschenrechte würden das per se ausschließen - das ist aber nicht der Fall.“
Heißt im Klartext: Faeser wollte Asyl-Anträge aus dem Nicht-EU-Ausland systematisch einschließen, in dem sie sich fälschlicherweise auf die Europäischen Menschenrechtskonvention bezog.
Faeser reagiert damit auf Wüst-Vorstoß
Hintergrund von Faesers erfundenem Asyl-Fakt ist, dass der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, vorgeschlagen hatte, Asyl-Gesuche außerhalb der EU zu prüfen. Dazu soll freilich geltendes Recht geändert werden, damit Asyl-Anträge außerhalb der EU mögkich werden.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst will Asyl-Verfahren außerhalb der EU stattfinden lassen.
Flüchtlinge sollten nach einem Aufgreifen in Europa in Partnerländer entlang der Fluchtrouten gebracht werden, „damit dort Verfahren und Schutzgewährung nach rechtsstaatlichen Regeln stattfinden“. Dabei müssten diese Partnerländer finanziell unterstützt werden. Ziel, so Wüst: Wer keinen Schutzstatus erwarten könne, dürfe erst gar nicht nach Deutschland einreisen.
Unterstützung kommt von der FDP: Fraktionschef Christian Dürr sagte der SZ, auch seine Partei befürworte so eine Durchführung von Asylverfahren in Drittländern außerhalb der EU: „Eine solche Regelung würde Klarheit über den Schutzstatus schaffen und verhindern, dass sich Menschen ohne Perspektive auf die gefährliche Route übers Mittelmeer begeben. Das ist auch eine Frage der Menschlichkeit.“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) reagierte zurückhaltend, man solle solche Vorstöße zunächst einmal mit den entsprechenden Drittstaaten besprechen. Es gebe „viele Dinge, die jetzt jeden Tag vorgeschlagen“ würden. Man müsse „einen kühlen Kopf bewahren“ und prüfen, ob andere Staaten überhaupt kooperieren wollten.
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