NIUS-Recherche belegt: Männer dürfen schon heute ins Frauen-Gefängnis
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Am 30. Mai war es in Potsdam zu einem tödlichen Angriff auf den Wachmann einer Asylunterkunft gekommen. Der mutmaßliche Täter: ein Mann, der aus Südafrika stammen soll und sich laut Staatsanwaltschaft als Frau fühlt. Ob der Tatverdächtige in einer Haftanstalt für Frauen oder Männer sitzt, wollte das Justizministerium von Brandenburg auf NIUS-Anfrage nicht verraten.
Die Frage ist brisant, fürchten Kritiker doch, dass von Männern, die sich als Frauen ausgeben, eine Gefahr für Frauen ausgehen könnte. Gerade Schutzräume wie Frauenumkleiden, -toiletten oder Frauenhäuser sehen Beobachter durch das von der Bundesregierung verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz bedroht. Dieses wird es ab November jedem ermöglichen, durch einen einfachen Sprechakt sein Geschlecht zu wechseln, ohne psychologische Gutachten vorlegen zu müssen.
Im Gefängnis wird nach Einzelfall entschieden
Auch in Gefängnissen dient die geschlechtergetrennte Unterbringung unter anderem dem Schutz der weiblichen Insassen. Eine NIUS-Recherche zeigt jedoch, dass für Haftanstalten bereits heute besondere Regelungen gelten: In den meisten Bundesländern wird bei Transpersonen je nach Einzelfall entschieden, ob sie im Frauen- oder im Männertrakt untergebracht werden – und das teilweise unabhängig vom Personenstandseintrag.
So schreibt das Justizministerium von Brandenburg, das für die Unterbringung des mutmaßlichen Mörders in Frauenkleidern aus Potsdam zuständig ist, auf Anfrage zwar: „Eine Person, die sich als Frau identifiziert, aber nach dem Personenstandseintrag männlich ist, wird regelmäßig nicht in der für Frauen zuständigen Justizvollzugsanstalt untergebracht.“ Aber: „In begründeten Einzelfällen kann unter Berücksichtigung der Beurteilung der jeweiligen Fachdienste (Medizinischer Dienst, psychologischer Dienst und Sozialdienst) eine vom formalen Personenstand abweichende Unterbringung erfolgen.“

Der Tatverdächtige aus Potsdam sitzt in der JVA Luckau-Duben. Dort können neben Männern auch Frauen und Transpersonen untergebracht werden.
Auch in Schleswig-Holstein wird von der geschlechtergetrennten Unterbringung „im Einzelfall unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses der inhaftierten Person abgewichen“, ebenso in Bremen. In Hessen erfolgt die Entscheidung, wo eine Transperson untergebracht wird, stets nach einer Einzelfallprüfung und richtet sich nicht nach dem offiziellen Personenstand. Gleiches gilt für Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Sachsen und Niedersachsen. Dort hält das Justizministerium verbindliche Vorgaben für den Umgang mit Transpersonen sogar für „wenig zielführend“ aufgrund der „unterschiedlichen individuellen Konstellationen und der besonderen Verhältnisse des Justizvollzuges“.
Geschlechtertrennung in zwei Bundesländern
Anders stellt sich die Situation in Mecklenburg-Vorpommern dar: Dort richtet sich die Unterbringung bis zur Personenstandsänderung nach dem Geburtsgeschlecht. Das Saarland verzeichnete bislang keine Fälle von transgeschlechtlichen Häftlingen, verweist aber ebenfalls auf den Grundsatz der Geschlechtertrennung.
Fast überall in Deutschland entscheidet also die gefühlte Realität der Häftlinge darüber, ob sie in einer Vollzugsanstalt für Frauen oder für Männer landen. Dadurch wird ausgerechnet im Strafvollzug bereits heute die biologische Realität ausgehebelt.
Viele der Justizministerien der Länder weisen in ihren Antworten zwar darauf hin, dass auch die Situation der Mithäftlinge sowie die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Haftanstalten berücksichtigt werde. Gleichzeitig aber zeigen sich die Ministerien geradezu liebevoll besorgt um die Transpersonen, bei denen es sich eigentlich um Gesetzesbrecher handelt.
„Hochindividuelle Bedarfe“
So spricht das rheinland-pfälzische Ministerium von „großer Inhomogenität und hochindividuellen Bedarfen“ bei Transpersonen. In Bayern, wo Transpersonen in Einzelhafträumen untergebracht werden, schreibt das Ministerium: „Den betroffenen Personen wird in der Regel die Möglichkeit eröffnet, in Abwesenheit anderer Inhaftierter zu duschen.“
Besonders engagiert ist das Justizministerium in Thüringen. Dort gab es bislang keinen Fall einer Transperson, die in einem von ihrem Personenstand abweichenden Trakt untergebracht werden wollte. Dennoch beschäftigt sich das Ministerium „proaktiv mit dieser Thematik“, sowohl durch eine Anpassung des Gesetzes als auch mit einem Leitfaden, Arbeitsrunden und speziellen Ansprechpersonen für „LSBTIQ*-Inhaftierte“.

Die Translobby mobilisiert erfolgreich. Hier die Flagge der Bewegung an einem Fahrradanhänger bei der „Fahrrad Pride gegen Rechts“ in Potsdam 2024.
Das sächsische Justizministerium schreibt: „Es soll insbesondere vermieden werden, dass die betroffenen Personen isoliert oder stigmatisiert werden.“ Darum würden bei Transpersonen „Einzelfreistunden, Einzelseelsorge, Einzelsport, Einzeldusche und Einzeleinkauf“ erwogen: „Rein schematische Entscheidungen verbieten sich im Hinblick auf die Grundrechtsbetroffenheit der betroffenen Personen.“
Als Frau gelesen
Dieser Satz ist in mehrfacher Hinsicht erstaunlich: Zunächst einmal gelten die Grundrechte für alle Bürger. Jeder ist also gleichermaßen „betroffen“ von den Grundrechten. Zweitens sind „schematische Entscheidungen“ in allen Institutionen üblich. Sie sind schlicht das Wesen eines Verwaltungsapparats. Unter allen staatlichen Einrichtungen ist das Gefängnis wohl jene, in der eine besonders schematische Ausrichtung die größte Berechtigung hat. Haftanstalten sind gerade darauf ausgelegt, durch die schematische Organisation eine strafende Wirkung zu erzielen: Die Häftlinge haben wenig Platz, ihre Zellen gleichen sich, ihr Alltag ist monoton.
Die hohe Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen der Transpersonen steht deshalb im Gegensatz zur eigentlichen Aufgabe eines Gefängnisses, abschreckend auf Straftäter zu wirken. Sie beweist zudem, wie weit die Macht der Trans-Lobby bereits in Institutionen hineinreicht.
Dies belegt auch die Antwort der Richterin Lisa Jani vom Amtsgericht Berlin. NIUS hatte sich bei ihr nach dem Fall Lara K. erkundigt – einer Trans-Frau, die als falsche Polizistin in Berlin patrouillierte, weshalb sie in Berlin vor Gericht steht. Geboren wurde die Person als Ömer K., sie sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen Überfällen auf Bankkunden ab.
Handelt es sich bei der Person juristisch um einen Mann? Darauf antwortete Richterin Jani: „Es handelt sich bei der Angeklagten um eine Transgender-Person, die als Frau gelesen wird. So wird sie auch von uns behandelt. Sie sitzt derzeit eine Haftstrafe in der JVA für Frauen ab.“ Juristische Tatsachen scheinen also im Justizapparat mittlerweile zweitrangig zu sein. Entscheidend ist, wie diese Tatsachen „gelesen“ werden. Für die Rechtsprechung verheißt das nichts Gutes.
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Pauline Voss
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