Professor für Öffentliches Recht kritisiert: „Die Polizei ist keine politische Partei – Polizei Grün ist rechtlich unzulässig!“
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Es gibt in Deutschland keine Polizei der CDU, keine Polizei der SPD, keine Polizei der AfD – aber es gibt tatsächlich eine „Polizei Grün“. Vergangene Woche kündigte die Vereinigung an, sich um Nius „kümmern“ zu wollen. Wir haben mit einem Professor für Öffentliches Recht über die Rechtmäßigkeit der Vereinigung und deren Drohung gesprochen.
Eine Polizei in der Parteizentrale: Das klingt ziemlich unrealistisch. Doch genau das gibt es in Deutschland im Jahr 2024. „Polizei Grün“ nennt sich die Vereinigung, in der sich echte Polizisten zusammengefunden haben. Sie hat ihren Sitz in der Zentrale der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
„Die Missbrauchsgefahr ist groß“
Prof. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, hält das für „rechtlich unzulässig“ und „indiskutabel“.

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations-Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
„Der Name suggeriert, dass dieser Verein etwas mit der Behörde Polizei zu tun habe. Die Bezeichnung erweckt den Anschein, dass diese Vereinigung eine Verbindung mit dem Staatsorgan hat und hoheitliche, staatliche Aufgaben erfüllt.“ In Wirklichkeit sei es aber ein privater Verein, der überhaupt nichts mit der staatlichen Behörde Polizei zu tun habe, „schon gar nicht hat er ähnliche Aufgaben und Befugnisse wie die Polizei.“
Vor diesem Hintergrund, so Boehme-Neßler, sei die Missbrauchsgefahr groß. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum staatliche Stellen dieser Vereinigung den Gebrauch dieses Namens nicht untersagt haben“, so der Professor, der zum Thema Verwaltungsrecht promoviert hat.
Selbstverständlich dürften sich Polizisten auch parteipolitisch engagieren: „Auch für Beamte gilt die Meinungsfreiheit.“ Als Vertreter des Staates müssten sie allerdings zwei wichtige Gebote beachten: das Mäßigungsgebot und das Neutralitätsgebot.
„Die Bürger müssen auf die Neutralität der Polizei vertrauen können. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ihr Handeln parteipolitisch beeinflusst ist.“
Wichtige Lehre aus der Nazi-Vergangenheit
„Die Polizei des Grundgesetzes“, so Boehme-Neßler „ist keine politische Polizei, sondern strikt neutral. Das ist eine wichtige Lehre, die das Grundgesetz aus der Nazi-Vergangenheit gezogen hat.“
Hier sehen Sie das Impressum der Polizei Grün:

Dass die Beamten, die unter dem Namen „Polizei Grün“ auftreten, ausdrücklich auf Ihre Funktionen innerhalb der Polizei hinweisen und gleichzeitig parteipolitisch grüne Inhalte vertreten, fördere Zweifel an der Neutralität der Polizei, so der Jurist.
„Das Verhalten der Polizisten verletzt das verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Neutralitätsgebot. Weil die Polizei nicht politisch sein darf, müssen sich Polizeibeamte auch bei ihren privaten öffentlichen Äußerungen mäßigen. Extreme Äußerungen, wie etwa zugespitzte Polemik, sind Ihnen in der Regel untersagt.“
Dies hat die Vereinigung allerdings nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers verletzt, als sie auf X (ehemals Twitter) schrieb: „Um NIUS kümmern wir uns später.“ Die Vorgeschichte: Die Vize-Chefin der Süddeutschen Zeitung, Alexandra Föderl-Schmid, galt für rund 24 Stunden als vermisst und wurde von der Polizei gesucht. Es wurde befürchtet, sie könnte sich das Leben genommen haben, was sich später zum Glück als falsch herausstellte. NIUS und Medieninsider hatten zuvor Plagiats-Vorwürfe öffentlich gemacht.
„Aus politischer, verfassungsrechtlicher und beamtenrechtlicher Sicht ist diese Äußerung völlig indiskutabel“, so Boehme-Neßler.
Lesen Sie auch: Gewalt-Drohung aus der Parteizentrale: Grüne Polizei will sich um Reichelt „kümmern“ ...
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