Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will
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Ein Mann, der sich im falschen Körper fühlt, will in einem Damen-Fitnessstudio in Bayern trainieren und in der einzigen Umkleide mit Badehose auch duschen. Weil die Betreiberin des Damen-Studios dies ablehnte, bekam sie nun Post mit dem Bundesadler im Briefkopf. Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, ließ ein dreiseitiges Schreiben (liegt NIUS exklusiv vor) aufsetzen. Darin wird eine „angemessene Entschädigung“ für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ von 1000 Euro empfohlen.
Es ist ein einmaliger Fall in der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Stelle der Bundesregierung offenbar Entschädigungsansprüche einzelner Bürger durchzusetzen versucht und dabei das neue, sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der eigenen Regierung konterkariert.

Mit diesem Schreiben wandte sich die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman an das Damen-Fitnessstudio.
Was passiert ist
Ende März kommt ein Interessent in das „Lady’s first“-Fitnessstudio in Erlangen. Inhaberin Doris Lange betreibt das Studio, in dem nur Frauen trainieren dürfen, seit 32 Jahren. Sie selbst ist nicht vor Ort, eine junge Mitarbeiterin begrüßt die Person, die sich als Trans-Frau ausgibt. Sie habe sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, heißt es. Einen Ausweis, der sie als juristische Frau identifiziert, wurde nach Aussage der Mitarbeiter nicht vorgelegt. Es wird ein Probetraining vereinbart. Für das Thema Duschen schlägt der Interessent als Kompromiss vor, eine Badehose zu tragen. Als Doris Lange von der Mitgliederanfrage erfährt, lässt sie die Kollegin freundlich eine telefonische Absage formulieren. Es folgt ein Mail-Wechsel mit einem weiteren Kompromiss-Vorschlag von der Trans-Frau, die Duschen gar nicht zu benutzen, eine negative Bewertung bei Google und schließlich, am 16. Mai: Post der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman.
„Folgt man diesem Vortrag, könnte es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Anm. d. Red.) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln“, heißt es in dem Schreiben von Ferda Atamans Stelle an die Studio-Chefin.
Ataman leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Die Aufsichtsbehörde ist das Bundesfamilienministerium.
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Das AGG-Merkmal Geschlecht schützt auch trans* Frauen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits offiziell eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt hat.“

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman
Behörde schlägt 1000 Euro Entschädigung vor – für was?
Am Ende des Schreibens dann der Hammersatz:
„In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“
Das heißt also: Weil ein Mann nicht in einem Frauen-Fitnessstudio trainieren und duschen darf, sieht die Antidiskriminierungsbeauftragte der Regierung, Ferda Ataman, eine „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ als erwiesen an und schlägt 1000 Euro als Entschädigung vor.

Die entscheidende Stelle aus dem Schreiben
Noch bevor das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, ist das passiert, was seine Unterstützer als nicht existente Verschwörungstheorie abgetan haben: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, will sich in Schutzräume von Frauen Zugang verschaffen und stützt sich dabei auf Diskriminierung!
Doris Lange war vollkommen geschockt, als das Schreiben bei ihr ankam. Gegenüber NIUS sagte sie: „Bei allem Verständnis für die Situation der Dame, wir haben nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide, nur eine Dusche. 20 Prozent unserer Mitglieder sind Musliminnen. Die Frauen kommen ja extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren.“ Das habe sie der Trans-Interessentin per Mail zu verstehen geben wollen. Weiter sagt sie: „Es wirkt auf meine Kundinnen, als würde ich da einen Mann trainieren lassen – jedenfalls so lange diese Dame noch mit den männlichen Geschlechtsorganen ausgestattet ist.“
Dr. Christoph Franke vertritt das „Lady’s first“-Fitnessstudio in Erlangen rechtlich. Er sagt zu NIUS: „Das ist schon ein bemerkenswerter Fall. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist unmittelbar beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegliedert und suggeriert durch das Schreiben, dass unserer Mandantin hoheitlich verpflichtet sei, eine Entschädigung zu zahlen. Das ist nicht nur nicht die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, hierdurch maßt sie sich auch Kompetenzen der Judikative an.“
Franke ist auf die rechtliche Vertretung von Fitnessstudios spezialisiert und sieht keine sachlich gerechtfertigte Diskriminierung. Es sei schließlich das Geschäftsmodell von Frauen-Fitnessstudios, Frauen einen sicheren, Männer-freien Ort zum Trainieren zu bieten.
Ataman konterkariert neues Ampel-Gesetz
Bemerkenswert ist zudem, dass das von der Ampel-Regierung beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“, das am 1. November dieses Jahres in Kraft treten wird, die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervorhebt. „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt“, heißt es etwa auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
Das Schreiben von Atamans Stelle widerspricht dem bereits beschlossenen Ampel-Plan und könnte damit die Debatte um das sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ auf ein Neues entfachen.
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