Manipulierte Statistik: Wie das Faeser-Ministerium rechte Angriffe auf Flüchtlingsheime erfindet
80 Angriffe auf Asylunterkünfte verzeichnet das Bundesinnenministerium für das erste Halbjahr 2023. Eine exklusive Recherche von NIUS deckt nun Bemerkenswertes auf: Bei einem Großteil der Taten spielten die Flüchtlingsheime selbst überhaupt keine Rolle. Die Zahl der tatsächlichen Angriffe ist gering. Einen Beweis für einen als rechts verorteten Täter bei einem Angriff auf ein bewohntes Asylheim gibt es nur in einem einzigen Fall.
Anfang August erschütterte Deutschland eine Statistik über Angriffe auf Asylunterkünfte. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag schien eine deutliche Sprache zu sprechen: Im ersten Halbjahr 2023 kam es demnach zu 80 Übergriffen auf eine Flüchtlingsunterkunft. 74 der Taten, also mehr als 92 Prozent, ordnete das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Statistik der „politisch motivierten Kriminalität“ dem rechten Spektrum zu.
Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Zeit Online schrieb: „Rassismus: Mehr politisch motivierte Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“. Die taz titelte: „Rechte Anschläge: Mehr Angriffe auf Flüchtlingsheime“ und bebilderte ihre Geschichte mit einem kahlrasierten und auf der Glatze tätowierten Neo-Nazi, der vor einer Deutschlandflagge posiert. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, warf AfD, CDU und CSU vor, mit „verbalen Angriffen auf das Recht auf Asyl“ den Boden für „rassistische Mobilisierungen“ gegen Geflüchtete zu bereiten. Schon im Juni 2023 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die wachsenden Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio „furchtbar“ genannt. Man werde dem hart entgegentreten.
Nun stellt sich heraus: Die Zahlen, die das Bundesinnenministerium nannte, sind massiv manipuliert.
Schwerpunkt rechter Terror: Die Bebilderung der taz. (Quelle: Screenshot)
Nur ein Bruchteil der Taten erfüllt tatsächlich den Vorwurf „Angriffsziel Asylunterkunft“
Doch was genau spielte sich eigentlich bei den 80 Attacken auf die Asylunterkünfte ab? Gab es tatsächlich derart viele rechte Anschläge und Übergriffe?
NIUS hat alle 80 Fälle, die in der Statistik des Bundeskriminalamts auftauchen, einer genauen Überprüfung unterzogen. Hierfür haben wir Polizeiberichte gesichtet sowie mit den Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften gesprochen, die für den jeweiligen Tatort zuständig waren.
Schnell wird klar: Die Statistik verzerrt die Realität massiv, so dass man von Manipulation sprechen kann. Nur ein Bruchteil der Taten erfüllt tatsächlich den Vorwurf „Angriffsziel Asylunterkunft“.
Zunächst ist auffällig: In fast der Hälfte der Geschichten spielt ein Flüchtlingsheim überhaupt keine Rolle. 38 der insgesamt 80 Delikte fanden nicht an oder in einer Asylunterkunft statt. Die Liste der Absurditäten ist lang: Mal landen Streitigkeiten aus einer Kneipe in der Statistik. An anderer Stelle wird der Diebstahl einer Regenbogenflagge vor einer „Internationalen Begegnungsstätte“ als Angriff auf ein Flüchtlingsheim bewertet. Mitunter gibt es die aufgelistete Straftat überhaupt nicht, und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft können auf Anfrage von NIUS entsprechende Daten finden. In anderen Fällen spielt eine Asylunterkunft zwar eine Rolle, allerdings befindet sich dieses gerade erst in Planung oder im Aufbau, Asylbewerber sind dort noch gar nicht eingezogen.
Migranten auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg.
Tatsächliche Angriffe auf Asylunterkünfte gab es im ersten Halbjahr kaum. In acht von 80 Fällen kommt es zu einem direkten Angriff auf ein bewohntes Flüchtlingsheim, bei dem Menschen oder Dinge zu Schaden kommen. In vier von 80 Fällen kommt es zu Brandstiftungen, allerdings sind die Unterkünfte in drei Fällen nicht bewohnt beziehungsweise gerade erst in Planung.
Genauere Statistiken finden Sie hier: Die Faeser-Fälschung: Hälfte der „Angriffe auf Flüchtlingsheime“ hatte gar nichts mit Flüchtlingsheimen zu tun.
Bedeutet laut NIUS-Recherche im Klartext: Insgesamt kann man nur in 17 Fällen von einem Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft sprechen, wobei in neun dieser Fälle kein Asylbewerber in der Unterkunft wohnte, da sich diese gerade erst in Planung befand.
16 dieser 17 Taten werden in der Statistik rechten Tätern zugeschrieben. Da diese aber bis auf drei Fälle regelmäßig unbekannt bleiben und es somit keine konkreten Tatverdächtigen gibt, ist die Einstufung als „rechte“ Tat meist weder nachvollziehbar, noch beweisbar. Waren es am Ende doch nur randalierende Jugendliche ohne politische Motivation? Darauf kann die Statistik keine Antwort geben. Ähnliches zeigt sich auch an anderen Tatorten: In den meisten Fällen ist die Einordnung als „politisch motivierte Kriminalität rechts“ irreführend, im schlimmsten Fall: falsch.
Begründung für die politisch rechte Kategorisierung: „kriminalistische Erfahrung“
Bei 49 von 80 Delikten gibt es keinen Tatverdächtigen. Das sind fast zwei Drittel aller Fälle. Dennoch ordnet das Bundeskriminalamt 46 der 49 Straftaten der rechten Kategorie zu. Wie kann das sein? Das Bundesinnenministerium teilt auf Anfrage von NIUS mit: Grundsätzlich obliege die Bewertungshoheit bezüglich politisch motivierter Straftaten „den örtlich zuständigen Länderpolizeien, in der Regel den dortigen Landeskriminalämtern“. Die Zuordnung vor Ort ergebe sich „insbesondere aus der Betrachtung der Erkenntnisse des Einzelfalls“ sowie „aus der kriminalistischen Erfahrung“.
Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) stützt sich auf nicht haltbare Zahlen.
Echte Beweise für rechtsextreme Übergriffe gibt es mit dieser „Eingangsstatistik“ nicht. Zumal es sich in den meisten dieser Fälle um Graffiti-Schmierereien handelt. Oftmals werden Hakenkreuze an die Wände gesprüht. Eine Polizeisprecherin, die in einem der Vorfälle NIUS Auskünfte erteilte, gibt offen zu: „Konkrete Beweise für rechte Übergriffe liefert diese Statistik nicht. Es gibt ja auch Fälle, in denen Linke Hakenkreuze an die Wände schmieren, um eine rechte Straftat zu inszenieren.“ Ebenfalls merkwürdig: Selbst wenn auf Unterkünfte für Ukrainer von Unbekannten das russische Symbol des Angriffskriegs „Z“ gesprüht wird, ordnet das BKA die Straftaten mitunter „rechts“ ein. Dabei gäbe es die Möglichkeit, sie der Kategorie „ausländische Ideologie“ zuzuschreiben.
Die Attacken auf Flüchtlingsheime steigen kontinuierlich an, warnten die Medien – doch sie steigen nur auf dem Papier. Bei einem Großteil der 80 gelisteten Vorfälle, die als Angriffe auf Asylunterkünfte gewertet wurden, lässt sich sicher sagen: Ein solcher Angriff fand überhaupt nicht statt.
Elf absurde Fälle, die statistisch als Übergriff auf ein Flüchtlingsheim zählen
NIUS präsentiert zunächst die zehn skurrilsten Fälle, die in die Statistik als Übergriff auf ein Flüchtlingsheim eingegangen sind. In der ersten, fett gedruckten Zeile findet sich jeweils das Tatgeschehen und die Beschreibung aus den Daten des Bundeskriminalamts sowie die politische Verortung in der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität“.
Mainz (Rheinland-Pfalz), 16. Februar, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Mainzer Innenstadt kommt es auf einem öffentlichen Platz zu einer Streitigkeit und einem Handgemenge zwischen zwei Personen mit Migrationshintergrund. Ein 22-jähriger Deutscher trennt die beiden Männer. Im Zuge dieser Trennung fallen Beschimpfungen und Drohungen, die als ausländerfeindlich eingestuft werden.
Sondershausen (Thüringen), 16. Februar, Verhetzende Beleidigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Am Landratsamt, das knapp einen Kilometer von der Gemeinschaftsunterkunft in der Güntherstraße entfernt ist, wird ein Sticker angebracht. Auf diesem steht: „Asylbetrüger – Heimreise statt Einreise – Nicht willkommen“. Ein Sicherheitsmitarbeiter stellt den Sticker fest und meldet das dem Amt. Das Amt wiederum benachrichtigt die Polizei. Der Sticker wird als verhetzende Beleidigung eingestuft. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden.
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), 14. April, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Düsseldorf geht bei der Polizei eine anonyme Anzeige ein. Der unbekannte Hinweisgeber behauptet, im Internet auf einem englischsprachigen Imageboard gelesen zu haben, dass jemand einen Anschlag auf Flüchtlingsunterkünfte und eine Politikerin plane. Bis heute ist nicht klar, wer die Person ist.
Bremen (Bremen), 19. April, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, ein Tatverdächtiger, Zuordung: rechts
Ein deutscher Staatsangehöriger steht im Verdacht, einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim ausüben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Bremen lässt seine Wohnung durchsuchen, stellt jedoch später fest: „Die Durchführung eines entsprechenden Anschlags war nie geplant.“ Einen Vorfall vor einer Flüchtlingsunterkunft hat es nie gegeben. Dennoch scheinen die Beamten bei der Durchsuchung fündig geworden zu sein. Der Mann erhält einen Strafbefehl für das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“.
Nauen (Brandenburg), 30. April, Volksverhetzung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Eine alkoholisierte Person pöbelt in einer Kneipe laut Polizei „mit volksverhetzendem Inhalt“, der sich „gegen Asylheime im Allgemeinen“ gerichtet haben soll. Die Worte fallen nicht mal in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Auch bei der beschimpften Person handelt es sich nicht um einen Asylbewerber.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Schleusingen gibt es kein Flüchtlingsheim. Weder eine Unterkunft noch ein Asylbewerber kommen zu Schaden. Während einer Demonstration beleidigt ein 59-Jähriger einen Polizeibeamten.
Schleusingen (Thüringen), 10. Mai, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Auf derselben Demonstration wird bei einem 21-jährigen Teilnehmer ein Cuttermesser in der Hosentasche gefunden.
Garmisch-Partenkirchen (Bayern), 15. Mai, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Ein Betrunkener ruft beim Notruf der Polizei an und droht mit Straftaten. Beamte der Polizei schauen beim Wohnsitz des Deutschen vorbei und werden vor Ort direkt beleidigt. Das Verfahren gegen den Mann wird jedoch eingestellt, „da nicht auszuschließen war, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte“, wie die Staatsanwaltschaft München schreibt.
Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern), 19. Mai, Beleidigung, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
Der Polizei in Stralsund liegen keine Erkenntnisse über eine rechtsmotivierte Straftat am 19. Mai vor. Ein Fall jedoch fällt an diesem Tag ins Auge: Ein mehrfach polizeibekannter Syrer, unter anderem wegen sexueller Belästigung, bedrängt vor einem Supermarkt Frauen. Ein deutscher Staatsbürger zeigt Zivilcourage und geht dazwischen. Er fordert einen weiteren Zeugen auf, die Polizei zu rufen, ansonsten müsse er selbst Hand anlegen. Der Syrer wird angezeigt, genauso wie der Deutsche wegen Bedrohung, die aber explizit nicht unter „PMK rechts“ fällt, wie die Polizei erklärt.
Berlin (Berlin), 23. Mai, Sachbeschädigung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In Berlin-Hellersdorf bringen Unbekannte vier Plakate unbefugt auf einem Schaukasten in einer Grünanlage an. Es handelt sich um Plakate der Partei der III. Weg. „In unmittelbarer Nähe des Schaukastens“ befinde sich eine Gemeinschaftsunterkunft, teilt die Staatsanwaltschaft Berlin mit. Wie viel Meter das genau sind, ist unklar. Ein direkter Angriff auf die Asylunterkunft findet nicht statt.
Mannheim (Baden-Württemberg), 16. Juni, Diebstahl, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts
In der Nacht auf den 16. Juni stiehlt ein unbekannter Täter eine Regenbogenflagge mit Friedenstaube, welche an einer „internationalen Begegnungsstätte“ angebracht war. Da in unmittelbarer Nähe „mehrere Aufkleber mit rechtspopulistischen Inhalten“ gesichtet werden, geht die Polizei von einer politisch motivierten Tat aus. Der Dieb der Flagge ist bis heute unbekannt. Der Vorfall hat keinerlei Bezug zu einer Flüchtlingsunterkunft. Dazu datiert das Bundesinnenministerium den Vorfall auf ein falsches Datum (16. Mai).
Mehr NIUS hier: Kneipenstreit, gehässige Aufkleber, geklaute Regenbogenfahne: Die komplette Chronik der erfundenen rechten Angriffe auf Asylunterkünfte.
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