Strafantrag wegen Beleidigung! Mit dieser Unterschrift hat Baerbock einen Unternehmer vor Gericht gezogen
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Weil er ein Plakat mit Karikaturen von vier Grünen-Politikern auf seinem Grundstück aufstellte, sollte der Unternehmer Michael Much aus Gmund in Bayern 6000 Euro zahlen. Er weigerte sich, wurde am Ende vor dem Amtsgericht Miesbach freigesprochen. Brisant: Außenministerin Annalena Baerbock selbst hatte den Strafantrag gegen Much unterschrieben. NIUS liegt das Dokument exklusiv vor.
Der Paragraf §188 StGB wird in diesen Tagen häufig bemüht. Er besagt, dass die „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ eine Straftat ist. Die „Beleidigung“ wurde erst im April 2021 in den Straftatbestand mit aufgenommen, zuvor umfasste dieser lediglich die beiden anderen Vergehen, also „üble Nachrede“ und „Verleumdung“. Immer mehr Politiker nutzen den Paragrafen seitdem aus, um politische Gegner, vor allem im Netz, mundtot zu machen.
Dabei ist ein Vergehen nach §188 StGB ein Offizialdelikt. Heißt: Sobald es zur Anzeige gebracht wird, wird es von Amts wegen verfolgt, ohne dass die betroffene Person einer Strafverfolgung zwingend zustimmen muss.

Baerbock konnte nicht über diesen Witz lachen und stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung.
Hausdurchsuchung wegen angeblicher Beleidigung
Im Fall des Unternehmers Michael Much, der am 21. März vor Gericht stand, weil er sich weigerte, 6000 Euro wegen der angeblichen Beleidigung von Grünen-Politikern zu zahlen, stellten drei der ebenfalls auf den Plakaten karikierten Politiker, keinen Antrag auf Strafverfolgung: Robert Habeck, Cem Özdemir und Ricarda Lang.
Anders Außenministerin Annalena Baerbock, die den Strafantrag eigenhändig unterschrieb. Und das in ihrer Funktion als Außenministerin, auf dem Briefkopf prangen Schriftzug und Emblem des Auswärtigen Amtes. NIUS liegt das Dokument exklusiv vor:

Strafantrag des Auswärtigen Amtes, höchstpersönlich unterschrieben von Annalena Baerbock

Im Zuge der Ermittlungen gab es sogar eine Hausdurchsuchung. Muchs Vergehen: Auf dem Plakat, das er aufgestellt hatte, war Baerbock karikiert dargestellt, als kleines beleidigtes Mädchen mit verschränkten Armen. Darüber prangten die Worte: „Wir machen alles platt“.

Der Unternehmer Michael Much wurde vor Gericht freigesprochen.
Eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung, fand am Ende auch Richter Walter Leitner vom Amtsgericht Miesbach – und sprach Much frei.
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Muchs Anwalt Christoph Partsch zu NIUS: „Frau Baerbock war sicherlich nicht gut beraten, eine solche Anzeige zu machen, da ihre Darstellung nur als satirisch und keineswegs als herabsetzend interpretiert werden konnte. Ein respektvoller Umgang zwischen Regierung und Bürger ist sicher wünschenswert, muss aber in beide Richtungen erfolgen und der Bürger muss die Möglichkeit haben, seinen Unmut auszudrücken. Satire ist seit alters her ein anerkanntes Mittel dazu.“
Auch Podcaster erhielt Post von der Staatsanwaltschaft
Auch gegen den Podcaster Christian Schneider wurden Ermittlungen nach §188 StGB eingeleitet, weil er eine Grünen-Politikerin beleidigt haben soll. Schneider hatte über die Bayerische Vorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, auf X geschrieben: „Finds absolut krank, wie diese verstrahlte Hexe gar nichts merkt.“
Zweifellos keine freundlichen Worte. Aber sind sie strafbar? Das wird wohl ein Gericht entscheiden. Schneider zu NIUS: „Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mich.“ In ein paar Wochen, erklärt Schneider, wird er Einsicht in die Akten erhalten. Dann wird er auch erfahren, ob Schulze selbst den Strafantrag gegen ihn unterschrieben hat.

Vorladung der Kriminalinspektion an Christian Schneider
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