Reform im Einbürgerungsgesetz: Wer Frauen den Handschlag verweigert, bekommt trotzdem die Staatsbürgerschaft
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Am kommenden Freitag steht die Verabschiedung einer weitreichenden Einbürgerungsreform bevor, die eine erhebliche Vereinfachung des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft vorsieht. Unter anderem gilt: Wer als strenggläubiger Muslim oder Jude, Frauen den Handschlag verweigert, soll trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können.
Die Verweigerung des Handschlags soll nicht länger als ausreichender Grund gelten, einem Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft zu verwehren. Bisher hieß es: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt, muss sich in „deutsche Lebensverhältnisse einordnen“. Darunter zählt vor allem die Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands und eben auch die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Verweigerung des Handschlags (zum Beispiel aufgrund streng religiöser Überzeugungen) gegenüber einer Frau galt lange als Symbol der Missachtung dieser Werte.

Ampel-Fraktionen entscheiden: Handschlag-Verweigerung ist kein Ausschlussgrund mehr.
Verletzung unserer Grundwerte oder „verfassungswidrige Diskriminierung“?
Wie die Welt berichtet, sollen die Ampelfraktionen in einer Protokollerklärung festgelegt haben, dass Einbürgerungsbewerber, die aufgrund religiöser Vorschriften den Handschlag vermeiden, nicht automatisch gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz verstoßen. Dies gilt jedoch nur, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird.
Bisherige Anforderungen, sich in „deutsche Lebensverhältnisse einzuordnen“, werden nun durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Eine Verweigerung des Handschlags wird nicht mehr per se als Missachtung der Gleichberechtigung betrachtet, wie Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, betont: „Grundsätzlich können bestimmte Verhaltensweisen einen Widerspruch zu Grundwerten unserer Verfassung wie zum Beispiel der Gleichberechtigung von Mann und Frau indizieren.“ Dies dürfe aber wiederum „nicht zu einer verfassungswidrigen Diskriminierung von Menschen führen, die nach religiösen Überzeugungen handeln“.
Verzerrte Argumentation
Der angebliche Hauptgrund hinter den Einbürgerungserleichterungen für Handschlagverweigerer sei laut Dirk Wiese, Vize-Fraktionschef der SPD, vor allem die Berücksichtigung von Religionen, bei denen eine Vermeidung von Berührungen in der orthodoxen Praxis eine Rolle spielt. Dazu zählen beispielsweise Menschen jüdischen Glaubens, die das Konzept Shomer Negiah befolgen. Insbesondere sollen „orthodoxe Rabbiner“ berücksichtigt werden, so die Regierungsfraktionen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages.
Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass die meisten Handschlagverweigerer keine orthodoxen Juden sind, sondern strenggläubige Muslime. Den vermeintlichen Grund als „Bekämpfung von Antisemitismus“ darzustellen, ist eine Verzerrung der Tatsachen.
Im Jahr 2020 wurde der Einbürgerungsantrag eines libanesischen Muslims, der sich weigerte, Frauen die Hand zu schütteln, vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim genau aus diesem Grund abgelehnt. Die Einstellung des Mannes zeige, dass er sich nicht „in die deutschen Lebensverhältnisse einordne“, so die Entscheidung der Richter.

Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit soll durch die Reform deutlich vereinfacht werden.
„Wer hier lebt, hier arbeitet und sich zu den Grundwerten unserer Demokratie bekennt, gehört zu uns. Unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe. Punkt!“, hieß es erst vor Kurzem von Bundeskanzler Olaf Scholz auf X, ehemals Twitter. Dabei bezog er sich auf den Begriff „Remigration“, das vor wenigen Tagen recht medienwirksam zum „Unwort“ des Jahres 2023 gekürt wurde.
Auf Anfrage von NIUS, wie das Bundeskanzleramt den Gesetzesentwurf vor dem Hintergrund dieser Aussage bewerte, antwortete ein Regierungssprecher: „Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Wir kommentieren dies von dieser Stelle aus nicht. Die Äußerung des Bundeskanzlers steht für sich.“
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