„Polizei Grün“: Das steckt hinter der Polizei in der Grünen-Parteizentrale
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Sie präsentieren sich in der Öffentlichkeit als Vereinigung von Polizisten – und sitzen gleichzeitig in der Parteizentrale der Grünen. Wer steckt hinter „Polizei Grün“, einem Zusammenschluss von Beamten, die nach Ansicht von Verwaltungsrechtlern gegen das Neutralitätsgebot verstoßen?
Sie beziehen öffentlich Stellung zu politischen Themen, versehen Tweets mit dem Hashtag #NoAfD und führen auf X erbitterte Kleinkriege mit anderen Usern: Die Beamten der „Polizei Grün“ mischen engagiert in öffentlichen Diskussionen mit. Dabei suggeriert der Name, es handle sich um einen offiziellen Account der Staatsgewalt.
„Polizei Grün“ ist ein privater Zusammenschluss
Doch das stimmt nicht. Vielmehr ist die „Polizei Grün“ ein privater Zusammenschluss mehrerer Polizeibeamter, die politisch auf Seite der Grünen stehen und deren Inhalte offensiv in der Öffentlichkeit verteidigen.
Unglaublich: Der Sitz der Vereinigung befindet sich direkt in der Parteizentrale der Grünen. Ein offenkundiger Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Polizei, denn die Staatsgewalt darf selbstverständlich NICHT für eine Partei arbeiten.

In diesem Gebäude in Berlin Mitte befinden sich die Parteizentrale der Grünen und die Postanschrift der PolizeiGrün
Im vergangenen Juni kritisierte „Polizei Grün“ die ehemalige Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hart dafür, dass diese bei einem öffentlichen Auftritt in Polizeiuniform zu Themen wie Gendersternchen und Asylverfahren Stellung bezog.
„Wenn Frau #Pechstein etwas über Breitensport und Vereine sagen will, dann soll sie in ziviler Kleidung kommen o. sich ihre Schlittschuhe umhängen, aber nicht in der #Uniform der #Polizei eine Rede halten“, heißt es in einem Tweet, und in einem weiteren: „Selbstverständlich dürfen sich Polizist*innen politisch engagieren. Die Amtsführung hat jedoch unparteiisch und neutral zu erfolgen.“

Berechtigte Kritik, ist die Polizei doch dazu verpflichtet, sich mit öffentlichen Positionierungen zu kontroversen politischen Themen zurückzuhalten. „Extreme Äußerungen, wie etwa zugespitzte Polemik, sind Ihnen in der Regel untersagt“, erklärt Verwaltungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg gegenüber NIUS.
Für Vertreter des Staates gelten das Mäßigungsgebot und das Neutralitätsgebot
Selbstverständlich dürften sich Polizisten auch parteipolitisch engagieren, erklärt der Verwaltungsrechter: „Auch für Beamte gilt die Meinungsfreiheit.“ Als Vertreter des Staates müssten sie allerdings zwei wichtige Gebote beachten: das Mäßigungsgebot und das Neutralitätsgebot.
Beide Grundsätze berücksichtigen die Beamten von „Polizei Grün“ allerdings selbst nicht. Auf X liefern sie sich mit Gegnern grüner Politik Kleinkriege, nehmen zu aktuellen politischen Themen Stellung.
AfD-Chefin Alice Weidel gaben sie auf X den spöttischen Beinamen „safehouse“ als diese den grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck kritisierte. Hintergrund: Weidel war vor einigen Monaten gemeinsam mit Frau und Kindern wegen einer Bedrohungslage aus ihrem Haus ausquartiert worden, ein AfD-Politiker sprach in diesem Zusammenhang fälschlicherweise von einem „Safehouse“.
„Dass Polizisten, unter Angabe ihres Dienstgrades und mitunter in Uniform, sich derart herablassend über Politiker äußern, ist ein absolutes No-Go“, sagt Jörn Badendick, Sprecher des Berufsverbandes Unabhängige in der Polizei e.V. „Man stelle sich vor, eben diese Beamten müssten Frau Weidel – oder einen anderen AfD-Politiker schützen. Ihre Neutralität gegenüber dem Schützling müsste stark angezweifelt werden.“
„Da die Beamten von ‚Polizei Grün‘ dienstlich im Einsatz sind, besitzen sie, anders als beispielsweise Gewerkschaftsfunktionäre wie Manuel Ostermann oder Rainer Wendt, keine Rechtsposition, die ihnen derartige Äußerungen erlauben würde“, so Badendick weiter.

Ein „safehouse“-Post der Polizei Grün.
Auch die NIUS-Redaktion wurde von der Vereinigung bereits attackiert. Anfang Februar galt die Vize-Chefin der Süddeutschen Zeitung, Alexandra Föderl-Schmid, für rund 24 Stunden als vermisst und man befürchtete, sie könnte sich das Leben genommen haben. Später stellte sich das zum Glück als falsch heraus.
Da NIUS und Medieninsider zuvor Plagiats-Vorwürfe öffentlich gemacht hatten, schrieb Polizei Grün auf X: „ ... Um Nius kümmern wir uns später.“

Die Polizisten-Vereinigung, die ihren Sitz in der Parteizentrale der Grünen hat, drohte Nius auf X.
„Aus politischer, verfassungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Sicht ist diese Äußerung völlig indiskutabel“, konstatiert Verwaltungsrechtler Boehme-Neßler.

So sah das X-Profilbild der Vereinigung bis vor kurzem aus. Es erinnert stark an das Logo der Bundespolizei. Kurz nach der öffentlichen Drohung gegen NIUS wurde es geändert.

Nun sieht das Logo so aus: die Sonnenblume der Grünen Partei wurde getilgt, dem Namen wurde schnell ein „e.V.“ hinzugefügt.
Doch wer sind die Beamten, die so wenig Wert auf die vorgeschriebene Zurückhaltung legen?
Wer genau steckt hinter dem Verein?
Gegründet wurde die Vereinigung 2013 in Baden-Württemberg, mittlerweile ist sie in Berlin beim AG Charlottenburg im Vereinsregister eingetragen. Laut Website setzt sie sich aus Polizeifachleuten aus derzeit 15 deutschen Länderpolizeien (Stand Januar 2021), dem Bundeskriminalamt sowie der Bundespolizei zusammen.
Vorsitzender ist der Freiburger Polizist Armin Bohnert. Sein beruflicher Werdegang ist auf der „Polizei Grün“-Seite ausführlich dokumentiert. Vom Streifendienst zum Verkehrsunfalldienst, verschiedenen Verwendungen in Planungsstäben und der Fortbildung im Jahr 2002 in den höheren Polizeivollzugsdienst. Auch seine Mitgliedschaft bei den Grünen legt der Polizist offen.

Armin Bohnert
Auf eine NIUS-Anfrage, wie er selbst zu dem offensichtlichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot steht, antwortete Bohnert nicht. Seine Dienststelle hingegen nimmt den Beamten weitgehend in Schutz. Auf Anfrage räumt sie lediglich allgemein ein, dass Beamte „bei Ausübung des Dienstes der Pflicht zur politischen Neutralität“ unterliegen. Weiter heißt es dann allerdings: „Es besteht keine Veranlassung dazu, eine Bewertung der Berufsvereinigung ‚PolizeiGrün e.V.‘ vorzunehmen. Ebenso wenig besteht Veranlassung, die Mitgliedschaft bzw. Vorstandschaft eines unserer Beamten zu bewerten.“
Auch zu der Drohung gegenüber NIUS wollte die Dienststelle auf Anfrage keine Stellung beziehen.
Außerdem im „Polizei Grün“-Vorstand: Michael Labetzke. Auf seiner Website schreibt der Stadtverordnete für die Fraktion der Grünen in Bremerhaven: „Ich mache Bremerhaven zur echten Klimastadt. Versprochen.“

Auch im „Polizei Grün“-Vorstand: Michael Labetzke
Labetzke ist erster Polizeikommissar und Teamleiter Gewaltdelikte bei der Bundespolizeiinspektion Bremen. Außerdem ist er beim Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) aktiv. Auch er reagierte auf eine NIUS-Anfrage nicht, die Bundespolizei ließ eine Anfrage vom vergangenen Montag unbeantwortet.
Weitere Vorstands-Mitglieder sind Kassierer Martin Kirsch, Schutzpolizist im gehobenen Dienst in Hessen, Dominik Dommer, Landesschriftführer Bayern beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der erste Polizeihauptkommissar Björn Schmäring, der zudem am Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode unterrichtet.
Doch was denkt die Bundespolizeiakademie darüber, dass ein Beamter, der junge Polizisten fortbildet, bei „Polizei Grün“ tätig ist? Auf Anfrage heißt es: „Beamtinnen und Beamte haben im Rahmen ihrer politischen Betätigung das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung zu beachten (§ 60 Abs. 2 BBG). Solange diese Grenzen nicht verletzt sind, können auch Beamtinnen und Beamte die ihnen zustehenden Grundrechte wahrnehmen.“
Ob Herr Schmäring diese nun verletzt hat, geht nicht aus der Antwort hervor. Schmäring selbst wollte sich auf NIUS-Anfrage nicht äußern.
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