NIUS-Exklusiv! Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über das Verfassungschutz-Gutachten: „Ich habe ganz erhebliche Zweifel, dass es für ein Verbotsverfahren reicht“
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Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht in der jüngsten Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) keine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren. Gegenüber NIUS sagte Seehofer: „Ich habe ganz erhebliche Zweifel, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes hinreichend ist, um ein Verbotsverfahren der AfD zu begründen.“
Das mehr als 1100 Seiten starke Papier des Verfassungsschutzes erfüllt in den Augen Seehofers nicht die Voraussetzungen, um als Grundlage für ein solches Vorgehen zu dienen. „Die Bewertung des Verfassungsschutzes im Vorfeld des zweiten Verbotsverfahrens zur NPD war wesentlich substantiierter. Dieses Verfahren haben ich und fünfzehn Ministerpräsidenten betrieben, ohne Unterstützung des Bundestages und der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD damals nicht verboten.“

„Das Gerede von Unabhängigkeit trifft einfach nicht zu“
Seehofer widersprach auch der Darstellung, dass es sich beim BfV um eine „unabhängige“ Behörde handele. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums, was ich in der Praxis auch immer wieder erlebt habe. Das Gerede von der Unabhängigkeit trifft einfach nicht zu. Das zeigt sich darin, dass die Spitze des Amtes politische Beamte sind, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können. Herr Maaßen ist dafür ein bekanntes Beispiel.“
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Ralf Schuler
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