Queer-Beauftragter Sven Lehmann: „Geschlecht ist nicht nur das, was zwischen den Beinen stattfindet“
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- Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann hat dem Spiegel ein Interview gegeben.
- Er findet, es werde noch nicht genug für Transmenschen getan.
- Und er findet, der Kopf entscheide, welches Geschlecht jemand habe.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat noch nicht genug. Er setzt im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen beim geplanten neuen Selbstbestimmungsgesetz. Lehmann sieht es zwar als „großen Fortschritt für Grund- und Menschenrechte“, dass Personen ihren Geschlechtseintrag durch einen Antrag beim Standesamt ändern können. Kritisch wertete es der Grünen-Politiker aber, dass diese Änderung erst nach drei Monaten gültig werden soll. „Ich finde das zu lang. Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig“, sagte Lehmann dem Spiegel.
Vielsagend ist auch die Antwort Lehmanns auf die Frage, was er Leuten sage, die daran festhielten, dass es biologisch gesehen nur zwei Geschlechter gebe.
Denen sagt er: „Dass Geschlecht eben nicht nur das ist, was zwischen den Beinen stattfindet, sondern auch zwischen den Ohren – sprich im Gehirn.“
Ampel-Parteien treiben Gesetz voran
Auch dass im Gesetzentwurf mit Blick auf den Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen wird, hält Lehmann für änderungsbedürftig. „Wenn Menschen sich übergriffig in Schwimmbad oder Sauna verhalten, darf man sie rausschmeißen.“ Aber man könne niemanden abweisen, nur weil sie oder er trans sei. „Dass neben dem Hausrecht auch immer das Diskriminierungsverbot gilt, könnte aus meiner Sicht noch klarer im Gesetz stehen, damit es da keine Rechtsunsicherheit gibt“, sagte Lehmann.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) legten Anfang Mai einen Entwurf für das Gesetz vor. Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
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