Polizei wollte Verbot: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen zum Weltkriegsgedenken in Berlin
- Ukrainische Flaggen dürfen nun doch am 8. und 9. Mai rund um drei Sowjetischen Ehrenmale in Berlin zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 78 Jahren gezeigt werden.
- Das Verwaltungsgericht kippte am Freitagabend ein entsprechendes Verbot.
- Die Polizei twitterte in der Nacht zu Samstag, das Gericht habe die Gefährdungsbewertung anders beurteilt und das Zeigen ukrainischer Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder erlaubt.
„Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen”, erklärte die Polizei. Zuvor hatte sie ein Verbot erlassen: Russische und ukrainische Flaggen sollten rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide am 8. und 9. Mai nicht zu sehen sein.
Grund für die Gedenkveranstaltungen: An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal. Um das „würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee” zu gewährleisten, hatte die Polizei auch das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten.
Das VG Berlin hat am Abend unsere Gefährdungsbewertung anders beurteilt und im Ergebnis das Zeigen ukrainischer Flaggen & Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt. Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) May 5, 2023
^tsm
Verbot laut Anwalt „offensichtlich rechtswidrig”
Außerdem wollte sie untersagen, „Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen”.
Anwalt Patrick Heinemann hatte laut Tagesspiegel am Freitag für den ukrainischen Verein Vitsche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot ukrainischer Fahnen und Symbole eingereicht. Er sagte der Zeitung: „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig.”
Wer von seinem Grundrecht Gebrauch mache, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Ein Fahnenverbot hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk.
Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.
Mehr NIUS:
Medienbericht: Ministerpräsident Voigt soll Holocaust-Gedenkrede mit KI geschrieben haben
Ein Nachmittag der Absurditäten: NIUS undercover beim Würmer-Parlament
Grüne verhandeln umstrittene Parteireform: Zu viel Macht für Funktionäre?
Die Schlacht der langen Männer
Wie Al Gores apokalyptische Doku die Welt in die Klima-Angst hypnotisierte
Weil er sich in einer ZDF-Doku kritisch äußerte: Bremen feuert Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken
Sogar von Grünen kommt Kritik: Aufstand gegen NIUS-Zensur bei der BVG
Die wahre Putin-Partei ist die SPD
Mehr NIUS:
Die Schlacht der langen Männer
Wie Al Gores apokalyptische Doku die Welt in die Klima-Angst hypnotisierte
Weil er sich in einer ZDF-Doku kritisch äußerte: Bremen feuert Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken
Sogar von Grünen kommt Kritik: Aufstand gegen NIUS-Zensur bei der BVG
Die wahre Putin-Partei ist die SPD
Warum die Politik den Majestätsbeleidigungsparagraphen gar nicht abschaffen will
CSU blamiert sich mit „Frohnleichnahm“-Doppelfehler: Krah wurde Fake vorgeworfen, doch er hatte recht
CDU sagt Präsidiumsklausur in Sachsen-Anhalt ab
Artikel teilen
Kommentare