Scholz will „Schwerstkriminelle“ nach Afghanistan abschieben: Was die Bundesregierung plant – und warum sie scheitern wird
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Der Bundeskanzler macht mal wieder mit einer Abschiebe-Forderung Schlagzeilen.
Anlass ist der brutale Messer-Angriff in Mannheim Ende Mai. Bei einer Regierungserklärung am Donnerstag kündigte Scholz an, Kriminelle wieder nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen. Doch die Hürden dafür sind hoch – und die Worte von Scholz strategisch gewählt. NIUS klärt die wichtigsten Fragen.
Was plant Scholz genau?
Bundeskanzler Olaf Scholz möchte Abschiebungen von „Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern“ ermöglichen, auch wenn diese aus Syrien oder Afghanistan stammen: „Es empört mich, wenn jemand schwerste Straftaten begeht, der hier bei uns Schutz gesucht hat. Solche Straftäter gehören abgeschoben, auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“, sagte Scholz bei seiner Regierungserklärung im Bundestag. Er bezog sich dabei auf die Messer-Attacke in Mannheim, bei der der Islam-Kritiker Michael Stürzenberger und fünf weitere Personen verletzt worden waren.
Der Täter Sulaiman A. stammt aus Afghanistan, sein Asylantrag war im Juli 2014 abgelehnt worden, A. wurde jedoch nie ausgewiesen. Weil er 2019 eine türkischstämmige Frau heiratete und mit ihr ein Kind bekam, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, erhielt er neun Jahre später eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Scholz erklärte, bei Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern wiege das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters. Wie aber definiert Scholz den Begriff „Schwerstkriminelle“? Sind in Zukunft beispielsweise Vergewaltigung oder Körperverletzung hinreichende Gründe für eine Abschiebung nach Afghanistan? Auf Anfrage von NIUS antwortet eine Regierungssprecherin, die Worte des Bundeskanzlers stünden für sich.

Der Bundeskanzler bei seiner Regierungserklärung am Donnerstag im Bundestag.
Bedeutet: Der Bundeskanzler drückt sich um eine genaue Definition des Begriffs.
Auffällig ist, dass Scholz nicht von „Schwerkriminellen“ spricht, sondern den Superlativ „Schwerstkriminell“ wählt. So lässt er politischen Spielraum offen, für den Fall, dass seine Abschiebe-Pläne nicht wie gewünscht umsetzbar sind. Der Begriff „schwerstkriminell“ ist so eng gefasst, dass schon eine äußerst geringe Zahl an abgeschobenen Personen von Scholz im Nachhinein so gedeutet werden könnte, als habe er sein Ziel erreicht.
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Auch das Innenministerium arbeitet nach eigenen Angaben daran, Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan zu ermöglichen. Das Ministerium teilt auf Anfrage mit, dass Innenministerin Nancy Faeser (SPD) intensiv Möglichkeiten prüfen lasse, wie Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan wieder erfolgen können: „In diesen Fällen muss das Sicherheitsinteresse Deutschlands klar gegenüber dem Bleibeinteresse des Betroffenen überwiegen.“ Angesichts der schwierigen Sicherheitslage und der Tatsache, dass keine international anerkannte Regierung in Afghanistan existiert, seien aber schwierige Fragen zu klären. Auch die Rückführung von Syrern, die schwere Straftaten begehen oder als Gefährder eingestuft sind, wird laut Ministerium geprüft. Scholz hatte im Bundestag gesagt, dass sich die Regierung mit Nachbarländern Afghanistans darüber austausche, wie Abschiebungen praktisch umgesetzt werden könnten.
Warum ist es bislang nicht möglich, Straftäter nach Afghanistan oder Syrien abzuschieben?
Ausländer dürfen aus Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Heimatland Folter oder Tod drohen. Diese Regelung leitet sich sowohl aus dem Aufenthaltsgesetz als auch aus der Genfer Flüchtlingskonvention ab. Das Abschiebeverbot gilt unabhängig vom Verhalten der betreffenden Person: Auch Straftäter dürfen nicht abgeschoben werden, selbst wenn sie bereits ausgewiesen wurden. Dies gilt auch für ausreisepflichtige Personen, deren Asylantrag wie im Fall Sulaiman A. abgelehnt wurde. Entscheidend ist einzig die Sicherheitslage im Herkunftsland.
Um Abschiebungen von Straftätern zu ermöglichen, müsste glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Herkunftsländer oder zumindest einzelne Regionen sicher genug sind, um dorthin abzuschieben. Die finale Entscheidung hierüber liegt jedoch nicht bei der Politik, sondern bei den Gerichten, die über die jeweiligen Einzelfälle urteilen. Die Behörden müssen den Gerichten also glaubhaft vermitteln, dass Abschiebungen mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Aufenthaltsgesetz vereinbar sind.
Im Fall von Afghanistan kommt erschwerend hinzu, dass das Land von den Taliban regiert wird. Um Abschiebungen durchführen zu können, müsste Deutschland ein Abkommen mit ihnen schließen, was einer Anerkennung nahekäme. Alternativ könnten ausreisepflichtige Afghanen nach Pakistan geflogen und dann auf dem Landweg über die Grenze befördert werden.
Was passierte bisher, wenn Scholz Abschiebungen ankündigte?
Im Herbst 2023 hatte Olaf Scholz im Spiegel angekündigt, Deutschland werde „endlich in großem Stil abschieben“. In der Folge beschloss die Bundesregierung das Rückführungsverbesserungsgesetz, das allerdings laut Gesetzentwurf die Anzahl der Abschiebungen lediglich um fünf Prozent erhöhen sollte, was jährlich ca. 600 Personen entspräche. Ein Tropfen auf den heißen Stein – schließlich hielten sich nach Zahlen der Bundesregierung, die NIUS vorliegen, zum Stichtag 30. April 2024 über 231 000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. Knapp 186 000 dieser Ausreisepflichtigen waren demnach geduldet.
Bleiben gut 45 000 Menschen, die nicht geduldet und ausreisepflichtig sind.
Im ersten Quartal 2024 wurden laut Bundesregierung 4.791 Personen abgeschoben. Das sind rund 600 mehr, als 2023 pro Quartal im Schnitt abgeschoben wurden, insgesamt waren es im Vorjahr 16 430 Abschiebungen. Allerdings werden die Polizisten, die für die Durchführung der Abschiebungen notwendig sind, in den kommenden Wochen durch die Fußball-Europameisterschaft so eingebunden sein, dass mit einem Rückgang der Abschiebungen zu rechnen ist.
Gleichzeitig bleibt die Zahl der unerlaubten Einreisen konstant hoch. Allein im April stellte die Bundespolizei über 7500 unerlaubte Einreisen fest.
Eine Kehrtwende in der Migrationspolitik lässt also trotz markiger Worte von Scholz weiter auf sich warten.
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Pauline Voss
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