„Sichere Staaten“ müssen für alle Menschengruppen sicher sein: Ist dieses Urteil das Ende aller Abschiebungen?
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute ein Urteil gefällt, das die meisten Abschiebungen aus Deutschland unmöglich machen dürfte.
Laut der Entscheidung können künftig keine Migranten mehr in Herkunftsländer abgeschoben werden, wenn in diesen nicht „alle Menschengruppen“ sicher sind. Was zunächst schwammig klingt, ist de facto nicht weniger als das Ende aller Abschiebungen in arabische Länder, Länder des Nahen Ostens, den Westbalkan und vermutlich weitere Länder.
Denn aus der Anforderung, dass die GESAMTE Bevölkerung sicher sein muss, lässt sich ableiten, dass ein Land in Gänze schon dann als unsicher gilt, wenn dort beispielsweise Homosexuellen-Rechte nicht gewahrt werden – und das unabhängig davon, ob der konkrete Antragsteller selbst homosexuell ist oder nicht. Homosexualität wird im Urteil sogar explizit als Unsicherheits-Faktor genannt.
Der springende Punkt: Homosexuelle sind in keinem muslimischen Land sicher vor staatlicher Repression. Ebenso lässt sich diese Vorgabe auf andere Minderheiten, wie beispielsweise bestimmte Volksgruppen anwenden.

April 2025: Italien schickt 40 Migranten zur Asylbearbeitung nach Albanien. Sie gehen von einem Schiff der italienischen Marine an Land, um in ein von Italien betriebenes Migrationshaftzentrum in Shëngjin, Albanien, gebracht zu werden.
Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira, Professorin an der Humboldt-Universität Berlin, wertet das Urteil gegenüber der dpa ebenfalls als „richtungsweisend“ für Deutschland, denn auch die Bundesrepublik hat eine Liste sicherer Länder festgelegt, in die abgeschoben werden darf. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. „Die europäischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier“, so Endres de Oliveira.

Treffen in Großbritannien im Juli 2024: Der britische Premierminister Keir Starmer, Italiens Premierministerin Giorgia Meloni, Dänemarks Premierministerin Mette Frederiksen und Albaniens Premierminister Edi Rama nehmen an einer Arbeitssitzung zum Thema Migration teil.
Migranten aus Bangladesch klagten gegen Italien
Das EuGH-Urteil geht auf eine Klage zweier Menschen aus Bangladesch zurück, die gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge geklagt hatten, weil ihr Herkunftsland von Italien als sicher eingestuft wird. Sie gehörten zu denjenigen Migranten, die von Italien in Lager nach Albanien gebracht wurden.
Grundidee des „Albanien-Modells“ ist es, Asylanträge von männlichen erwachsenen Migranten, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und auf dem Mittelmeer aufgegriffen werden, in Schnellverfahren im Ausland zu prüfen. Dazu schloss Italien ein Abkommen mit Albanien zum Aufbau von zwei Lagern auf albanischem Territorium.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich noch im Mai interessiert an Italiens Albanien-Modell gezeigt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich noch im Mai offen für Modelle gezeigt, wie sie Italien in Albanien praktiziert. Man werde die Auslagerung von Asylverfahren prüfen, sagte er damals bei einem Besuch in Rom. Die Zusage dürfte mit dem heutigen Urteil hinfällig sein.
Auch Rechtsexpertin Oliveira hält es für unklar, ob und wie es nach der Entscheidung mit dem „Albanien-Modell“ weitergehen kann. „Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim ‚Italien-Albanien-Modell‘ im Raum stehen“, erklärt sie. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Migranten in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wäre problematisch, denn nach internationalem Recht dürfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden – und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund.
Mehr NIUS: Weidel: „Sie sind ein Lügenkanzler!“ – Merz: „Asyl-Zahlen runter: Sie verlieren Ihr Kampf-Thema“
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